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WasserbauingenieurEin Wasserbauingenieur beschäftigt sich mit Aufgaben des Gewässerbaus (Renaturierung), des Verkehrswasserbaus, des Küsten- und Hochwasserschutzes, des Stauanlagenbaus, des landwirtschaftlichen Wasserbaus oder der Siedlungswasserwirtschaft, wobei diese die Wasserversorgung (z.B. mit Trinkwasser) und die Abwasserentsorgung und -behandlung umfaßt.
Benachbarte Tätigkeitsfelder sind die Wasserwirtschaft (Hydrologie) und der Grundbau.
Er arbeitet im öffentlichen Dienst bei Kommunen, Ländern (Wasserwirtschaftsverwaltung), dem Bund (Wasserschiffahrtsverwaltung) oder bei Verbänden, aber ebenso in Ingenieurbüros, bei Baufirmen oder Wasserver- oder -entsorgungsunternehmen.
Das Recht den Titel Wasserbauingenieur zu tragen setzt ein abgeschlossenes Studium an einer (Fach)hochschule voraus.
Siehe auch: Wasserbau
Kategorie:Wasserbau
Kategorie:Bauingenieurwesen
Kategorie:Beruf
HochwasserschutzUnter Hochwasserschutz versteht man die Summe aller Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung als auch von Sachgütern vor Hochwasser. Gemäß der Definition der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) kann es sich hierbei um technische Maßnahmen, natürlichen Rückhalt und Maßnahmen der weitergehenden Vorsorge handeln (Drei-Säulen Strategie).
Technischer Hochwasserschutz
Der technische Hochwasserschutz setzt sich insbesondere für Fließgewässer im Schwerpunkt aus den
Bereich Rückhaltung und Objektschutz zusammen. Mögliche Instrumente für Rückhaltung sind Rückhaltebecken verschiedener Bauarten sowie Polder. Diese speichern größere Wassermengen und sind somit in der Lage die Abflussspitze von Hochwasserwellen zu vermindern. Maßnahmen zum Objektschutz sind lineare Bauwerke entlang des Gewässers, die Verhindern, dass Hochwässer beim Ausufern in gefährdete Bereich wie etwa Siedlungen, Infrastruktur, Industriegebiet o.ä. eindringen. Hierzu zählen Deiche und Schutzmauern als stationäre bauliche Anlagen, aber auch mobile Element, die im Falle einer Hochwasserwarnung installiert werden.
Natürlicher Rückhalt
Je nach Größe des Einzugsgebietes eines Gewässers und der Niederschlagsverhältnisse tragen menschliche Landnutzung und Gewässerausbau zu einer Verschärfung der Hochwassersituation durch Erhöhung des Oberflächenabflusses und verringerten Rückhalt in der Aue (natürliche Überflutungsflächen) des Gewässers bei. Häufig genannt wird Flächenversiegelung als Ursache, aber auch die Intensivlandwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zur gesteigerten Abflussbildung leisten.
Durch Anreizmechnismen wie landwirtschaftliche Förderung für extensivere Nutzungskonzepte, Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten und die Förderung der natürlichen Gewässerentwicklung wird versucht, dieser Verschärfung entgegenzuwirken.
Weitergehende Vorsorge
In diesem Handlungsfeld des Hochwasserschutzes sind alle Maßnahmen zusammengefasst, die der allgemeinen Vorsorge und als organisatorisch-technische Maßnahmen im Hochwasserfall dienen. Hierzu zählen die Einrichtung von Hochwasserwarnzentralen, die offizielle Ausweisung von Überschwemmungsgebieten,
um im Vorfeld eine Bebauung gefährdeter Bereich zu verhindern sowie die Aufstellung von Notfall- und Katastrophenplänen.
Schutzziel
Hochwässer werden entsprechend ihrer Jährlichkeit eingeteilt. Diese entspricht dem statistischen Wiederkehrintervall. Dies bedeutet, dass ein 100 jährliches Hochwasserereignis rein statistisch alle 100 Jahre wiederkommt. Das schließt aber nicht aus, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sich ein solches Hochwasser ereignet. Schutzziele für verschiedene Bereich werden gemäß diesen Wiederkehrintervallen definiert. Für größere bebaute Areale ist im allgemeinen das 100 jährliche Wiederkehrintervall maßgebend. Für kleiner Siedlungen und Einzelobjekte geht man zwischenzeitlich häufig dazu über, das Schutzziel in Abhängigkeit vom Schadenspotential zu definieren, so dass die Kosten für Schutzmaßnahmen nicht über dem potentiellen Schaden liegen. Hauptziel bleibt aber weiterhin der Schutz von Leib und Leben gegen die Auswirkungen von Hochwasserereignissen. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden in vielen Gegenden Deutschlands auch landwirtschaftliche Flächen gegen Hochwasser mit einem Wiederkehrinterwall von 5-10 Jahren geschützt. Von dieser Praktik wird aber seit geraumer Zeit Abstand genommen und ältere Anlagen rückgebaut.
Niederlande
Das Parlament der Niederlande hat nach der verheerenden Sturmflut von 1953, als große Teile des Landes unter Wasser standen, festgelegt, dass ein Schutz gegen ein 1.250-jährliches Hochwasser erreicht werden muss. Dieses Schutzniveau gilt sowohl für Flüsse als auch die Küste. Dem Beschluß folgten gründliche wissenschaftliche Untersuchungen und ein technisch und finanziell aufwendiges Sicherungsprogramm. Das festgelegte Schutzniveau wurde 30 Jahre später, mit dem Abschluss der großen Küstenbauwerke, überall erreicht. Zur Zeit prüfen die Niederlande, ob durch Klimawandel, nämlich Klimaerwärmung und/oder vermehrte Klimaextreme, die früheren Einschätzungen der Dimension der 1.250-jährlichen Hochwasser nach oben angepasst werden müssen. Dann soll der Schutz weiter verstärkt werden.
USA
In den USA wurde der Hochwasserschutz vom dafür zuständigen US Army Corps of Engineers (http://www.usace.army.mil/) auf das Niveau eines 230-jährlichen Hochwassers festgelegt. Dieses Niveau ist auch gewährleistet, jedoch hat die Überflutung von New Orleans zu der Erkenntnis geführt, dass dieses Schutzniveau nicht ausreicht
Österreich
In Österreich werden folgende Schutzziele angestrebt:
HQ30 Untergeordnete Objekte
HQ100 Standardschutz
HQ150 Ausbaugrad Wildbach
darüber hinausgehende Schutzgrade werden bei besonderer Schutzerfordernis (z. B. für die Stadt Wien) angestrebt.
Bei allen Hochwasserschutzmaßnahmen ist jedoch zu beachten, dass stets ein Restrisiko besteht (Anlageversagen, Überschreitung des Bemessungshochwassers).
Deutschland
In Deutschland schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, Flächen, die statistisch gesehen ein mal in hundert Jahren überschwemmt werden können, als Überschwemmungsgebiete in amtlichen Karten auszuweisen und in die Bauleitplanung zu übernehmen. In solchen Überschwemmungsgebieten werden nach den Landesgesetzen oder Gemeindesatzungen weitere Vorschriften erlassen. So ist zum Beispiel bei Eingriffen die zuständige Wasserbehörde zu konsultieren. Die Bauleitplanung oder die Wasserbehörde kann Maßnahmen, wie eine Gebäudeerweiterung oder eine Aufforstung, auch auf privaten Grundstücken verbieten. Hochwassergefährdete Flächen (HQ > 100, z. B. Versagen eines Deiches) sind in Deutschland ebenfalls zu kennzeichnen. Die Kommune ist verpflichtet, die Bevölkerung auf diese Gefahren hinzuweisen, damit eine private Vorsorge ermöglicht wird.
Gesetzliche Vorschriften über das Schutzniveau gibt es nicht. Es gibt lediglich ein Urteil des BGH, dass Hauseigentümer bei Flutschäden einen Amtshaftungsanspruch gegen den Träger des Hochwasserschutzes haben, wenn der Schutz nicht wenigsten gegen ein 50-jährliches Hochwasser gewährleistet ist. Dieser Mindestschutz ist (auch wegen dieser Rechtsprechung) weitgehend erreicht. Am Oberrhein bis Basel besteht ein Schutz gegen ein 1000-jährliches Hochwasser. Im Oberrheingraben bestand früher ein Schutz gegen ein 200-jährliches Hochwasser. Durch den Ausbau des Oberrheins durch Frankreich gingen aber riesige Auen entlang des früheren natürlichen Flußlaufes verloren. Außerdem benötigt eine Flutwelle von Basel bis Mannheim zur Mündung des Neckars statt ca. 72 nur ca. 36 Stunden, so dass die Überlagerung mit der Flutwelle aus dem Neckar bei großflächigen schweren Regenfällen möglich ist. Das Schutzniveau ist abgesunken auf ein 100-jährliches Hochwasser, das 1998 beinahe erreicht wurde. Es wurde daher beschlossen das Schutzniveau wieder durch Deicherhöhungen, Deichverstärkungen und Bau von Poldern auf ein 200-jährliches Hochwasser anzuheben. Das Prgramm soll bis 2015 abgeschlossen sein stockt aber teilweise aus rechtlichen, teilweise aus finanziellen Gründen. Zuständig für die Koordination der Forschung und Ort für die Absprachen der Rheinanlieger zum Hochwasserschutz ist die "Internationale Kommission zum Schutz des Rheins" (IKSR; http.//www.iksr.org), die sich ursprünglich vor alle mit der Verwirklichung des Umweltschutzes am Rhein beschäftigte. Die IKSR hat auch einen Hochwasseratlas Rhein herausgegeben, der die wesentlichen Erkenntnisse enthält und bisher angestrebten Schutzziele definiert. Der Altas kennzeichnet alle Gebiete, die bei einen 200-jährlichen Hochwasser überflutet werden
Vor dem Hintergrund der Klimaänderung und der veralteten Klimadaten (Berechnungsgrundlagen) wird auch z.B. in Sachsen inzwischen angestrebt, Durchflussmengen von „HQ 200“ schadlos ableiten zu können.
Kategorie:Katastrophenschutz
Kategorie:Wasserbau
StauanlageStauanlagen sind Einrichtungen zum Anheben des Wasserspiegels oder dienen der Speicherung von Wasser oder Schlamm. Nach DIN 19700, die diese Bezeichnung trägt, wird unterschieden zwischen Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Staustufen, Pumpspeicherbecken und Sedimentationsanlagen. Auch Wehre sind Stauanlagen.
Als Stauanlagen gelten in der Schweiz nach Schweizer Bundesgesetz auch Bauwerke für den Rückhalt von Geschiebe, Eis und Schnee, wenn sie Wasser aufstauen können.
Stauanlagen setzen sich aus einem Absperrbauwerk - Talsperre, Staustufe oder Wehr - und einem Stausee (bei kleinen auch Staubecken genannt) zusammen. Sie können sich in oder neben einem Fließgewässer befinden (Hauptschluss oder Nebenschluss).
Der Bau und Betrieb von Stauanlagen benötigt in Deutschland eine wasserrechtliche Genehmigung. Je nach Art der Stauanlage können von ihr biologische, chemische oder physikalische Beeinträchtigungen der Eigenschaften eines Gewässers und seiner Aue ausgehen. Beim Neubau einer Stauanlage muss der Eingriff in Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
Stauanlagen stellen ein erhebliches Gefährdungspotential für die Unterlieger dar und bedürfen deshalb einer sorgfältigen Planung und Ausführung, eines entsprechenden Betriebs und einer besonderen Überwachung. Die Betreiber sind in Deutschland verpflichtet, regelmäßig Sicherheitsberichte vorzulegen bzw. vertiefte Überprüfungen durchzuführen.
Literatur
- DIN 19700 "Stauanlagen", Beuth Verlag, Berlin, 2004-07
Weblinks
- [http://www.bwg.admin.ch/themen/sperren/d/stauanla.htm Stauanlagen in der Schweiz]
- http://www.lua.nrw.de/wasser/stauanl/stauverz.pdf - Stauanlagenverzeichnis Nordrhein-Westfalen
Kategorie:Wasserbau
SiedlungswasserwirtschaftDie Siedlungswasserwirtschaft organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser und Regenwasser im Umfeld von Siedlungen und wird in Deutschland überwiegend dem Bauingenieurwesen zugeordnet.
Wasserver- und -entsorgung
Die Trink- und Brauchwasserversorgung untergliedert sich in die Wassergewinnung, die Wasseraufbereitung, die Wasserspeicherung, die Wasserförderung und die Wasserverteilung.
Die Abwasserentsorgung untergliedert sich in die Abwasserableitung, die Abwasserreinigung und die Klärschlammbehandlung.
Regenwasserbewirtschaftung
Die Regenwasserbewirtschaftung ist das umstrittenste Teilgebiet der Siedlungswasserwirtschaft. Regen fällt selbst in Deutschland in sehr unregelmäßigen Zeitabständen und Mengen an. Das führt regelmäßig zu Überschwemmungen. Während die Natur sich jedoch über Jahrtausende, bzw. Jahrmillionen hinweg auf die Unregelmäßigkeit von Regenfällen einstellen konnte, kam, insbesondere dem modernen Menschen, diese Muße immer mehr abhanden.
Um den Betrieb von Wohn- und Produktionsstätten, wie auch der Verkehrswege möglichst selten durch Niederschläge beeinträchtigen zu lassen, wurden aufwendige Niederschlagsentwässerungsanlagen errichtet. Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht nur kostspielig, sondern führt auch dazu, dass Regenwasser schneller und in größeren Mengen in die Vorfluter gelangt und führt bei den Unterliegern zu einem Anstieg der Hochwassergefahr.
Eine bewährte Gegenmaßnahme zur großflächigen Flächenversiegelung der letzten Jahrzehnte ist die Entsiegelung. Darunter versteht man den Verzicht auf die Ableitung von Regenwasser, das stattdessen an Ort und Stelle versickert wird. Diese ökologisch wie ökonomisch gleichermaßen vorteilhafte Strategie bietet sich jedoch nur im Rahmen von Neubaumaßnahmen an und setzt einen wasserdurchlässigen Untergrund und einen hinreichenden Abstand zum Grundwasserspiegel voraus.
Organisation, Preisfindung und Wirtschaftlichkeit
Der globale Siegeszug der Marktwirtschaft hat auch vor der Siedlungswasserwirtschaft nicht Halt gemacht. In immer mehr Ländern werden immer mehr Aufgabenfelder der Siedlungswasserwirtschaft, die sich von jeher in staatlicher Obhut befanden, dem Markt anvertraut. Dieser Trend hat Vor- und Nachteile.
Grundsätzlich sorgen Privateigentum und Marktwirtschaft für mehr Effizienz bei der Güterherstellung, also für mehr Nutzen bei weniger Aufwand. Problematisch ist jedoch, dass Wirtschaftsgüter, deren Bereitstellung auf der Nutzung einer kostspieligen Netzinfrastruktur beruht, ein natürliches Monopol darstellen. Ein in der Siedlungswasserwirtschaft tätiges Unternehmen kann daher bei fehlender staatlicher Kontrolle seine Kosten optimieren, ohne durch konkurrierende Unternehmen dazu gezwungen werden zu können, seinen Kostenvorteil an seine Kunden weiterzugeben.
Der Monopolpreis von Wasser dürfte heute jedoch in den meisten Ländern bei einem Vielfachen der Produktionskosten liegen. Das hat in bekanntermaßen anfälligen Ländern (siehe Internationaler Korruptionsindex) zu einer zusätzlichen Belastung der Bürger durch Korruption und überhöhte Wasserpreise geführt.
Ein ökonomisches Prinzip, das einen Monopolisten dazu zwingt, stets nur den Marktpreis und nicht den Monopolpreis zu verlangen und zugleich auch noch fortwährend seine Kosten wie auf einem Konkurrenzmarkt zu optimieren, ist noch nicht gefunden.
Denkbar wäre eine Lizenzversteigerung für einen überschaubaren Zeitraum bei einem behördlich vorgegebenen Gebührenniveau mit einer strikten Anbindung an die Inflation. Diese langfristige Preisbindung würde jedoch ein erhebliches Risiko für die mitbietenden Unternehmen darstellen, das diese sich entsprechend bezahlen lassen würden.
Kategorie:Wasserwirtschaft
TrinkwasserUnter Trinkwasser versteht man Süßwasser mit einem hohen Maß an Reinheit, das für den menschlichen Gebrauch geeignet ist. Zudem müssen technische Anforderungen (Aggressivität gegen Rohrleitungen, Vermeidung von Ablagerungen) gewährleistet sein. Die Grenzwerte, die es erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind gesetzlich vorgegeben und am Gedanken der Gesundheitsvorsorge orientiert. In Deutschland wird die Beschaffenheit des Trinkwassers durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene novellierte Fassung stellt die Umsetzung der EG-Richtlinie "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (98/83/EG) in nationales Recht dar.
Im Trinkwasser dürfen keine krankmachenden (pathogene) Keime enthalten sein. Das Wasser muss geruch- und farblos sowie appetitlich sein und von seiner Natur her zum Genuss anregen. Die Grenzwerte für Nitrate und Nitrite sind sehr niedrig. Verunreinigungen infolge von Überdüngung auf landwirtschaftlichen Flächen in den letzten Jahrzehnten führen in vielen Gegenden, deren Trinkwasserversorgung auf der Entnahme von Grundwasser beruht, zu Problemen.
Ebenso sollte ein Mindestmaß an Mineralien vorhanden sein. Die häufigsten Mineralien, die von Wasser aufgelöst werden, sind Calcium- und Magnesiumcarbonate sowie die Sulfate dieser Metalle. Deren Konzentrationen werden als Härte (deutsche Härte) des Wassers angegeben. Trinkwasser sollte mindesten 5° und soll höchstens 25° deutscher Gesamthärte (dH) haben. Der pH-Wert muss zwischen 6,5 und 9,5 liegen.
Wasserversorgung
Eine hygienische und sichere Trinkwasserversorgung ist vermutlich der entscheidende Beitrag zur Gesundheit und Seuchenvermeidung.
Der Mensch benötigt etwa 2 bis 3 Liter Wasser pro Tag um zu überleben. In Mitteleuropa muss jedoch mit einem Gesamtwasserbedarf von ungefähr 150 bis 200 l/Einwohner am Tag (Waschen, Toiletten, Reinigung etc.) gerechnet werden. Zumeist wird aus technischen Gründen dazu auch Trinkwasser verwendet, da es auch wirtschaftlich kaum realisierbar ist, getrennte Leitungen für Trink- und Nutzwasser zu errichten und zu betreiben. Zudem sind die technischen Anforderungen heute an das Nutzwasser ähnlich hoch wie jene an Trinkwasser.
Wenn das Wasser in den Leitungen steht oder nicht entnommen wird, besteht immer akute Verkeimungsgefahr.
Nutzwasser
Trinkwasser wird meistens als Grundwasser aus Brunnen (siehe Brunnenbau, Artesischer Brunnen) und Quellen gewonnen, aber auch Oberflächenwasser (etwa aus Talsperren oder dem Bodensee) oder auch Flusswasser (direkt aus dem Gewässer entnommen oder als Uferfiltrat) aus Brunnen in Gewässernähe wird zu Trinkwasser aufbereitet. Der Transport zum Verbraucher erfolgt zumeist durch ein Wasserverteilungssystem, bestehend aus Behältern, Pumpen und Leitungen und in seltenen Fällen (zumeist in Notsituationen) durch Tankwagen oder mobile Gebinde (Flaschen, Fässer, Kunststoffsäcke).
In wasserarmen Küstenländern kommen auch Meerwasserentsalzungsanlagen zur Trinkwassergewinnung zum Einsatz.
Organisation der Wasserversorgung
Die Errichtung, Erhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen erfolgt in den meisten Ländern durch Einzelpersonen, Betriebe und Unternehmungen, Wassergenossenschaften, Kommunen und Wasserverbände.
Literatur
- Giulio Morteani, Lorenz Eichinger: Arsen im Trinkwasser und Dearsenierung. Gesetzliche Vorschriften, Toxikologie, Hydrochemie. Wasser, Luft, Boden 48(6), S. 24 - 26,
- M. Exner: Die infektionsepidemiologische Bedeutung von Heliobacter pylori mit besonderer Berücksichtigung von unbehandelten Brunnenwasser als Infektionsreservoir. Hygiene und Medizin 29(11), S. 418 - 422 (2004),
Siehe auch
- Wasser, Leitungswasser, Grundwasser, Meerwasserentsalzung, Quellwasser
- Wasserrecht, Gewässerschutz, Wasserkrise
- Abwasser, Kläranlage, Pflanzenkläranlage, Belebtschlammverfahren, Anaerobe Abwasserreinigung
- Wasserwirtschaft, Mineralwasser, Heilwasser, Weltwassertag
Weblinks
- [http://www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/1888.pdf Umweltbundesamt zur Wasserliberalisierung (PDF-Dokument)]
- [http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/01/daten/glo7468.htm Agenda 21: Trinkwasserpreise in ausgewählten Ländern]
- [http://www.waterclick.de Aktuelles und Grundsätzliches zum Thema "Wasser"]
Kategorie:Wasserwirtschaft
Kategorie:Alkoholfreies Getränk
Kategorie:Wasser
WasserwirtschaftDie Wasserwirtschaft bezeichnet die Bewirtschaftung des Wassers durch den Menschen. Man kann drei Bereiche unterscheiden:
# die Bewirtschaftung von Gewässern,
# die Trinkwassergewinnung und -verteilung,
# die Bewirtschaftung von Abwässern.
Der Begriff Wasserwirtschaft ist definiert als "zielbewusste Ordnung aller menschlichen Eingriffe auf das ober- und unterirdische Wasser bezüglich Menge, Güte und Ökologie."
Gewässerbewirtschaftung
Seen und Flüsse werden schon seit römischer Zeit in Europa bewirtschaftet. Dazu werden sie so gestaltet, dass
1. Transporte vereinfacht werden, meist durch gewässerbauliche Maßnahmen, etwa durch Flussbegradigungen oder den Einbau von Staustufen, Schleusen oder Schiffshebewerken;
2. die Nahrungsmittelerzeugung verbessert wird, etwa durch Be- oder Entwässerung von Feldern oder die Anlage von Fischteichen;
3. Energiegewinnung z.B. durch Wassermühlen ermöglicht wird;
4. in neuerer Zeit Freizeitnutzung für Segler, Angler, etc. angeboten wird.
Seit dem 20. Jahrhundert werden die in früherer Zeit durchgeführten wasserbaulichen Veränderungen auch wieder zurückgebaut, Begradigungen werden aufgehoben, Flüsse dürfen wieder mäandrieren.
Trinkwassergewinnung
Dies bezeichnet die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser in menschlichen Siedlungsräumen. Diese unterliegt in allen Fällen der behördlichen Überwachung
Abgesehen von der behördlichen Überwachung ist es jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob die Komunen nur eine überwachende Funktion haben oder auch die Pflicht die Wasserversorgung selbst betrieblich zu gestalten. Unter anderem aufgrund knapper Kassen bei den Komunen kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu Privatisierungen im Wasserver- und -entsorgungsbereich.
Brauchwassergewinnung
Industriebetriebe, Kraftwerke, Landwirtschaft und weitere gewerbliche Verbraucher benötigen großen Mengen an Brauchwasser. Da an diese Wässer geringere bzw. andere Anforderungen bei Qualität, Zusammensetzung und Temperatur gestellt werden wird für deren Zwecke Wasser ohne oder mit geringen Aufbreitungsaufwand gefördert.
Abwasserbewirtschaftung
Die Abwasserbewirtschaftung umfasst die Sammlung, Kanalisation und Aufbereitung von Abwasser sowie die Entsorgung der Abbauprodukte.
Siehe auch
- Gewässerschutz
- Wasserrecht
- Entwässerung
- Hydrologie
Weblinks
- http://www.lfi.rwth-aachen.de/eLectures - Web Lectures zur Vorlesungsreihe Hydrologie & Wasserwirtschaft an der RWTH Aachen
- http://barentssee.lfi.rwth-aachen.de/hydrology - Lernraum für Otto-Normalverbraucher zum Thema Hydrologie und Wasserwirtschaft
- http://www.gelsenwasser.de - Website des größten Wasserversorgers Deutschlands
- http://www.zvbwv.de - Webseite des größten Fernwasserversorgers Deutschlands (Bodensee-Wasserversorgung)
HydrologieDie Hydrologie (v. griech. hydros „Wasser“ und logos „Lehre“) ist die Wissenschaft vom Wasser, seiner räumlichen und zeitlichen Verteilung in der Erdatmosphäre und auf wie unter der Erdoberfläche, sowie den damit zusammenhängenden biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften und Wirkungen des Wassers. Sie widmet sich den Zusammenhängen und Wechselwirkungen der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Wassers, seinem Kreislauf, seiner Verteilung auf der Landoberfläche und deren Veränderungen durch anthropogene Beeinflussung.
Untergliederung und Einordnung in den Wissenschaftskanon
Die klassische Gliederung unterscheidet zwischen Ozeanologie (Hydrologie der Meere), Gewässerkunde (Hydrologie des Festlands), Limnologie (Gewässerkunde), darin enthalten die Potamologie (Fließgewässerkunde), sowie Hydrometrie (hydrologisches Messwesen).
Verwandte Fachgebiete sind die Hydrogeologie, die sich vorrangig mit dem unterirdischen Wasser und den geochemischen Wechselwirkungen mit Gesteinen befasst, die Wasserchemie, die Atmosphärenphysik, die Meteorologie, die Glaziologie als Wissenschaft, die sich der Entstehung, den Formen, der Wirkung und der Verbreitung des Eises auf der festen Erde annimmt, die Sedimentologie mit dem Spezialgebiet der Alluviologie (Geschiebekunde), die Pedologie und die Geologie als einer der Grunddisziplinen der Geowissenschaften, die Geographie sowie die Hydromorphologie.
An die Stelle der klassischen Gliederung der Hydrologie tritt zunehmend eine von den Methoden und Zielsetzungen ausgehende Gliederung: physikalische theoretische Hydrologie, angewandte Hydrologie, Ingenieurhydrologie und regionale Hydrologie. Dabei umfasst die Hydrologie sowohl natur- als auch ingenieurswissenschaftliche Komponenten.
Aufgaben der Hydrologie
Die Hauptarbeitsgebiete der Hydrologie sind das Beobachten und Messen hydrologischer Prozesse, die systematische Analyse der hydrologischen Erscheinungen als Grundlage für die Entwicklung und Erweiterung von Theorien und Verfahren sowie die Anwendung dieser Theorien und Verfahren zur Lösung vielfältiger praktischer Aufgaben. Zu den praktischen Aufgaben der Hydrologie gehören das Management oberirdischer Gewässer (Flüsse, Seen, Talsperren) im Zusammenhang mit Wasserversorgung, Wasserkraftgewinnung, öffentliche Nutzung der Gewässer (z. B. für Freizeitaktivitäten) und der Hochwasserschutz.
Hydrologisches Artikelfeld
Wortfeld
- Wassermengen
- Wasserkreislauf
- Wasserbilanz
- Eigenschaften des Wassers
- Chemische Eigenschaften
- Physikalische Eigenschaften
- Wasserhaushalt
- Niederschlag
- Verdunstung
- Abfluss
- Speicherung
- Hydromorphologie
- oberirdische Gewässer
- Bäche
- Flüsse
- Seen
- Die unterirdischen Gewässer
- ungesättigte Bodenzone
- Grundwasser
- Durchfluss
- Hochwasser
- Niedrigwasser
- Pegel
- Wasserversorgung
- Trinkwasser
- Nutzwasser
- Brunnenbau
- Wasserverteilungssystem
- Wasserreinhaltung
- Abwasser
- Kanalisation
- Kläranlage
Literatur
- Baumgartner & Liebscher: Allgemeine Hydrologie - Quantitative Hydrologie. (Lehrbuch der Hydrologie, Bd. 1) 2. Auflage 1996.
- Dyck: Angewandte Hydrologie. 1976.
- Dyck & Peschke: Grundlagen der Hydrologie. 3. Auflage, 1995.
- Hellmann: Qualitative Hydrologie. (Lehrbuch der Hydrologie, Bd. 2) 1999.
- Maniak: Hydrologie und Wasserwissenschaft. 2. Auflage, 1992.
Siehe auch
- Hydraulik
- Wasserwirtschaft
Weblinks
- [http://www.hydroskript.de/ Ausführliches Hydrologie-Onlineskript der TU Braunschweig mit Download-Möglichkeit]
- [http://www.bafg.de/ Bundesanstalt für Gewässerkunde Koblenz]
- [http://www.hydrology.uni-freiburg.de// Institut für Hydrologie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.]
- [http://www.hydrology.ruhr-uni-bochum.de/index.html?D/WebLinks/links.htm Hydrologie-Links]
- [http://barentssee.lfi.rwth-aachen.de/hydrology/ Lernraum für Otto-Normalverbraucher zum Thema Hydrologie am Lehr-und Forschungsgebiet Ingenieurhydrologie der RWTH Aachen]
- [http://studiengang-wasser.de/ Studiengang "Water Science" an der Universität Duisburg-Essen]
- [http://www.lfi.rwth-aachen.de/index.php?url=http://www.lfi.rwth-aachen.de/elearning/lectures/ Web Lectures Hydrologie & Wasserwirtschaft am Lehr-und Forschungsgebiet Ingenieurhydrologie der RWTH Aachen]
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Kategorie:Wasser
ja:水文学
Öffentlicher DienstUnter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Arbeit der Beamten, Angestellten und Arbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Im Jahr 2003 arbeiteten rund 4,8 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst.
Arbeitgeber (bzw. bei Beamten Dienstherr) können Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes sein. Bundesämter und Landesämter sind dabei Bundes- oder Landesbehörden (z.B. Versorgungsämter, Finanzämter usw.). Die meisten "Ämter" im umgangssprachlichen Sinne (Sozialamt, Jugendamt, Standesamt, Ordnungsamt usw.) sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen von Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen, gehören somit zur mittelbaren Landesverwaltung.
Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen und staatlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft schon privatisiert. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften).
Bislang galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Seit 1. Oktober 2005 besteht diese Tarifeinheit so nicht weiter. Nunmehr ist für Beschäftigte beim Bund und den Kommunen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) wirksam, für die Bundesländer gilt einstweilen das bisherige Tarifrecht weiter. Denn nur der Bund und der Verband kommunaler Arbeitgeber haben mit der Gewerkschaft ver.di über ein neues Tarifrecht verhandelt, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat sich an den Verhandlungen nicht beteiligt.
Nicht direkt öffentlicher Dienst sind die Kirchen. Diese haben zwar auch den Status öffentlich-rechtlicher Körperschaften, jedoch gelten hier aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Kirchen bisweilen andere Rechtsnormen (siehe auch kirchliches Arbeitsrecht.
Weblinks
- [http://www.bmi.bund.de/nn_121894/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2002/Der__oeffentliche__Dienst__in__Deutschland__Id__21754__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Der_oeffentliche_Dienst_in_Deutschland_Id_21754_de Der öffentliche Dienst in Deutschland - Herausgegeben vom Bundesinnenministerium]
Kategorie:Öffentlicher Dienst
ja:公務員
Fachhochschule
Eine Fachhochschule (FH) ist eine Hochschule, die anwendungsorientierte Studiengänge anbietet. Das Angebot ist, wie bei Universitäten, breit gefächert in natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen zudem ein Studium neben der Berufstätigkeit. Eine spezielle Form der Fachhochschule ist die Fernfachhochschule.
Allgemein
Einordnung der Fachhochschule in der Bildungslandschaft Europas
In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das Ziel gesteckt, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels der ECTS-Punkte zu erreichen. Inzwischen haben, als Konsequenz darauf, auch viele Fachhochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf das neue System umgestellt und bieten als Studienabschlüsse Bachelor und Master an.
Ausrichtung und Methodik
Fachhochschulen bilden ihre Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientierter, d.h. praxisorientierter als Universitäten aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Lehre; Forschung hat dort eine weniger wichtige (wenn auch wichtiger werdende) Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders um den Wissenstransfer zur Wirtschaft bemüht – vor allem im Technologiebereich – (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die dann den Fachhochschulen angegliedert sind).
"University of Applied Sciences"
Da die Fachhochschulen in Deutschland, wie auch die Universitäten, über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung „University of Applied Sciences“, übersetzt als „Universität für angewandte Wissenschaften“. In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, werden die Fachhochschulen ab 2005 folgerichtig in „Hochschule für ...“ (gefolgt von der Nennung der jeweiligen Fachrichtung, z.B. Technik, Wirtschaft, Design etc.) umbenannt. Der Begriff der „wissenschaftlichen Hochschulen“, mit dem Hochschulen mit Promotionsrecht gemeint sind, (als Abgrenzung zu den Fachhochschulen) soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt werden, da dies implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe.
Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind nur für Anwärter des gehobenen Beamtendienstes zugänglich.
Voraussetzungen
Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, die durch das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur), aber auch durch das Zeugnis der Fachhochschulreife belegt wird. Hinzu kommt, je nach Studiengang, ein fachbezogenes Vorpraktikum, eine fachspezifische Berufsausbildung, ein einjähriges Fachpraktikum, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule; es gibt aber häufig auch keine weiteren Voraussetzungen.
Ein Studium mit Abschluss Fachhochschul-Diplom kann in der Regelstudienzeit von 7 bis 8 Semestern absolviert werden. Im Studium sind meist ein oder zwei Praxissemester enthalten.
Abschluss
Als die Fachhochschulen in den 1970er Jahren gegründet wurden, verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen den akademischen Grad, wie Ing. (grad.), Betriebswirt (grad.), usw. Seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von 1973) erhalten die Absolventen den akademischen Grad in Form des Diploms mit Angabe der Fachrichtung (zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, -Sozialarbeiter, und so weiter) und seit 1987 mit dem Zusatz „FH“ (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)). Durch die Umstrukturierung der Hochschulen werden heute in vielen Studienfächern auch, oder nur noch, die englischsprachigen Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master vergeben.
Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein Promotions- und Habilitationsrecht, (d.h. sie haben nicht die Berechtigung, eine Doktorgrad zu verleihen). FH-Absolventen können nur an einer Universität promovieren, wobei FH-Professoren als Zweitgutachter agieren können.
Die Anerkennung eines FH-Diploms zwecks Promotion an einer Universität ist unter besonderen Voraussetzungen möglich, allerdings kommt es im Einzelnen vor, dass ein FH-Absolvent 1 oder 2 Semester an der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss, um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten. Der Mastergrad einer Fachhochschule berechtigt hingegen grundsätzlich zur Promotion.
Bezüglich des Bachelor- (beziehungsweise Bakkalaureat-)Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Bei einem Master- Abschluss können Universitätsabsolventen generell, FH-Absolventen nur bei entsprechender Akkreditierung des eigenen Studiengangs in den höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung eingestellt werden (es gibt auch akkredierte Master-Studiengänge an Fachhochschulen, die diese Berechtigung nicht enthalten). Besoldungsrechtlich ist das Diplom (FH) dem Bachelor gleichgestellt, das universitäre Diplom wird generell dem höheren Dienst zugeordnet.
Die Zahl der Studierenden an bundesdeutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert Studierenden bis zu mehr als 16.000 Studierenden (FH Köln, Stand WS 05/06). Bei den staatlichen Fachhochschulen zeichnet sich aufgrund von Sparmaßnahmen ein Trend zur Zusammenlegung kleinerer Fachhochschulen ab.
Geschichte
Die ersten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den (Staatlichen) Ingenieurschulen (SIS) und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluss die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen und Absolventen früherer Jahrgänge (auf Antrag) nachgraduiert.
Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlusstitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz „FH“. Wobei der Zusatz auch nach 1987 eine Zeit lang nicht in allen Bundesländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) vergeben wurde. Frühere Graduierungstitelträger wurden (auf Antrag) nachdiplomiert.
Auch in der DDR gab es neben den Universitäten weitere Hochschultypen, die als Hochschule der DDR, Ingenieurschule der DDR oder Fachschule der DDR bezeichnet wurden.
Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; seit Beginn des neuen Jahrhunderts und im Zuge des Bologniaprozesses werden EU-weit FH-Studiengänge in Bachelor- und/oder Masterstudiengänge umgewandelt.
Problematik
Fachhochschuldozenten und Professoren haben weniger Forschungskontingent als ihre universitären Kollegen. Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird.
Österreich
Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Im Studienjahr 2004/05 gab es 18 Fachhochschulen und andere Anbieter von FH-Studiengängen mit insgesamt 25.554 Studienplätzen. Circa ein Drittel der 136 angebotenen FH-Studiengänge ist als berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des [http://www.bologna.at Bologna Prozesses] werden immer mehr Studiengänge im internationalen Bakkalaureats- und Mastersystem angeboten.
Schweiz
Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum oder Tech genannt) die einzige mögliche akademische Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in sieben (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Schuleinrichtungen auf ca. 30–40 zu senken.
Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.
Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Masterstudiengänge werden voraussichtlich ab Herbst 2008 verfügbar sein. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Diese werden nach Abschluss der ersten Bachelor-Studiengänge in entsprechende Titel umgewandelt werden können.
Neben den sieben staatlichen Fachhochschulen wurde im März 2005 vom Bundesamt für Berufsbildung auch erstmals eine Private Fachhochschule bewilligt. Es sind dies die AKAD und die PHW, welche in der Fachhochschule Kalaidos geführt werden.
Liechtenstein
Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen .
Siehe auch
- Liste deutscher Hochschulen
- Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Liechtensteiner Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
Weblinks
- [http://www.studieren.de/hochschulliste.asp?show=alle Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien in Deutschland]
- [http://www.fhr.ac.at Österreichischer Fachhochschulrat – Fachhochschulen in Österreich]
- http://www.fachhochschulen.at – Fachhochschulportal Österreich
- http://www.fachhochschulen.net – Fachhochschulportal Schweiz
- http://wirtschaftsingenieur-netzwerk.de – Community
Kategorie:Akademische Bildung
Kategorie:Studium
Kategorie:Hochschule
HochschuleHochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Universität oder ihr gleichgestellte Hochschule - eine Gesamthochschule, eine Kunsthochschule, eine Technische Hochschule, eine Pädagogische Hochschule - oder für eine Fachhochschule.
Überblick
Im engeren Sinn bezeichnet eine Hochschule eine Einrichtung, die Forschung betreibt (Wissen schafft), wissenschaftliche Lehre (Studium) vermittelt und akademische Grade als Studienabschlüsse verleiht.
Ein Beispiel hierfür sind technische oder medizinische Hochschulen, wenngleich die technischen Hochschulen, um ihre Gleichrangigkeit mit den althergebrachten Universitäten zu betonen, in Technische Universität umbenannt wurden, wie etwa die TU Berlin (seit 1946) oder die TU München, Ausnahme: RWTH Aachen. Es wird unterschieden zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen werden von Kirchen, Gemeinden aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.
Die rechtliche Stellung der Hochschulen wird im Hochschulrecht geregelt (Länderkompetenz). Die Rahmenkompetenz wird über das Hochschulrahmengesetz vom Bund ausgeübt. Im Rahmen ihres durch § 58 Hochschulrahmengesetz garantierten Selbstverwaltungsrechts bestimmen die Hochschulen in ihrer Grundordnung die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulgremien sowie das Verfahren der Organe und Fachbereiche. Die Grundordnung wird als Satzung erlassen und bedarf der Genehmigung durch den Bundeswissenschaftsminister.
Eine Hochschule besteht im wesentlichen aus Fakultäten (Abteilungen), der Hochschulleitung aus Rektorat/Präsidium, Kanzler; der Zentralen Hochschulverwaltung, Akademischer Senat ... sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-Bibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service, Akademisches Auslandsamt...).
Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studenten bilden die Studierendenschaft, ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als verfasste Studierendenschaft bezeichnet.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für BAföG-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die Studentenwerke zuständig.
Anmerkung: Volkshochschulen sind keine Hochschulen i.S. dieses Artikels.
Eine Besonderheit ist die Pädagogische Hochschule (PH) mit dem Vorgänger Pädagogische Akademie (PA). Die PH wurden in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Lehrerbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Lediglich in Baden-Württemberg bestehen weiterhin Pädagogische Hochschulen (in Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten), auch wenn die Forderung nach ihrer Integration in die Universitäten nie verstummt sind. Die PH erhielten Ende der 1990er Jahre ein Habilitationsrecht. Dieses Recht war auf die an der PH gelehrten Fachgebiete, also das Lehramt für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und Pädagogik, beschränkt. Erst das seit 2005 geltende neue Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg brachte den Pädagogischen Hochschulen das uneingeschränkte Habilitationsrecht. Diese pädagogischen Hochschulen sind nicht zu verwechseln mit den bayrischen Fachakademien für Sozialpädagogik.
Den in Deutschland ungewöhnlich hohen Ausbildungszeiten an Hochschulen wird eine Hauptverantwortung für ein teures Hochschulsystem und die geringen Geburtenraten der Absolventinnen gegeben, die weltweit zu den niedrigsten überhaupt zählen. So bleiben ca. 44 % der Akademikerinnen in Deutschland kinderlos, obwohl ein Großteil davon bei Studienbeginn einen Kinderwunsch hatte. (Quelle?)
Auf die Hochschulen in Deutschland kommt in den nächsten Jahren nach einer Prognose der Kultusministerkonferenz (2005) eine Lawine neuer Studierender zu; die Zahl der Studierenden wird von gegenwärtig rund 1,9 Millionen im Jahr 2011 mit 2,2 bis 2,4 Millionen voraussichtlich den Höhepunkt erreichen. Zur Bewältigung dieses Ansturms fehlen den Hochschulen jedoch viele Planstellen für Professoren. Im Fächerdurchschnitt betreut in Deutschland ein einziger Professor rund 62 Studierende. Im Vergleich zu den amerikanischen Eliteinstitutionen wie Harvard oder Stanford, wo das Betreuungsverhältnis bei 1:10 oder besser liegt, ist die deutsche Universität in dieser Hinsicht nicht konkurrenzfähig. Seit 1995 ist die Zahl der Professoren an Universitäten von 25.000 auf 23.000 kontinuierlich zurückgegangen – mit weiterhin sinkender Tendenz. Angesichts der stetig wachsenden Zahl der Studienanfänger steht bereits jetzt fest, daß sich das ohnehin schon ungünstige Betreuungsverhältnis zukünftig noch weiter verschlechtern wird, wenn die Politik nicht endlich gegensteuert.
Listen von Hochschulen
- Universitäten und Hochschulen in Deutschland
- Universitäten und Hochschulen in Afrika
- Universitäten und Hochschulen in Australien
- Universitäten und Hochschulen in den Niederlanden
- Österreichische Universitäten und Fachhochschulen
- Schweizer Universitäten und Fachhochschulen
- Liechtensteiner Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Italienische Universitäten und Hochschulen
- Japanische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Britische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen
- Universitäten und Hochschulen in Kalifornien
- Spanische Universitäten
- Universitäten und Hochschulen in Tschechien
- Universitäten und Hochschulen in der Ukraine
- Universitäten und Hochschulen in Frankreich
- Universitäten und Hochschulen in der Türkei
Siehe auch
- Dekan
- Lehrstuhl, Lehrauftrag
- Professur
- Hochschullehrer
- Hochschulranking
- Hochschulrektorenkonferenz
- Hochschulreform
- Privatdozent
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Democratic Parties
- Albania—Democratic Alliance Party, Democratic Party (Albania), and Democratic Party of Albania
- Andorra—Democratic Party (Andorra)
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- Botswana—Botswana Democratic Party
- Bulgaria—Democratic Party (Bulgaria)
- Côte d'Ivoire—Democratic Party of Côte d'Ivoire
- Croatia—Croatian Democratic Union
- Cyprus—Democratic Rally (Dimokratikos Sinagermos), Democratic Party (Cyprus) (Dimokratikon Komma), and the separate Democratic Party (Northern Cyprus) (Demokrat Partisi)
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- Haiti—Haitian Democratic Party
- Hong Kong—Democratic Party (Hong Kong)
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- Japan—Democratic Party of Japan
- Kazakhstan—Democratic Party (Kazakhstan)
- Kenya—Democratic Party (Kenya)
- Lesotho—Sefate Democratic Party
- Luxembourg—Democratic Party (Luxembourg)
- Malawi—Malawi Democratic Party
- Malaysia-Democratic Action Party
- Moldova—Democratic Party (Moldova)
- Mongolia—Democratic Party (Mongolia)
- Nauru—Democratic Party of Nauru
- Netherlands—Democraten 66
- Netherlands Antilles—Democratic Party of Bonaire, Democratic Party of Curaçao, Democratic Party of Sint Eustatius, Democratic Party of Sint Maarten
- New Zealand—New Zealand Democratic Party
- Northern Mariana Islands—Democratic Party (Northern Mariana Islands)(defunct)
- Norway—Demokratene
- Pakistan—Pakistan Democratic Party
- Poland—Stronnictwo Demokratyczne ("Democratic Party") and Democratic Party - demokraci.pl
- Puerto Rico—Popular Democratic Party
- Romania—Democratic Party (Romania)
- Russia—Yabloko
- San Marino—Party of Democrats
- Senegal—Senegalese Democratic Party
- Serbia and Montenegro—Democratic Party of Serbia and Democratic Party (Serbia)
- Seychelles—Democratic Party (Seychelles)
- Singapore—Democratic Party (Singapore), Singapore Democratic Party
- Slovakia—Democratic Party (Slovakia)
- Slovenia—Slovenian Democratic Party
- South Africa—Democratic Party (South Africa)
- South Korea—Democratic Party (South Korea)
- Suriname—Democratic Party (Suriname)
- Tajikistan—Democratic Party (Tajikistan), People's Democratic Party of Tajikistan
- Tanzania—Democratic Party (Tanzania)
- Thailand—Democrat Party (Thailand)
- Turkey—Democratic Party (Turkey)
- Turkmenistan—Democratic Party of Turkmenistan
- Uganda—Democratic Party (Uganda)
- United Kingdom—Democratic Party (UK, 1998) and the defunct Democratic Party (UK, 1942) and Democratic Party (UK, 1969).
- United States—Democratic Party (United States)
- United States Virgin Islands—affiliated with the Democratic Party (United States)
See also
- List of political parties
- Christian Democratic Party
- Democratic Alliance
- Democratic Socialist Party
- Free Democratic Party
- Liberal Democratic Party
- National Democratic Party
- New Democratic Party (disambiguation)
- Progressive Democratic Party
- Social Democratic Party
- United Democratic Party
Category:Lists of political parties by generic name
ko:민주당
ja:民主党
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Bremerton School District
Bremerton School District No. 100 is a public school district in Kitsap County, Washington, USA and serves the city of Bremerton.
As of October 2004, the district has an enrollment of 5,412 students.
Schools
High schools
- Bremerton High School
Middle schools
- Mountain View Middle
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Herbert Eugene Bolton
Herbert Eugene Bolton (July 20, 1870–January 30, 1953) was an American historian and one of the most prominent authorities in Spanish-American history. He originated what became the Bolton theory of the
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