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Beruf

Beruf

Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für (a) finanzielle oder (b) herkömmliche Gegenleistungen oder (c) im Dienste Dritter regelmäßig erbringt, bzw. für die er ausgebildet, erzogen oder berufen ist. Im Allgemeinen dient die Ausübung eines Berufes der Sicherung des Lebensunterhaltes. Die erwirtschafteten Geld-, Sach- oder Tauschleistungen dienen der Stillung der persönlichen Bedürfnisse oder denen der sozialen Gemeinschaft (z.B. der Familie), der der Ausübende angehört. Dazu gehören in erster Linie die Ernährung, die Bekleidung, der (häusliche) Schutz vor Gefahr und Krankheit und die Vorratsbildung. Darüber hinaus üben viele Menschen berufsähnliche Tätigkeiten, die nicht oder nur indirekt entlohnt werden (durch soziale Anerkennung oder persönliche Befriedigung). Ehrenämter, amateurhaft ausgeübte Tätigkeiten (z.B. Kunst oder Sport) und intensiv betriebene Hobbys bilden daher Schnittmengen zum "Beruf".

Sozialgeschichtliches

Die Fähigkeiten und Kenntnisse, die in einem Beruf benötigt werden, werden also durch Ausbildung, durch Praxis oder Selbststudium oder durch Zuschreibung (adscription) (etwa bei Erbfolge Bauer, zünftiger Handwerker, Reichs-Kämmerer] oder durch Gelöbnisse Beamte oder durch Weihe Priester) erworben. Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Sie verfügen also über Jahrhunderte lange Traditionen, da viele von der Gesellschaft gewünschten Leistungen im Wesentlichen konstant sind. Daher rührt auch die soziale Erscheinung auffälliger Berufsvererbung. Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehören Schmiede, Zimmerleute, Heiler, Priester, Wandererzähler und -sänger oder auch Prostituierte. Seit dem Mittelalter fanden sich die Berufsgruppen in Zünften und Gilden zusammen, welche auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Doch gliederten sich auch "Unehrliche" Berufe aus. In einigen Berufen wird auf die "Berufung" des/der Einzelnen von 'oben' oder von 'innen' besonderen Wert gelegt (zum Beispiel Pfarrer/in, Priester/in, aber auch Arzt/Ärztin, Lehrer/in, Apotheker/in, Richter/in). Diese Berufe sind eine so genannte Profession (siehe hierzu: Freier Beruf). In diesen ist die tatsächliche Arbeitszeit nicht geregelt, ihr Auftrag ist die Erfüllung der anfallenden Aufgaben (häufig territorial und/oder inhaltlich begrenzt) in eigener Zeit und Verantwortung. Der fortschreitende, mit der Industrialisierung einhergehende soziale und technische Wandel ließ neue Berufe entstehen und alte, zumeist handwerklicher Berufe aussterben. Mit der durchdringenden Verbreitung der Informationstechnologie in allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich dieser Trend fort. Zu unterscheiden ist der ausgeübte vom nicht ausgeübten Beruf.

Reglementierung der Berufsausübung

Heute wird die Berufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland wie auch in den meisten anderen Ländern seine Grenzen in dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird kulturell unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. So ist für die Ausübung bestimmter Berufe eine entsprechende Ausbildung erforderlich: Als Arzt oder Rechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristisches Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann. Ebenfalls unterliegt die Ausübung handwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist zur selbstständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland beispielsweise der Meister-Brief erforderlich. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, kennt man diese Einschränkung nicht. Alle erfolgreich sozial heraus gebildeten Berufe entwickeln eine (mehr oder minder ausgeprägte) Berufsethik.

Gefahrgeneigte Berufe

Die britische Versicherung Churchill Insurance hat im Jahr 2004 eine Liste der zehn risikoreichsten Berufe veröffentlicht. Bei Ausübung seiner Tätigkeit verunglückt danach (in absteigender Reihe) tödlich am häufigsten, wer tätig ist als
- Fensterputzer
- Soldat
- Feuerwehrmann
- Hochseefischer
- Pilot
- Polizeibeamter
- Dachdecker
- Gerüstarbeiter
- Zirkusartist.

Siehe auch


- Arbeit (Tätigkeit), Berufsbezeichnung, Berufsberatung
- Berufsethik, Arbeitsethik
- Berufssoziologie, Arbeit (Soziologie)
- Profi, Freier Beruf, Unehrlicher Beruf, Verdienst, Zunft
- Liste von Berufen, Berufswissenschaft
- Sozialstruktur
- Ausbildungsinitiationsriten: Derbe Späße, die die Unerfahrenheit von Berufsanfängern ausnutzen.
- Berufsbeschreibung

Weblinks


- [http://www.berufsberatung.ch/dyn/1203.asp Ausbildungsberufe in der Schweiz]
- [http://www.bibb.de/ Bundesinstitut für Berufsbildung]
- [http://www.c6-magazin.de/monatsthema/2005/11-berufe-arbeit-ausbildung/ Dossier zum Thema Berufe] ! ! Kategorie:Berufsrecht Kategorie:Personalwesen ja:職業

Institution

Institution (lat. institutio – Einrichtung) ist in der Soziologie eine mit Handlungs-Rechten, Handlungs-Pflichten oder normativer Geltung belegte soziale Wirklichkeit, durch die Gruppen und Gemeinschaften nach innen und nach außen hin verbindlich (geltend) wirken oder handeln. Umgangssprachlich wird unter einer Institution auch eine Organisation (s. dort) verstanden.

Begriffsgeschichte

Die Betrachtung politischer Institutionen geht mindestens auf Jean-Jacques Rousseau zurück. Die frühen politischen Theorien sahen politische Institutionen jedoch lediglich als Arenen in denen politische Handlungen statt finden, die jedoch von fundamentaleren Kräften bestimmt wurden. In der vergleichenden Regierungslehre befasste man sich mit der institutionellen Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere der westlichen Welt. Es ging also um formalen Institutionen. Seit Mitte der 1970er Jahren begann sich ein neuer Institutionalismus zu entwickeln. Hierbei handelte es sich um eine Gegenbewegung zu herkömmlichen behaviouristischen Theorieansätzen und zu rational choice Ansätzen, die weitgehend als institutionenblind anzusehen sind. Im Neo-Institutionalismus werden, in Abgrenzung zum klassischen Institutionalismus, neben den formalen Institutionen auch nicht-formale betrachtet. Wie weit im einzelnen der Begriff Institution zu fassen ist, bleibt strittig. Wirtschaftswissenschaftlich inspirierte Wissenschaftler definieren den Begriff enger, als soziologisch inspirierte Wissenschaftler, die auch kognitive Regeln des menschlichen Handelns als Institution begreifen. Als kleinster gemeinsamer Nenner kann gelten, dass eine Institution ein Regelsystem ist, dass eine bestimmte soziale Ordnung hervorruft.

Abgrenzung zum Organisationsbegriff

Der Begriff wird in der Volkswirtschaftslehre für die Erklärung der Bildung von Unternehmen und Unternehmensgrenzen verwendet – oft aus Unzufriedenheit mit dem dort (und in der Betriebswirtschaftslehre) vielfach entfalteten Organisationsbegriff. Der Brockhaus definiert die Institution als eine "gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden." (Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10 1989, S. 544) Die jüngere Soziologie vermied es gern, komplexe Sachverhalte wie Familie oder Bundestag als "Institution" zu bezeichnen, da sie sowohl Aspekte der Institution als auch der Organisation umfassen und organisationssoziologisch weniger Grundlagenprobleme aufzuwerfen scheinen. (Die Institution der Ehe ist derart genommen eine Organisation, deren Mitglieder die jeweilige Ehefrau und der jeweilige Ehemann sind.) Jedoch hat z.B. 2003 Michael Wildt den "Institutions"-Begriff wieder fruchtbar aufgenommen, um das Reichssicherheitshauptamt in der Zeit des Nationalsozialismus zu erklären.

Beispiele

Beispiele für Institutionen sind jegliche Regeln und Normen, Verfassung, Kartellrecht, Strafrecht, Verträge (allgemein), StVO, DIN-/ISO Norm, Unternehmensleitsätze, Landessprache, Benimmregeln, Sitten und Bräuche. Auf die oft mit parallelen sozialen Prozessen befasste soziologische Debatte zum Ritual ist zu verweisen.

Ziele

Institutionen leiten das Handeln von Menschen, beschränken die Willkür (den Kürwillen) des individuellen Handelns, definieren den gemeinsamen Handlungsrahmen und mit ihm verbundene Verpflichtungen. Zu diesem Regelsatz bilden sich zugehörige Legitimierungsstrategien und Sanktionsmechanismen heraus. Damit üben Institutionen eine entlastende Funktion aus, indem sie eine kollektiv organisierte Bedürfnisbefriedigung sicherstellen und den einzelnen von elementaren Vollzügen freisetzen. Andererseits schützen sie die Gesellschaft vor individuell willkürlichen und chaotisch gegeneinander laufenden Handlungen und überführen sie in gesellschaftlich wohlgeordnete Abläufe. Nach dem philosophischen Anthropologen Gehlen ersetzen Institutionen dem Menschen, was dem Tier als Instinkt verfügbar ist; Dieter Claessens hat dies biosoziologisch kritisiert und differenziert (Konzept der „Instinktstümpfe“). Sie sind nach Gehlen notwendigerweise undurchschaubar und entfremdet, bieten aber damit die Möglichkeit für eine "höhere" Freiheit des Handelns. Institutionen regeln für das Individuum und die Gesellschaft elementare Bereiche wie: Reproduktion, (Familie, Verwandtschaft), Erziehung, Bildung und Ausbildung, Nahrungsbeschaffung, Warenproduktion und Verteilung (Wirtschaft) und die Aufrechterhaltung einer gesellschaftlichen Ordnung (Recht, Politik), sowie der Kultur (siehe Bernhard Schäfers 1995 S. 134-137). Sie sind "bewährte Problemlösungen" für den Alltag - welche man sich auch als Komplex von Handlungs- und Beziehungsmustern vorstellen kann. Institutionen können ihr Abbild in Organisationen finden, sind aber davon deutlich zu unterscheiden. Während Institutionen handlungsleitende Regeln zur Verfügung stellen, definieren Organisationen formell Ziele, Mitgliedschaft und Organisationsabläufe. Wichtig ist hierbei, dass Institutionen beachtet sein müssen, um ihre Wirkung zu entfalten.

Hierarchie

Insitutionen werden häufig in eine hierarchische Ordnung nach dem Grad der Einschränkung von Gestaltungsfreiräumen gebracht. Je weiter unten die Ebene, desto spezifischer ist die zugehörige Institution. Die erste Ebene stellt hierbei die soziale Verankerung dar. In dieser Ebene sind insbesondere informelle Institutionen wie Tradition, Weltanschauung und Kultur von Bedeutung. Die Institutionen dieser Ebene entwickeln sich nur sehr langsam über eine evolutionäre Veränderung. Die theoretische Basis wird durch die Soziologie gegeben. Die zweite Ebene wird durch grundsätzliche formelle Spielregeln dargestellt, etwa eine Verfassung und Regeln des Rechts. Die theoretische Basis wird durch die Theorie der Verfügungsrechte gegeben. Die dritte Ebene ist das Steuerungs- und Anreizsystem. Grundlage sind private Verträge. Die theoretische Basis wird durch die Transaktionskostenökonomik gegeben. Die vierte Ebene betrifft schließlich die Ressourcenallokation. Die theoretische Basis wird durch die Prinzipal-Agent-Theorie gegeben.

Risiken und Chancen durch Institutionen

Totale Institutionen wie Gefängnisse, Psychiatrische Anstalten, Schiffsbesatzungen, Klöster oder Internate kontrollieren alle Lebensäußerungen ihrer Mitglieder, können also den Freiraum des Individuums überaus stark einschränken und soziale Entwicklungen verhindern. Sie weisen folgende Merkmale auf (nach Goffman): #Totale Institutionen sind allumfassend. Das Leben aller Mitglieder findet nur an dieser einzigen Stelle statt und sie sind einer einzigen zentralen Autorität unterworfen. #Die Mitglieder der Institution führen ihre alltägliche Arbeit in unmittelbarer (formeller) Gesellschaft und [informaler] Gemeinschaft ihrer Schicksalsgefährten aus. #Alle Tätigkeiten und sonstigen Lebensäußerungen sind exakt geplant und ihre Abfolge wird durch explizite Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben. #Die verschiedenen Tätigkeiten und Lebensäußerungen sind in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen. Auf der anderen Seite bergen Prozesse der Deinstitutionalisierung, z. B. in gesellschaftlichen Wandlungsphasen, Risiken des Rückfalls in riskantes, rücksichtsloses und nur auf Durchsetzung der Eigenwünsche bedachtes Verhalten. Siehe auch: Institutionsvertrauen

Wirkungsmechanismus

Institutionen entfalten ihre Wirkung über Anreize, hierbei insbesondere inhaltliche Vorgaben und Sanktionen. Auf diese Weise lassen sich Erwartungen, Entscheidungen und Handlungen der Individuen beeinflussen. Letztlich hat dies Einfluss auf kollektive, also etwa gesamtwirtschaftliche, Ergebnisse.

Literatur


- Hartmut Esser, Soziologie. Spezielle Grundlagen'#. Band 5: Institutionen. Frankfurt a. M./New York: Campus 2000
- Arnold Gehlen,
Der Mensch, Wiesbaden: UTB 1995
- Arnold Gehlen,
Über die Geburt der Freiheit aus der Entfremdung, Gesamtausgabe Bd. 4, Frankfurt a. M. 1983
- Erving Goffman,
Asyle, Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972 (zu Totalen Institutionen)
- Bernhard Schäfers (Hrsg.), Grundbegriffe der Soziologie. Opladen: Leske + Budrich, 4.Auflage 1995
- o.V.: Brockhaus Enzyklopädie Bd. 10, 1989, S. 544

Siehe auch

Ritual, Organisation, Sitte, Brauch Kategorie:Soziologie Kategorie:Körperschaft Kategorie:Volkswirtschaftslehre ja:制度 ko:기관 (조직)


Tätigkeit

Tätigkeit (Aktivität) bezeichnet ein Handeln, ein Tätigsein des Menschen, und kann sowohl körperliche wie geistige Verrichtungen beinhalten. Soweit Tätigkeiten unmittelbar dem Zeitvertreib und Lustgewinn des tätigen Menschen dienen, werden sie unter dem Spielbegriff subsumiert. Tätigkeiten, die zweckmäßig und zielgerichtet auf die Erfüllung bestimmter individueller und gesellschaftlicher Verpflichtungen ausgerichtet sind, werden unter dem Begriff Arbeit zusammengefasst. Unter dem Arbeitsbegriff unterscheidet man gemeinhin Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit und ehrenamtliche Tätigkeit (siehe: Ehrenamt). Diese kann spezifiziert werden durch Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Tätigkeitsfeldern einerseits im öffentlichen Bereich, z.B.: Politik, Kultur. andererseis im privaten Bereich der Freizeit (Hobbys), usw. Man spricht auch von Betätigungen und meint damit wieder etwas allgemeiner Tätigkeiten unterschiedlichster Art. Als tätiger Mensch gilt heute im Allgemeinen ein Mensch mit einer positiven Lebenseinstellung, der gesellschaftlich oder individuell Relevantes verrichtet und bewirkt. (siehe auch: Lebenseinstellung) "Untätigkeit" hat demgemäß einen negative Wertigkeit. Dies führt zu Problemen bei der gesellschaftlichen Wertschätzung und Selbsteinschätzung von Menschen, die einer geregelten Tätigkeit nicht nachgehen können: u.a. Arbeitslose, geistig oder körperlich Behinderte, oder älterwerdende. Kategorie:Tätigkeit

Lebensunterhalt

: Unterhalt

Amateur

Amateur (franz. für „Liebhaber“) ist eine Person, die - im Gegensatz zum Profi - eine Tätigkeit aus Liebhaberei ausübt, ohne einen Beruf daraus zu machen. Der Begriff sagt wenig über die Sachkenntnis von Amateuren aus, die durchaus professionelles Niveau haben kann. Dagegen wird der Begriff amateurhaft abwertend im Sinne von „nicht auf professionellem Niveau“ gebraucht. Im Sport werden die zweiten Mannschaften von Vereinen Amateure genannt. Sie sind die so genannten Reservemannschaften, die zumeist in den Amateurligen spielen. Die bekanntesten Amateur-Vereine finden sich im Fußball, doch gibt es sie z.B. auch auf anderen Gebieten, z.B. als Astrovereine. Bis ins 20. Jahrhundert hinein spielten Amateure in der Wissenschaft eine nicht unerhebliche Rolle, z.B. in der Physik einige Bierbrauer, welche die Thermodynamik erforschten. Ebenso war Alfred Rust, der wichtige Erkenntnisse in der Archäologie gewann, genaugenommen ein Amateur. Zufolge der weitgehenden Spezialisierung im 20. Jahrhundert werden solche Übergänge von Amateuren zu reinen Forschern aber immer seltener. Hingegen ist die Informatik ein neues Betätigungsfeld für Amateure. Open Source-Projekte wie Linux haben weiterhin höchstes Niveau und profitieren vom Vorteil, viele engagierte Anhänger zu haben. Dadurch werden anfallende Softwarefehler rascher als z.B. bei Windows korrigiert, und die Betriebssysteme werden in zunehmendem Maß professionell eingesetzt. Siehe auch:
- Amateurklasse, Dilettant, Laie, Entdecker
- Amateurfunk , CB-Funk , Freizeit, DIY Kategorie:Sport Kategorie:Wissenschaft ja:アマチュア

Sport

Sport (v. engl.: sport = Zeitvertreib, Vergnügen bzw. v. frz. desport) bezeichnet das kulturelle Handlungsfeld, in dem Menschen körperliche und/oder geistige Tätigkeiten ausüben, die mit planmäßiger Körperschulung, meist im Bereich der Bewegungskunst, in Zusammenhang stehen. Eine häufig anzutreffende Ausprägung dieser planmäßigen Entwicklung körperlicher und/oder geistiger Fähigkeiten ist dabei das Messen mit Gegnern nach festgelegten Regeln im sportlichen Wettkampf/Wettstreit und Wettspiel. Umgangssprachlich wird der Begriff Sport für die kulturelle Handlung von Menschen, sich in Wettkämpfen zu messen, verwendet.

Motivationen

Die Motivationen zum Sporttreiben sind vielfältig, als Beispiele seien hier genannt:
- die Lust an Bewegung bzw. sich in Bewegung auszudrücken (Beispiel: freies Tanzen)
- die Lust am Wettbewerb
- der Wunsch nach körperliche Wohlbefinden / nach Fitness des Körpers
- gesundheitliche Vorbeugung (Beispiel: Ausdauertraining)
- der Wunsch, seinen Körper zu spüren und zu erfahren
- die Formung eines attraktiven Körpers (Beispiel: Bodybuilding)

Varianten

Man unterscheidet im Wesentlichen den Breitensport und den Leistungssport. Zudem müssen die in der jüngeren Vergangenheit entstandenen Kategorien Extremsport und Funsport beachtet werden, die sich von traditionellen Sportarten teilweise extrem unterscheiden. Sport bildet einen wesentlichen Teil der Freizeitgestaltung und Unterhaltungskultur. Sport kann als Mannschaftssport (vor allem Ballsportarten) oder als Individualsport betrieben werden. Sport wird in unterschiedlichen gesellschaftlichen Kontexten ausgeübt. Neben die traditionellen Sportvereine und den Schulsport treten im Bereich des Breitensports seit den 80er Jahren vermehrt auch kommerzielle Fitnessstudios. Darüber hinaus wird auch jenseits dieser Strukturen im privaten Umfeld Sport getrieben, entweder allein (Beispiel: morgendliches Joggen) oder im Kreis der Familie bzw. von Freunden. Im Bereich des Leistungssports sind die Strukturen wesentlich komplexer. Deshalb sei an dieser Stelle nur auf die entsprechenden Wikipedia-Artikel verwiesen. Neben der aktiven Sportausübung nimmt auch die Bedeutung des Passiv-Sports einen wichtigen gesellschaftlichen Stellenwert ein, also das interessierte Verfolgen von Wettkampfsport-Ereignissen im Leistungssport als Zuschauer am Rande des Ereignisses oder über die Medien. Hochleistungs-Sportlern oder -manschaften werden dabei nicht selten als gottähnliche Idole verehrt und mutieren zu Vor- und Leitbildern der eigenen Lebensträume. Die extreme Identifikation mit Hochleistungs-Sportlern oder -manschaften führt zum Phänomen des Sport-Fans. In Deutschland und vielen anderen Ländern ist dieses Phänomen besonders ausgeprägt im Bereich des Fußball-Sports, in dessen Umfeld sich verschiedene Arten eines Passiv-Sport-Kultes formiert haben, neben den eigentlichen Fußballfans auch die so genannten "Ultras" und die "Hooligans". Konnte in Meyers Konversationslexikon von 1888 noch gesagt werden: Als ein wesentliches Merkmal des Sports ist endlich anzuführen, dass dessen Ausübung nicht um des Gelderwerbs wegen geschieht, (Bd. 15, S. 176) - so kann dies heute wegen der Existenz von professionellen Sportlern nicht mehr als Merkmal angesehen werden. Darüber hinaus sind die kommerziellen Interessen mächtiger Dritter (z.B. Großkonzerne als Sponsoren, Förderer oder Mäzene) nicht zu unterschätzen, die sich einen Imagetransfer von sportlichen Idolen auf ihr Unternehmen erhoffen. Das ist die interne Differenz des Sport als Spektakel und Körperkunst. Eine Übersicht zum Thema Sport in der Wikipedia findet sich unter Portal:Sport.

Siehe auch

Links

http://www.sport.uni-hamburg.de/infodoc/digitalepublikationen/tiedemann/sportdefinition.html ! Kategorie:Wortexport ja:スポーツ ko:스포츠 ms:Sukan simple:Sport th:กีฬา

Ausbildung

Nach Maßgabe von § 1 des Berufsbildungsgesetzes ist Ausbildung eine Form der Berufsbildung, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung

Berufsausbildung

Im Gegensatz zur Allgemeinbildung wird mit Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) die Ausbildung bezeichnet, die den Berufstätigen in die Lage versetzt, seinen Beruf (Job) auszuüben. Zu unterscheiden sind:
- betriebliche Ausbildung
- schulische Ausbildung (Fachschule, Berufsfachschule, Berufskolleg etc.)
- duale Ausbildung (Lehre etc., in Verbindung mit Berufsschule)
- Studium (Fachhochschule, Hochschule, Universität) Nicht zu verwechseln mit beruflicher Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-)Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Die Abgrenzung zum (meist im allgemeinbildenden Bereich verwendeten) Begriff der Fortbildung ist unscharf. In Deutschland enthält das Berufsbildungsgesetz die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Das Gesetz regelt unter anderem, welche Einrichtungen die zuständige Stelle darstellen. Zuständige Stellen sind in der Regel Innungen, Kammern oder andere, durch Rechtsverordnung des Bundes oder der Länder bestimmte Behörden. Aber auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) benennt für einige Bereiche die zuständige Stelle unmittelbar. So sind für die Berufsausbildung der Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen die Wirtschaftsprüferkammern und die Berufskammern der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten festgelegt. Die zuständige Stelle hat unter anderem folgende Aufgaben:
- Sie entscheidet über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
- Sie überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
- Sie berät Ausbildende und Auszubildende und bestellt Ausbildungsberater.
- Sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
- Sie stellt die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
- Sie errichtet Prüfungsausschüsse und erlässt Prüfungsordnungen.
- Sie führt Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch. Dabei kann sie Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR ahnden.

Internationaler Vergleich

USA

In den USA ist die Berufsausbildung sehr viel weniger formalisiert als in Deutschland und normalerweise nicht durch ein System von Prüfungen und anderen formalen Anforderungen reglementiert. Nach Verlassen der High School bzw. des Colleges (siehe US-Amerikanisches Schulsystem) folgten am Arbeitsplatz meist ein "on the job training" (Lernen durch Tun).

Persönliche Ausbildung

Neben der Berufliche Ausbildung ist auch ein persönliche Ausbildung wünschenswert. Diese Ausbildung versucht die Qualität des eigenen Handelns im persönlichen Umfeld, in gemeinnützigen Gemeinschaften oder Vereinen zu verbesseren. Beispiele:
- Sprachkurse
- Erwachsenenbildungs-Seminare
- Erlernen von Kenntnissen zur Vereinsführung
- Vertiefende Lehrgänge zur Weitergabe eigenen Wissens an andere Menschen (Bergführer, Tanzleiter, Erste Hilfe u. a.)

Literatur


- Erich Ribolits, Die Arbeit hoch? : berufspädagogische Streitschrift wider die Totalverzweckung des Menschen im Post-Fordismus,2., durchges. und erg. Aufl., München ; Wien : Profil, 1997

Siehe auch


- Bildung, Erziehung, Erwachsenen- und Weiterbildung, Lebenslanges Lernen; Übungsfirma; Ausbildungsinitiationsritus, Ausbildungsplatz, Arbeit (Soziologie)

Weblinks


- [http://www.streifzuege.org/str_autor_ribolits_arbeit-hoch_inhalt.html Die Arbeit hoch?]
- [http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf BBiG]
- [http://www.berufskunde.com Berufskunde] Kategorie:Berufsbildung Kategorie:Bildung

Praxis

Der Begriff Praxis (griechisch prattein = handeln) bezeichnet
- die tatsächliche Durchführung einer Tätigkeit (im Gegensatz zu Theorie).
- die Erfahrung in einem Tätigkeitsfeld (Berufspraxis, Fahrpraxis, etc)
- die Arbeitsräume eines niedergelassenen Arztes oder Rechtsanwalts, aber auch von Physiotherapeuten, Logopäden, Steuerberater usw. In philosophischer Hinsicht ist Praxis nicht mit Poesis zu verwechseln, welcher Begriff ebenfalls aus dem Griechischen (poiein = etw. tun, etw. herstellen, etw. machen, verfertigen) stammt. Vgl. hierzu die Nikomachische Ethik und Poetik von Aristoteles.

Erbe

Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält.

Sachfeststellungen


- Zunächst muss der Erbe erbfähig sein.
- Darüber hinaus muss der Erbe das Vermögen des Erblassers "als Ganzes" erhalten. Dies bedeutet, dass der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers werden muss. Der Erbe erhält damit nicht nur das Aktiv- sondern auch das Passivvermögen des Erblassers (Schulden). Soweit eine Person in einer letztwilligen Verfügung nur einzelne Vermögensgegenstände zuerkannt bekommt, handelt es sich bei dieser Person nicht um einen Erben, sondern um einen sog. "Vermächtnisnehmer" (siehe Vermächtnis). Da in einem solchen Fall der Erblasser keinen Erben eingesetzt hat, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
- Soweit mehrere Personen zu Erben bestimmt worden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Man spricht in diesem Fall von Miterben.

Erlangung der Erbenstellung

Erbe wird man entweder durch
- eine letztwillige Verfügung des Erblassers (Testament o.ä.) oder durch
- die gesetzliche Erbfolge.

Die rechtliche Stellung des Erben

Allgemeines

Der Erbe erhält das Vermögen des Erblassers. Er wird dessen Rechtsnachfolger. Nur wenige Rechtspositionen sind nicht vererblich (so z.B. der Arbeitsvertrag als höchstpersönliche Verpflichtung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verstorbenen).

Erbausschlagung

Der Erbe hat die Möglichkeit das Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Wochen und unter Beachtung der vorgeschriebenen Formen auszuschlagen. (öffentlich durch einen Notar beglaubigte Form) Hierdurch entstehen Kosten nach dem anteiligen Wert des reinen Nachlasses gem. § 112 I 2, II KostO in Höhe von 1/4 gemäß §§ 32, 28, 145 III KostO.

Haftung des Erben

Nach § 1967 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Allerdings hat der Erbe die Möglichkeit die Haftung im Wege der Nachlassinsolvenz zu beschränken.

Ansprüche des Erben

Da der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist, kann er sämtliche Forderungen des Erblassers dritten Personen gegenüber geltend machen. Weiterhin hat der Erbe nach § 2018 BGB einen Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses von denjenigen Personen, welche die Vermögensgegenstände besitzen (= sog. "Erbschaftsbesitzer").

Pflichtteil

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbes. Sollte in einer vierköpfigen Familie beispielsweise der Familienvater sterben, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, beträgt das gesetzliche Erbe für seine Ehefrau die Hälfte des Vermögens und für die beiden Kinder je ein Viertel. Enterbt der Familienvater ein Kind, hat es weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe eines Achtels. Eltern müssen Kinder beim Vererben grundsätzlich mit einem Pflichtteil berücksichtigen. Auch bei einer Entfremdung innerhalb der Familie darf der Nachwuchs nicht durch eine völlige Enterbung "bestraft" werden, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2005. Es gibt allerdings Ausnahmen: Bei Totschlag oder Mord darf der Pflichtteil wegen "außergewöhnlich schwerwiegenden Fehlverhaltens" entzogen werden. Im vorliegenden Fall, den das Bundesverfassungsgericht behandelte, hatte ein Vater von neun Kindern einem seiner Söhne den Pflichtteil entzogen, weil der Sohn ihm den Umgang mit dem Enkelkind verweigerte. Auch die Kontaktaufnahme wurde konsequent verweigert: Briefe des Großvaters an den Enkel wurden vom Vater abgefangen und mit dem Vermerk "Verbot" zurückgeschickt. Nach dem Tod des Großvaters machte dessen Sohn gegenüber seiner Mutter und seinen Geschwistern den Pflichtteilanspruch auf das rund 250.000 Euro hohe hinterlassene Vermögen geltend. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des enterbten Sohnes statt. Begründung: Der Pflichtteil sei Ausdruck einer grundsätzlich unauflösbaren Familiensolidarität und dürfe auch bei einer Entfremdung zwischen Erblasser und Erben nicht entzogen werden. In einem zweiten Fall hatte eine Frau ihrem Sohn den Pflichtteil entzogen, nachdem er sie mehrfach angegriffen und mißhandelt hatte. Der Sohn lebte bei der Mutter und litt an einer schizophrenen Psychose. Im Jahre 1994 erschlug der Sohn seine Mutter, zerstückelte und versteckte ihre Leiche im Wald; sie wollte ihn vorher in einem Heim unterbringen. Der als schuldunfähig eingestufte Mann wurde in eine Psychiatrie eingewiesen und klagte gegen seinen Bruder, der nun Alleinerbe war. In der Klage forderte er die Auszahlung des Pflichtteils in Höhe von 24.000 Euro. Die Klage wurde allerdings abgewiesen. Wenn ein Kind nach dem Leben des Erblassers trachte oder ihn mißhandele, könne ihm der Pflichtteil entzogen werden. Dies galt auch in diesem gerichtlich behandelten Fall. Kategorie:Erbrecht

Zunft

Eine Zunft, auch Gilde oder Einigung - von althochdeutsch "zumft" (zu ziemen) - ist eine ständische Körperschaft von Handwerkern, Gewerbetreibenden und anderen Berufsgruppen (Notare), die im Mittelalter entstand und bis ins 19. Jahrhundert existierte. Notar Die Zunft galt allgemein für die handwerklichen Berufe, wobei die Gilde vor allem der Zusammenschluss von Händlern und Gewerbetreibenden zur wechselseitigen Hilfe war...

Geschichte

Die Anfänge liegen im Hochmittelalter im Zusammenhang mit der Entstehung eines städtischen Bürgertums als Gegenentwurf zur feudalistisch bedingten Leibeigenschaft ("Stadtluft macht frei"). Innere Erstarrung verbunden mit der Aufhebung der Zunftverfassung und der Einführung der Gewerbefreiheit leiteten das Ende der Zünfte ein. Mit dem Aufkommen von Manufakturen und der vorindustriellen Massenproduktion verloren die Zünfte zu Beginn des 19. Jahrhunderts an Bedeutung und wandelten sich von Handwerkerinnungen zu exklusiven Altherrenclubs und zu Karnevalsgesellschaften.

Kodex

Für Zunftmitglieder galt ein Ehrenkodex. Bei Verstößen gegen diesen Kodex, dem unzünftigem Verhalten, konnte man der Mitgliedschaft verlustig gehen. Als äußeres Zeichen des Ausschlusses wurde häufig ein zur Zunfttracht gehörender Ohrring aus dem Ohrläppchen, welcher eigentlich als Entgelt für den Bestatter diente, gerissen. Das hierdurch entstehende Schlitzohr wurde sprichwörtlich zur Bezeichnung für listige, durchtriebene Menschen.

Elite

Um die Zahl der Handwerksmeister künstlich klein zu halten, wurden die Aufstiegschancen zum Meister erschwert. Die Gesellen, die ihre Meisterprüfung ablegen wollten, hatten folgende Bedingungen zu erfüllen:
- ein Meisterstück auf eigene Kosten anfertigen
- das Bürgeraufnahmegeld zahlen
- sich einen eigenen Brustpanzer anfertigen lassen
- verschiedene Beträge an die Zunft zahlen
- für die Zunftkirche Wachskerzen kaufen
- einen Hausbesitz oder das nötige Geld dazu vorlegen und
- ein Mahl von mehreren Gängen für alle Meister der Zunft spenden. Doch bei den geringen Löhnen war es für die Gesellen unmöglich, diese Bedingungen zu erfüllen. Um sich gegen die schlechten Arbeitsverhältnisse zu wehren, organisierten sich die Gesellen in Brüderschaften oder Verbänden. Durch Androhung von Streik konnten sie z.B. Lohnerhöhungen, die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, durchsetzen.

Zugang

Nur bei vier Zünften wurden Frauen als Zunftmitglieder akzeptiert: die Garnmacher, die Goldspinner, die Seidenweber und die Seidenmacher. Starb ein Meister, musste die Witwe innerhalb ein oder zwei Jahren erneut heiraten, ansonsten verlor sie die Werkstatt ihres Mannes. In einigen Städten war es auch möglich, dass die Witwe, wenn sie einen Sohn und Nachfolger besaß, den Laden bis zu dessen Mündigkeit weiterführte. Für die Ausübenden eines bestimmten Berufszweiges bestand Zunftzwang. Juden war die Mitgliedschaft in einer Zunft verwehrt.

Soziologie

Die Zünfte bildeten ein soziales, ökonomisches und religiöses System zur Regelung von Rohstofflieferungen, Beschäftigungszahlen, Löhnen, Preisen, Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung. Sie bestanden teilweise aus mehreren Berufsgruppen und symbolisierten sich häufig durch Wappen und/oder Zunftzeichen und Zunftkleidung. Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern häufig auch die Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar einerseits Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, gelegentlich weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Dadurch garantiert er seinen Mitgliedern ein standesgemäßes, "gerechtes" Einkommen und den Verbrauchern ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis. Ökonomisch betrachtet verhinderten Zünfte, dass möglicherweise geeignete Menschen einen Beruf ausüben konnten.

Regionale Besonderheiten


- In Hamburg und Schleswig-Holstein hießen diese Handwerkerzusammenschlüsse "Amt".
- In Köln wirkten sie in den als "Gaffeln" bezeichneten Corporationen mit.
- Im Rahmen der Burgergemeinde Bern sind die Zünfte heute noch Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- In Zürich findet jedes Jahr das Sechseläuten, ein Umzug der Zünfte statt. Kategorie:Handwerk Kategorie:Wirtschaftsgeschichte ja:ギルド

Gelöbnis

Das Feierliche Gelöbnis ist ein Vorgang in der Bundeswehr, bei dem wehrpflichtige Soldaten sich zu ihrer Grundpflicht bekennen und geloben: : „Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“ Das Gelöbnis ist im § 9, Abs. 2 Soldatengesetz geregelt. Im Gegensatz zur Vereidigung, die den Soldaten zeitlich unbeschränkt bindet, ist das als Gelöbnis abgelegte Bekenntnis nur auf die Dauer des Wehrdienstes (einschließlich freiwilligem Wehrdienst und Wehrübungen) beschränkt. Weigert sich ein Rekrut, das Gelöbnis abzulegen, so ist er für den Rest der Dienstzeit von Beförderungen ausgeschlossen. Durch das Ablegen des Gelöbnisses werden aus den Rekruten Soldaten, dies ist jedoch für den Tagesbetrieb zunächst ohne Bedeutung. In der DDR hießen Gelöbnisse Fahneneide. In Österreich wird das Gelöbnis des Soldaten als Angelobung bezeichnet. In der Schweiz werden Soldaten im Aktivdienst vereidigt.

Ablauf

vereidigt Das Soldatengesetz regelt nicht die Form des Gelöbnisses. In der Regel findet es gemeinschaftlich nach dem Ende oder während der Grundausbildung in Form eines Appells statt, meist innerhalb eines Kasernengeländes, jedoch auch häufiger in der Öffentlichkeit. Der Ablauf eines Gelöbnis wird vorher detailliert geplant und in Form eines Befehls festgeschrieben. Als erstes ziehen die Rekruten ein und nehmen Aufstellung. Darauf marschiert die Ehrenformation ein. Diese wird im Idealfall vom Wachbataillon BMVg gestellt und besteht meist aus allen drei Truppengattungen (Heer, Marine und Luftwaffe), meist aber nur aus Soldaten desselben Standortes, die einen Ehrenzug stellen. Oft wird die Ehrenformation angeführt von einem Musikkorps der Bundeswehr, im Idealfall mit Spielmannszug, stets aber von dem Einmarsch der Truppenfahne. Oft wird dazu der Marsch des Yorckschen Korps und im Anschluss ein beliebiger Marsch gespielt. Die Paradeaufstellung wird dem abnehmenden Offizier gemeldet, der die Front abschreitet. Dazu erklingt - je nach Region - der preußische oder bayerische Präsentiermarsch. Dann folgt eine Ansprache einer Person des öffentlichen Lebens (Bürgermeister, Landrat, Staatssekretär des Verteidungungsministeriums, Bundeskanzler bzw. ausländischer Repräsentant). Dazwischen erklingen weitere Musikstücke. Nach einer Ansprache des Kommandeurs des jeweiligen Verbandes spielt das Musikkorps den Gelöbnischoral "Wir treten zum Beten (altniederländisches Dankgebet)". Darauf treten die Träger der Truppenfahne gemeinsam mit Abordnungen der Rekruten vor, und der Kommandeur nimmt den Rekruten das Gelöbnis ab. Danach wird die Nationalhymne, in Bayern zusätzlich die Bayernhymne, gesungen. Zum Klang des Musikkorps erfolgt der Ausmarsch von Truppenfahne und Ehrenformation und schließlich der Abmarsch der Paradeaufstellung mit Rekruten.

Öffentliches Gelöbnis

Die Gelöbnisse fanden während der achtziger Jahre fast ausschließlich in den Kasernen statt, wo nur geladene Gäste und die Verwandten der Rekruten teilnehmen durften. In dieser Zeit konnten öffentliche Gelöbnisse aufgrund massiver Störungen durch die "Friedensbewegung" kaum durchgeführt werden. Dies Stand dem Ziel einer Bürgerarmee und einer Armee in der der Mitte der Gesellschaft entgegen. Seit 1996 führt das Bundesverteidigungsministerium in Berlin Öffentliche Bundeswehrgelöbnisse durch. Mit dem Ziel, die Bundeswehr als bürgernah darzustellen, rief der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe 1998 eine „Offensive öffentlicher Gelöbnisse“ aus, die die Rekruten bewusst aus den Kasernen in die Öffentlichkeit holen sollte. Seit 1999 findet das Feierliche Gelöbnis am 20. Juli, dem Jahrestags des Attentats auf Hitler, im Berliner Bendler-Block statt. Mit der Anknüpfung an den Jahrestag des Oberst Stauffenberg-Attentats will die Bundesregierung die Bundeswehr in die Tradition dieses Widerstandes gegen Hitler stellen. In erster Linie geloben hier Rekruten des Wachbataillon BMVg, das sich in der Tradition des militärischen Widerstandes um Oberst Graf von Stauffenberg sieht. Hierzu wird ein erheblicher Aufwand betrieben, um Gelöbnisstörungen vorzubeugen und die militärische Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Der Bendler-Block wird weiträumig abgeriegelt und von Soldaten sowie der Polizei gesichert. Für die Fahrt der Angehörigen und der Soldaten von der Julius-Leber-Kaserne zum Bendler-Block wird die Strecke quer durch Berlin zeitweise gesperrt. Am Gelöbnis selber dürfen nur vorher angemeldete Angehörige und geladene Gäste teilnehmen, jedoch wird das Gelöbnis live im Fernsehen übertragen. Jedes Jahr ist auch ein prominenter Repräsentant aus einem anderen Land zugegen, der die Ansprache an die Rekruten hält, sowie ein Musikkorps aus diesem Land.

Kritik und Gelöbnisstörungen in Berlin

Öffentliche Gelöbnisse sind in Deutschland seit den 1970ern öffentlicher Kritik ausgesetzt, die sich auch in der regelmäßigen Störung dieses Zeremoniells und Demonstrationen zeigt. Der Protest richtet sich gegen die Bundeswehr und Streitkräfte im allgemeinen und gegen die angebliche Militarisierung des öffentlichen Raumes im besonderen. Die Kritik bezieht sich auch auf die Tradition derartiger Fahneneide in der jüngeren Geschichte. Bezüglich der jährlichen Geblöbnisse zum Gedenken an den 20. Juli 1944 wird schließlich die Traditionswürdigkeit zahlreicher Träger des Widerstandes im Lichte eines heutigen Demokratieverständnisses angezweifelt. Die Kritik an den öffentlichen Gelöbnissen widerspricht dem erklärten Willen der militärischen und zivilen Gründer der Bundeswehr, sowie des (Verfassungs-)Gesetzgebers, die Streitkräfte in die Gesellschaft zu integrieren.

Historisches

Im Deutschen Reich wurde das Gelöbnis als Fahneneid bezeichnet und tatsächlich bei denjenigen Truppenteilen, die eine Fahne oder eine Standarte führten auch dieser gegenüber geleistet. Das Gelöbnis der Bundeswehr für Rekruten ist dagegen keine Eid, nur Berufs- und Zeitsoldaten leisten einen Eid. Die Mannschaften der Artillerie leisteten den Fahneneid gegenüber ihrem Geschütz, selbst wenn der betreffende Truppenteil eine Fahne geführt hatte. Die vom deutschen Kaiser ernannten Offiziere leisteten diesem den Eid, also
- die Höchstkommandierenden der Kontingente,
- die Kommandeure, die Truppen mehrerer Kontingente befehligen
- die Festungskommandanten und
- die Elsaß-Lothringer Ansonsten leisteten die Truppen den Eid dem Landesherrn des Staates, dem der Schwörende angehörte. Nur die Offiziere der Truppen, die durch Militärkonvention in den Verband des preußischen Kontingents aufgenommen wurden, leisteten den Fahneneid dem König von Preußen.

Deutsche Soldateneide


- Reichswehreid vom 14. August 1919: "Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, dass ich als tapferer Soldat, das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will."
- Neue Eidesformel der Reichswehr vom 1. Dezember 1933: "Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich meinem Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und als tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."
- Wehrmachtseid ab 2. August 1934: "Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."
- Eidformel der SS: "Ich schwöre Adolf Hitler unerschütterliche Treue. Ich schwöre ihm und den Führern, die er mir bestimmt, unbedingten Gehorsam. Adolf Hitler: Sieg Heil!"

Weblinks


- http://www.bundeswehr.de/redaktionen/bwde/bwdebase.nsf/CurrentBaseLink/N264HULR539MMISDE Bundeswehr – Stichwort: Feierliches Gelöbnis
- http://www.geloebnix.info/ Bündnis der Gelöbnis-Gegner
- [http://home.snafu.de/veith/eide.htm Verpflichtungs- und Eidesformeln der NVA] Kategorie:Wehrrecht (Wehrpflicht) Kategorie:Bundeswehr Kategorie:Militärisches Brauchtum und Ritual

Weihe

Der Begriff Weihe bezeichnet
- einen Greifvogel aus der Gattung der Weihen
- in der Religion die feierliche Aussonderung von etwas zu einem gottesdienstlichen Zweck, siehe Weihe (Religion)
- einen chinesischen Fluss, siehe Weihe (Fluss)
- einen Familiennamen, z.B. den des homöopathischen Arztes August Weihe

Arbeitsteilung

Unter Arbeitsteilung versteht man in den Sozialwissenschaften jede Form der Aufteilung der gesellschaftlichen Produktion von Waren (Gütern und Dienstleistungen) in unterschiedliche Teilprozesse, die dann von verschiedenen Wirtschaftseinheiten (Produzenten, Produktionsstätten, Regionen) ausgeführt werden. Jede Form der Arbeitsteilung setzt eine entsprechende Form der Arbeitsvereinigung, das heißt der gesellschaftlichen Organisation der Zusammenführung der verschiedenen Teilprozesse voraus.

Formen der Arbeitsteilung

Im Wesentlichen im Anschluss an Karl Bücher (Die Entstehung der Volkswirtschaft) können verschiedene, sich aber in der Regel überlagernde, Formen der Arbeitsteilung unterschiedenen werden. Insbesondere
- die geschlechtliche Arbeitsteilung, das heißt die Aufteilung verschiedener Arbeiten zwischen Mann und Frau; die Arbeitsvereinigung findet beispielsweise über Reziprozität in der Familie statt; in Wildbeutergesellschaften obliegt das eher regelmäßige Sammeln oft den Frauen und Kindern), das intermittierende Jagen und Fischen den Männern; in einer industrialisierten Gesellschaft hingegen handelt es sich hier grob um die Teilung zwischen reproduktiven Aufgaben, die den Frauen zufallen und produktiven Aufgaben, die den Männern zufallen;
- die Berufsbildung, das heißt die Spezialisierung von Produzenten und Produktionsstätten auf die Produktion bestimmter Arten von Gütern und Dienstleistungen. Zu den ältesten Berufen dürften hier Schmiede und Heiler gehört haben; die Arbeitsvereinigung findet zum Beispiel durch Wanderhandel, später auf Märkten über Tausch statt;
- die Berufsspaltung, das heißt die weitergehende Spezialisierung innerhalb von bestehenden Berufs- oder Gewerbegruppen auf Unterarten von Gütern und Dienstleistungen; Schmiede werden z.B. zu Grobschmieden, Kupferschmieden, Schwertfegern usw.; die Arbeitsvereinigung findet beispielsweise auf Märkten über Tausch statt;
- die Arbeitszerlegung, das heißt die Aufteilung eines einzelnen Produktionsprozesses in verschiedene Teilprozesse, die innerhalb einer einzelnen Produktionsstätte von spezialisierten Arbeitskräften wahrgenommen werden (vgl. Manufaktur; die Arbeitsvereinigung findet über die betriebliche (fiskalische, unternehmerische) Ablaufsorganisation statt;
- die Produktionsteilung, das heißt die Aufteilung eines Produktionsprozesses in verschiedene Teilprozesse, die in verschiedenen (wirtschaftlich selbständigen oder unselbständigen) Produktionsstätten stattfinden; die Arbeitsvereinigung findet über die betriebliche Ablaufsorganisation (vgl. Oikos) oder Markttausch statt;
- die regionale Arbeitsteilung, das heißt die Spezialisierung einzelner Regionen auf die Produktion bestimmter Güter und Dienstleistungen; die Arbeitsvereinigung findet zum Beispiel über Fernhandel statt;
- die internationale Arbeitsteilung, das heißt die Spezialisierung einzelner Nationen auf die Produktion bestimmter Güter und Dienstleistungen; die Arbeitsvereinigung findet über den Außenhandel statt, der z.B. Zwangshandel (vgl. Kolonialismus) oder Freihandel sein kann. Weiterhin gibt es folgende Unterteilungen:
- gesellschaftliche Arbeitsteilung, zwischen Menschen, Entwicklung einzelner Berufe - s.a. Soziale Differenzierung
- betriebliche Arbeitsteilung, nach betrieblichen Funktionsbereichen
- volkswirtschaftliche Arbeitsteilung, in Primärsektor, Sekundärsektor und Tertiärsektor (siehe Wirtschaftssektor)
- internationale Arbeitsteilung, in der Welt - vgl. Globalisierung, Weltwirtschaft.

Begriff der Arbeitsteilung in der Wirtschaft

Den Begriff der Arbeitsteilung hat offenbar Bernard Mandeville in seiner "Bienenfabel" erstmals gebraucht (division of labour). Die Arbeitsteilung steigert nach Adam Smith die Produktivität der Arbeit. Dies hat u.a. drei Gründe:
- Spezialisierung und somit Förderung der "größeren Geschicklichkeit jedes einzelnen Arbeiters"
- Zeitersparnis
- Technische Fortschritte Die Spezialisierung bewirkt, dass sich Akteure (Menschen, Unternehmen, Länder) auf den Teil des gesamten Produktionsprozesses konzentriert, bei denen sie komparative Vorteile haben. Jeder Akteur kann den Zeit- und Arbeitsaufwand, den er für andere Teil-Tätigkeiten aufwenden musste, nun allein für diejenigen Teil-Tätigkeiten einsetzen, in denen er besonders produktiv ist. Dies gilt für nationale wie für internationale Arbeitsteilung (vgl. die Theorie komparativer Kostenvorteile nach David Ricardo). Die Zeitersparnis wird mit dem berühmten Stecknadel-Beispiel erklärt: Ein einzelner ungelernter Arbeiter kann an einem Tag nur wenige Stecknadeln herstellen. Wird die Arbeit aufgeteilt in mehrere Handgriffe (Draht ziehen, abzwicken, zuspitzen, Kopf oben drauf, Verpacken, ...), so können beispielsweise fünf Arbeiter tausende von Stecknadeln an einem Tag herstellen. Der technische Fortschritt kommt dadurch zu Stande, dass einzelne Teile eines Produktionsvorganges leichter verbessert werden können. Nach heutiger Auffassung ist aber auch schon die durch die Arbeitsteilung veränderte Organisation der Produktion und der dadurch erzielte Produktivitätsgewinn bereits "technischer Fortschritt". Arbeitsteilung erfordert eine Koordination der ökonomischen Aktivitäten. Die einzelnen Produktionszweige sind stark voneinander abhängig und müssen ihre Produktionspläne koordinieren. In einer Marktwirtschaft erfüllen preisgesteuerte Märkte diese Funktion der Koordination. Smith sieht jedoch auch die Gefahr der Arbeitsteilung. Menschen verdummen, wenn sie nur einen einzelnen Handgriff andauernd ausüben. Die berufliche Befriedigung durch eine umfassende Tätigkeit ist durch einfache und monotone Handgriffe nicht mehr gegeben. Als Gegenmaßnahme fordert er eine verbesserte Ausbildung. Siehe auch: Taylorismus

Begriff der Arbeitsteilung in der Soziologie

Der Begriff der Arbeitsteilung war in der Soziologie des 19. Jahrhunderts Gegenstand einer Auseinandersetzung über den Zusammenhalt der Gesellschaft. Herbert Spencer analysierte die Arbeitsteilung in der Abhandlung Specialisation of Functions and Division of Labour aus dem Werk 'Principles of Sociology' (ab 1877) als natürliches Ergebnis gesellschaftlicher Evolution und regionaler Unterschiede. Émile Durkheim "reagierte" in Auseinandersetzung mit dem Utilitarismus in De la division du travail social (1893) und erklärte die Arbeitsteilung zur wichtigen Basis für die "organische Solidarität" hochentwickelter Gesellschaften. Zeitgleich, aber nicht in direkter Auseinandersetzung beschäftigte sich Georg Simmel in Über sociale Differenzierung (1890) mit dem Thema der Arbeitsteilung. Gemeinsam ist allen drei Werken das wesentliche Ziel, den Widerspruch zwischen zunehmender Individualisierung und kollektivem Zusammenhalt der Gesellschaft aufzulösen. Darüber hinaus legt jeder Autor ein Gedankenmodell der Teilung zu Grunde, bei der sich ein homogenes Ganzes über einen Zeitraum zu einer heterogenen Sammlung von Einzelteilen entwickelt, die aber ihrerseits wieder ein (höheres) Ganzes bildet. Die Unterschiede setzen bereits bei der Zuordnung dieses einfachen Modells an: So kann dieses Ganze die Menge möglicher Tätigkeiten zur Gesellschaftserhaltung (Spencer), die Menge aller bisher vorhandenen Tätigkeiten (Durkheim) oder die Menge der Interessen und Vorstellungen eines Individuums (Simmel) sein. Ausgehend von dem allen drei Autoren gemeinsamen Teilungsgedanken werden in der Folge die einzelnen Aspekte dieser Teilung betrachtet, um auf diese Weise die unterschiedlichen Facetten der untersuchten Begriffe division of labour, specialisation of functions, Differenzierung, Arbeitsteilung und division du travail social heraus zu arbeiten.

Das Objekt der Teilung

Die deutlichste Aussage zum Objekt der Teilung ist bei Spencer zu finden. Specialisation of functions bezieht sich auf alle Tätigkeiten oder deren Teile, die zum Fortbestehen einer Gesellschaft nötig oder wichtig sind (dies sind die Tätigkeiten von Regierung, Militär, Geistlichkeit, Verwaltung und Industrie). Division of labour schränkt Spencer gemäß der allgemeinen Auffassung seiner Zeit auf den Teil der specialisation of functions ein, der direkt oder indirekt der Erfüllung materieller Wünsche oder der Herstellung materieller Hilfsmittel zur Erfüllung geistiger Wünsche dient. Zur division of labour gehören darüber hinaus noch die einen Produktionsprozess regulierenden geistigen Arbeiten. Auch auf Tätigkeiten ausgerichtet scheint die Arbeitsteilung Georg Simmels, die selten Verwendung findet. Sie hat mit Differenzierung der Arbeit eine ähnliche oder identische Bezeichnung. Sie teilt verwandte Aufgaben einer beruflichen Tätigkeit, deckt sich also höchstens mit der specialisation of functions, wenn man den Beruf als Beitrag zum Fortbestehen einer Gesellschaft ansehen will, und die Aufgabe im Sinne von in naher Zukunft stattfindender Tätigkeit versteht. Differenzierung greift indes deutlich weiter über diesen Bereich hinaus und meint zunächst Ungleichheit, so dass Arbeitsteilung schließlich eine mögliche Konkretion von Differenzierung ist. So ist das Objekt der Differenzierung unbestimmt. Soziale Differenzierung ist deutlich an den Entwicklungsprozess von einer homogenen Gruppe von Menschen zu einer heterogenen gebunden, aber auch hier beschreibt sie direkt nur eine Unterschiedlichkeit. Schließlich ist in der Differenzierung der Persönlichkeit, die mit der sozialen Differenzierung einhergeht, doch eine Art Teilung gefunden. Denn sinnvoll lässt sich diese nur deuten als die Unterschiedlichkeit der Interessen einer Person und damit die Aufspaltung, die Teilung des Interesses einer Person in verschiedene Teile. Diese Teile sind die Zugehörigkeiten dieser Person zu verschiedenen Gruppen (Kreisen), die bei einer Vielzahl vorhandener Kreise die Persönlichkeit als einzigartiger Schnittpunkt dieser Vielzahl beschreiben. Émile Durkheim bezieht seine division du travail social einmal auf Arbeit und einmal auf Funktion. Da die Arbeitsteilung aber "ein Ergebnis des Lebenskampfes" ist, sind die zur Disposition stehenden Tätigkeiten auf die Erringung von knappen Gütern gerichtet beziehungsweise auf solche, die durch viele menschliche Konkurrenten knapp geworden sind. Da diese Güter sowohl geistige wie materielle sein können, ist ein Vergleich mit der specialisation of functions und der Arbeitsteilung möglich. Ein Unterschied zur ersteren liegt in solchen Tätigkeiten, die für das Fortbestehen der Gesellschaft nötig sind, aber keine (zumindest nicht aufwändig konstruierten) knappen Güter beschaffen. Beispiele für diese Tätigkeiten sind das Wählen einer Partei, das sich Informieren durch die Medien oder der (moralische) Austausch mit seinen Mitmenschen. Diese Tätigkeiten befriedigen zwar Bedürfnisse des Handelnden, stehen aber unbeschränkt zur Verfügung, insbesondere unabhängig davon, wie viele andere Menschen die gleiche Tätigkeit ausüben. Jedoch eine Gesellschaft ohne Wahlbeteiligung oder Kommunikation über die gesellschaftlichen Anliegen würde (auch im Sinne Durkheims) wohl kaum weiterbestehen können. Will man 'berufliche Tätigkeiten' weniger an eine 'Berufung' und stärker an eine Lohnarbeit binden, so ist Arbeitsteilung gewissermaßen der 'kleinste gemeinsame Nenner' der hier diskutierten Begriffe.

Die Komplementarität der Teilung

Ein wesentlicher Kritikpunkt Durkheims an der Arbeit Herbert Spencers ist die Nichtbeachtung der Absprache und damit des zuvor nötigen moralischen Bandes zwischen den Personen, die eine Arbeit untereinander aufteilen. Basis dieser Kritik ist die "Natur" der division du travail social, die "eine Funktion in zwei plementäre Funktionen" zu teilen verlangt. Dies ist eine übermäßige Einschränkung des Teilungsbegriffs, will man den Ausführungen Spencers gerecht werden, denn dieser betrachtet ebenso eine voneinander unabhängige 'Teilung' (wenn man sie dann noch als solche bezeichnen will), wie sie beispielsweise zwischen verschiedenen Regionen möglich wäre, als auch eine sich gegenseitig unterstützende Teilung ähnlich einer Symbiose, die sowohl Überlappungen als auch völlig verschiedene Teile beinhalten kann. So kann, um diese Unterschiede durch Beispiele plastischer zu machen, ein Bauer seine Feldarbeit in Säen und Ernten komplementär teilen. Er kann aber auch mit einem Nachbarn zusammenarbeiten, schwerpunktmäßig Ackerbau betreiben und seine Viehzucht stark einschränken, während sich sein Nachbar umgekehrt verhält, was einer überlappenden Teilung gleich käme. Schließlich könnten Fischer und Bauer ohne sie verbindenden Handel oder gegenseitige Kenntnis nebeneinander existieren, so dass, gemessen an den denkbaren Möglichkeiten der Lebensmittelversorgung einer Gesellschaft, eine völlig unabhängige Teilung festzustellen ist. Die Kritik Durkheims ist nur im Falle einer komplementären Teilung tragfähig. Es ist ein beachtlicher Unterschied zwischen "division du travail social" und specialisation of functions beziehungsweise division of labour festzustellen. Die Differenzierung der Persönlichkeit kann, nehmen wir als Basis das im vorigen Kapitel konstatierte Teilungsobjekt, alle drei der oben entworfenen Teilungsformen annehmen. Die Arbeitsteilung hingegen tritt durch den starken Bezug auf Lohnarbeit häufig als von einem Leitenden geplant auf und ist daher oft komplementär angelegt, erscheint aber auch überlagernd. Wichtig ist Simmel aber gerade die Verbindung zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen, so dass eine unabhängige Teilung zwar durch die Formulierungen nicht ausgeschlossen werden kann, aber zumindest kaum von ihm berücksichtigt wird. Durch diese Verbindung nämlich kommen die für ihn interessanteren Folgen der Arbeitsteilung zu stande: Dass der Mensch einen anderen Menschen mit gleichem Beruf, aber anderen Interessen hat (oder umgekehrt), und so die sachlichen Zusammenhänge von den schematischen Gleichheiten zu unterscheiden lernt und darüber das abstraktere Gemeinsame erkennt.

Die Betroffenen der Teilung

Die eben angesprochene Folge der Arbeitsteilung bei Simmel ist nur zu finden, wenn zwei verschiedene Personen oder Gruppen die getrennten Teile der Arbeit ausführen, die Teilarbeiten also parallel ausgeführt werden können. Aus ähnlichem Grunde ist auch die Form der Teilung, bei der eine Tätigkeit nur räumlich und/oder zeitlich geteilt wird und trotzdem von einer Person oder einer Gruppe (ohne Spezialisierung ihrer Mitglieder) durchgeführt wird, für Durkheim uninteressant und wird nicht berücksichtigt. Denn in diesem Fall kann die Entstehung von Solidarität zwischen verschiedenen Personen nicht gefolgert werden. So findet diese Möglichkeit nur bei Spencer eine (explizite) Erwähnung zumindest für die serielle division of labour von einer Einzelperson. Erstaunlich unbeachtet bleibt die Frage nach der Austauschbarkeit der Beteiligten der Teilung bei Spencer in den behandelten Kapiteln, denn diese scheint parallel mit der allgemeinen Teilungsentwicklung zu steigen. Zwar behandelt er die Freiheiten des Lohnarbeitsverhältnisses, aber dass eine Aufsplitterung komplexerer Tätigkeiten nicht nur Raum für eine Spezialisierung der an der Teilung beteiligten Personen ermöglicht, sondern umgekehrt auch die verbleibenden Teile so einfach machen kann, dass prinzipiell jeder Mensch ohne besondere Qualifikationen diese Teiltätigkeiten ausführen kann, habe ich im Ausgangsmaterial nicht finden können. Noch deutlicher wird dieser Punkt bei Durkheim regelrecht 'negiert'. So findet sich in der Sekundärliteratur eine Charakterisierung der 'segmentären', also in Durkheims Klassifizierung primitiven, wenig entwickelten Gesellschaft der folgenden Art: "Von den meisten Individuen wird erwartet, dass sie jede Aufgabe erfüllen können, sie müssen, was die Funktionserfüllung betrifft, fast austauschbar sein, und besitzen in diesem Sinne aus gesellschaftlicher Perspektive keine 'Individualität'." Letztere entsteht bei Durkheim gerade durch die division du travail social, was aber eine solche Spezialisierung der Arbeitsanbieter voraussetzt, dass sie ihrerseits eben deutlich weniger austauschbar sind als zuvor (Diese Entwicklung ist nach Durkheim auch durch die Konkurrenz der Arbeitsanbieter verursacht). Betrachtet man aber zumindest den Teil der Arbeitsteilung, der zur Steigerung der Produktivität von Arbeitgebenden bewusst geplant ist, so sind viele dieser Teilarbeiten so unpersönlich und unqualifiziert, dass die angestellten Menschen in hohem Maße austauschbar sind und keine oder kaum besondere Qualitäten vorweisen können. Dann ist aber nicht einsehbar, warum eine Solidarität zwischen diesen Personen entstehen sollte, da jeder ihre Aufgaben übernehmen könnte und somit keiner von ihnen abhängig ist. Auch ist dieser Aspekt nicht als Anomalie an den Rand zu stellen, da selbst in einer nur auf freiwilliger Berufswahl und natürlich gewachsener division du travail social beruhenden Gesellschaft stets unqualifizierte und damit personell austauschbare Arbeiten anfallen. Diese werden dann nicht aus Interesse, Veranlagung oder Fähigkeiten angenommen, sondern aus Mangel an anderen Arbeitsmöglichkeiten. Deutlich geht Simmel auf diesen Punkt, wenn auch in allgemeinerer Form, ein. Er sieht die Objektivierung der sozialen Beziehungen in Einklang mit einer steigenden individuellen Freiheit wachsen, da die Verpflichtungen nicht mehr gegenüber einer konkreten Person, sondern nur noch gegenüber einer Position bestehen. Diese Entwicklung hat ihre Grenzen, da die anderen "zunächst doch da sein und empfunden werden [müssen], damit sie einem gleichgültig sein können. [...] Die Ursache wie die Wirkung derartiger objektiver Abhängigkeiten, bei denen das Subjekt als solches frei ist, liegt in der Auswechselbarkeit der Personen: in dem freiwilligen oder durch die Struktur des Verhältnisses bewirkten Wechsel der Subjekte offenbart sich jene Gleichgültigkeit des subjektiven Momentes der Abhängigkeit, die das Gefühl der Freiheit trägt." Bezogen auf die Arbeitsteilung hieße das, dass nur die Positionen oder Posten, denen die Teile der Arbeit zugeordnet sind, voneinander abhängig sind, nicht aber die diese besitzenden Individuen. Nun schafft das Bewusstsein der Individuen über die Abhängigkeiten ihrer Posten das Gefühl, von allen anderen Individuen abhängig zu sein, da potentiell jeder andere einen solchen Posten erhalten könnte, und somit eine indirekte Abhängigkeit vorhanden wäre. Dabei ist allerdings, und insofern trifft meine oben geäußerte Kritik auch auf Simmel zu, nicht der unterschiedliche Grad der Austauschbarkeit, abhängig von der Tätigkeit und den dazu nötigen Qualifikationen, berücksichtigt, der eben nicht eine Abhängigkeit des Einzelnen von allen gleichermaßen, sondern eine mit der Qualifikation des Postens steigende Abhängigkeit erzeugt. Ein weiterer Punkt ist die Frage, ob eine Person an mehreren Teilungsprozessen beteiligt sein kann. So scheint es für Spencer selbstverständlich zu sein, dass jede Person nur einen Tätigkeitsteil oder Beruf ausüben kann. Dem widerspricht nun Simmel, der gerade in der Vielfalt der Kreise, an denen die gleiche Person beteiligt ist, eine wesentliche Entwicklung feststellt (dabei wird in Beispielen deutlich, dass auch verschiedene Tätigkeiten und Berufe mit der Mitgliedschaft in solchen Kreisen verbunden sein können). Die Ausführungen Durkheims lassen beide Möglichkeiten zu. Da sie aber die aus mehreren Tätigkeiten bei einer Person möglicherweise entstehenden Konflikte nicht beachtet (wie Simmel dies tut), ist seine Auffassung vermutlich der von Spencer ähnlich.

Probleme

Durch Arbeitsteilung entstehen einerseits Probleme bei der Koordination, etwa Probleme bei der Suche oder Bereitstellung, andererseits Probleme bei der Motivation, etwa Problemen der Spezifität und Abhängigkeit oder Messung und Bewertung. Als Lösungen sind Institutionen geeignet, mit denen sich in der Soziologie die Wirtschaftssoziologie und in der Volkswirtschaftslehre insbesondere die Neue Institutionenökonomik befasst. Weitere Probleme ergeben sich, wenn Arbeitsteilung als eine Form von diskriminierender Hierarchie auftritt. Von feministischer Seite kritisiert wurde hier etwa die geschlechtliche Arbeitsteilung, die Frauen auf den Haushalt festlegt und zu relativ systematischer Ausgrenzung aus anderen Berufsfeldern führt - eine Ungleichheit, die auch heute noch in vielen Gesellschaften ein Problem darstellt (siehe auch Feminismus). Ähnliche Probleme ergeben sich durch rassistische Diskriminierungen, die dazu führen, das Einwanderern und Farbigen der Zugang zu höher bezahlten, besser qualifizierten Arbeitsplätzen versperrt wird (siehe Rassismus). Aus globalisierungskritischer Sicht stellt auch die internationale Arbeitsteilung ein Problem dar, da de einseitige Festlegung vieler Entwicklungsländer auf die Bereitstellung von billiger Arbeitskraft und Rohstoffproduktion deren Industrialisierung und eine Vermehrung des Wohlstandes verhindert ( vergleiche: Globalisierungskritik).

Siehe auch

Arbeit (Soziologie), Kollektiv, Organisation; auch Karl Bücher Kategorie:Volkswirtschaftslehre Kategorie:Arbeitswelt

Jahrhundert

Als Jahrhundert bezeichnet man die Zeitspanne von einhundert Jahren. Zehn Jahrhunderte bilden ein Jahrtausend. Aufgrund der Tatsache, dass es kein „Jahr Null“ gab, umfasst ein Jahrhundert immer die hundert Jahre, die mit dem entsprechenden vollen Jahr enden. Das letzte Jahr eines Jahrhunderts bezeichnet man als Säkularjahr. Beispiel: das 20. Jahrhundert umfasst die Jahre von 1901 bis 2000. :„Zwar streiten sich die Leut' herum, ob das neue Jahrhundert am gestrigen Neujahr begonnen hat oder am nächsten Neujahr beginnen wird; Gelehrte, Schriftsteller, Dichter und Denker setzen den Kampf um den Anfang des Jahrhunderts fort; aber von Staats wegen ist ebenso wie durch die Kirchenbehörden verfügt worden, dass der Beginn des neuen Jahrhunderts unserer Zeitrechnung am 1. Januar 1900 gefeiert werde, und deshalb ist die Jahrhundertwende allenthalben im Deutschen Reich festlich begangen worden mit Reden und Glückwünschen unter dem Geläut der Glocken und dem Donner der Geschütze.“ (Vossische Zeitung, 2. Januar 1900, S. 1) Auch bei der Versammlung der „Brandenburgia“, Gesellschaft für Heimatkunde der Provinz Brandenburg zu Berlin, wurde auf korrekte Zählung geachtet: „Vor Beginn der Vorträge legte der Vorsitzende, Geh. Regierungsrat Friedel, verschiedene Jahrgänge der Vossischen und der Spenerschen Zeitung aus den Jahren 1800 und 1801 vor, um zu zeigen, dass der Anfang des 19. Jahrhunderts im Jahre 1801 gefeiert worden ist, dass also, da der Jahrhundertanfang diesmal offiziell auf das Jahr 1900 festgesetzt ist, vom 19. Jahrhundert erst 99 Jahre verstrichen sind.“ (Der Bär. Illustrierte Wochenschrift für Geschichte und modernes Leben, 26. Jgg., Nr. 6, S. 108) Vorsicht ist geboten bei italienischen Jahrhundertangaben des zweiten Jahrtausends: diese beziehen sich manchmal auf das Jahrhundert ohne Beachtung des Jahrtausendanteils. Das 15. Jahrhundert – die Jahre von 1401 bis 1500 (Frührenaissance) – wäre dann also in Italien das „quattrocento“ (wörtlich: vierhundert). Als Vorsilbe wird das Wort Jahrhundert verwendet, um ein besonderes Ereignis zu kennzeichnen, das wesentlich über das normale oder über den statistischen Mittelwert hinausragt, zum Beispiel ein Jahrhunderthochwasser oder einen Jahrhundertsommer.

Alle Jahrhunderte in der Wikipedia

Zu den Jahrhunderten existiert in der Wikipedia eine Artikelserie vom 40. Jahrhundert v. Chr. bis zum 21. Jahrhundert.

Wikipedia-Querverweise zum Themenkomplex Kalender und Zeit

! Kategorie:Zeitbegriff Kategorie:Kalender Kategorie:Maßeinheit ja:世紀 simple:Century th:ศตวรรษ zh-min-nan:Sè-kí

Tradition

Tradition bezeichnet die Überlieferung des Wissens, der Fähigkeiten sowie der Sitten und Gebräuche in einer Kultur oder einer Gruppe. Der Gebrauch des Wortes ist allerdings nicht einheitlich. Unter Tradition versteht man unter anderem
- das Überlieferte, die Überlieferung selbst (traditum)
- das Überliefern, die Weitergabe (tradendum)
- Gepflogenheiten, Konventionen, Brauchtum

Begriff

Allgemein

Tradition stammt von lateinisch traditio („Übergabe, Auslieferung, Überlieferung“). Das Substantiv leitet sich wiederum her vom Verb tradere (aus „trans-“ 'hinüber-' und -dare 'geben'). Die Wortbedeutung entspricht weitgehend dem altgriechischen Wort paradosis. Insgesamt lassen sich zwei Hauptbedeutungen unterscheiden: 1. Tradition als kulturelles Erbe und 2. Tradition als Tradierung. Forschungen zum Begriff und zum Verhältnis der beiden Hauptbedeutungen fallen in den Bereich der Traditionstheorie.

Tradition als kulturelles Erbe

Unter Tradition wird in der Regel die Überlieferung der Gesamtheit des Wissens, der Fähigkeiten sowie der Sitten und Gebräuche einer Kultur oder einer Gruppe verstanden. Tradition ist in dieser Hinsicht das kulturelle Erbe, das von einer Generation zur nächsten weitergegeben wird. Wissenschaftliches Wissen und handwerkliche Kunst gehören ebenso dazu, wie Rituale, moralische Regeln und Speiseregeln. Neben diesen hochkulturellen Inhalten werden zuweilen auch nur temporär gültige Üblichkeiten als Tradition bezeichnet. In diesem Sinne wird der Ausdruck traditionell gebraucht; es ist das Übliche und Gewohnte. Der eher bildungssprachliche Ausdruck traditional wird dagegen auf die hochkulturellen Inhalte bezogen.

Tradition als Tradierung

Seltener bezeichnet Tradition die Tradierung, also den Prozess der Überlieferung selbst, auch wenn in systematischer Hinsicht der Traditionsprozess die Grundlage für die Tradition als kulturelles Erbe bildet.

Traditionstheorie

Traditionstheorien gibt es in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen: In der Ethnologie, der Soziologie, der Philosophie, der Theologie, der Literaturwissenschaft und der Rechtswissenschaft. Dabei konzentrieren sich die einzelnen Wissenschaften jeweils auf Teilaspekte des Phänomens Tradition. Bislang liegt kein Ansatz für eine systematisch entwickelte Traditionstheorie vor. Vor allem die Soziologie hat sich dem Phänomen Tradition zugewandt: Max Weber zählt die Orientierung an Tradition zu einem der vier Grundtypen sozialen Handelns. Edward Shils und Shmuel N. Eisenstadt haben der Entwicklung der Traditionstheorie für die Soziologie große Bedeutung beigemessen und ihre Überlegungen dazu monographisch dargelegt. Auch der Philosoph Karl Popper sah die Entwicklung einer Traditionstheorie vor allem als Aufgabe der Soziologie. Auf philosophischer Seite haben sich insbesondere Josef Pieper, die so genannte Ritter-Schule und Alasdair MacInytre mit traditionstheoretischen Fragen befasst: Pieper hat vor allem die Verbindung von mittelalterlicher Philosophie und Katholizismus in den Blick genommen. Die Ritter-Schule hat Tradition vor allem wegen der geschichtlichen Einbettung allen kulturellen Lebens diskutiert. MacIntyre hat als Kommunitarist auf die Notwendigkeit traditionaler und regional gültiger Maßstäbe für die gegenwärtige Ethik und Politik verwiesen.

Traditionskritik

Traditionskritik ist zum einen der Name einer Methode in der historisch-kritischen Textforschung, zum anderen eine Bezeichnung der Kritik an Tradition und den tradierten Inhalten selbst.

Historisch-kritische Methode

Traditionskritik als historisch-kritische Methode dient dazu, in verschriftlichten Texten die zugrundeliegenden mündlich verbreiteten Fassungen zu rekonstruieren (beispielsweise bei biblischen Texten, Lehrmärchen, Gebetssammlungen, Mythen).
Die Traditionskritik steht im Verbund mit anderen historisch-kritischen Methoden, zum Beispiel der Textkritik und der Formkritik, und lässt sich aus dem Forschungszusammenhang nicht als eigenstänige Methode herauslösen.

Kritik der Tradition

Traditionskritik meint auch Kritik an Tradition als dem überlieferten, kulturellen Bestand. Tradition wird dann problematisch, wenn Formen sich verselbstständigen, deren ursprünglicher Sinn verloren ging: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage“ (Goethe).
In Europa begann mit der Reformation, später mit Rationalismus und Aufklärung, ein kritisches Infragestellen überlieferter Formen des Wissens, Glaubens und der Moral. Mit der Betonung des Vernunftprinzips (das an die Stelle des reformatorischen Schriftprinzips trat) wurde die Gültigkeit jedes Traditionsprinzips in Frage gestellt. Darauf reagierte schon frühzeitig der Französische Traditionalismus, Ausdruck der konservativen Reaktion. Das Kräftemessen von Tradition und Vernunft hält bis in die Gegenwart an. Zusammen mit der Eigendynamik eines rationalisierenden Kapitalismus und den Folgen kultureller und ökonomischer Globalisierung ist derzeit eine weltweite Revision überkommener Werte und Überlieferungen zu beobachten. Als Gegenreaktion sind ebenfalls weltweit fundamentalistische Tendenzen zu verzeichnen. Wie schon der Französische Traditionalismus ist die konservative Reaktion in der Gegenwart häufig religiös legitimiert und gewaltbereit.

Tradition in den Kultur- und Geisteswissenschaften

Ethnologie

Geschichtswissenschaft

Auch die Geschichtswissenschaft versteht unter dem Begriff Tradition alles, was von Begebenheiten in irgendeiner Form überliefert worden ist und durch menschliche Auffassung hindurchgegangen und wiedergegeben ist. In den vergangenen Jahren sind so genannte „erfundene Traditionen“ (invented traditions, vergleiche Eric Hobsbawm), die zur Legitimierung bestimmter Dinge und Handlungsweisen dienen sollen, zunehmend ins Blickfeld der Historiker gekommen.

Rechtswissenschaft

In der antiken Rechtssprache (römisches Recht) war Tradition (traditio) der Übergabeakt einer (beweglichen) Sache zum Beispiel bei der Vererbung und beim Kauf. Daher auch die noch heute manchmal begegnende Verwendung von Tradition als Auslieferung (vergleiche englisch: trade). In der modernen Rechtswissenschaft bezeichnet Traditionstheorie einen bestimmten Ansatz zur Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Privatrecht. Die Traditionstheorie bezeichnet danach die Auffassung, dass bestimmte Rechtsgebiete traditionell dem öffentlichen Recht zugeordnet werden. Dazu gehören zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten innerhalb des Polizei-, des Ordnungs- und des Verwaltungsrechtes.
Neben der Traditionstheorie gibt es als weitere Abgrenzungstheorien die Interessentheorie, die Subordinationstheorie (auch: Subjektstheorie) und die Sonderrechtstheorie (auch: modifizierte Subjektstheorie]].

Tradition und Religion

Tradition im Judentum

Tradition ist im Judentum immer im Zusammenhang von Tradierung, Lehre und Erinnerung gesehen worden. In Deuteronomium 6 (5. Mose 6) findet sich die Anweisung, das jüdische Glaubensbekenntnis als Summe des (göttlichen) Gesetzes an den Sohn weiter zu geben, dass dieser es an seinen Sohn weiter gebe. Außerdem soll die Erinnerung an die Geschichte des eigenen Volkes, seine Entstehung und an den mit Gott am Berge Sinai geschlossenen Bund tradiert werden. Kern des jüdischen Traditionsverständnisses ist das Gesetz, die Tora. Bei der Überlieferung der Tora wird unterschieden zwischen der schriftlichen Tora (die so genannten fünf Bücher Mose) und der mündlichen Tora, der (zunächst) mündlich überlieferten Auslegung der schriftlichen Tora. Diese ist wiederum zum Teil verschriftlicht im Talmud. Einen eigenen Begriff für solche Tradition gibt es im Tanach nicht. Es gibt wohl das Wort magan, das überliefern im Sinne von ausliefern meint, nicht aber im hier behandelten Sinn. Ein solches Wort entwickelt sich erst später aus dem Wort masorät (das Verpflichtende, Bindende). Daraus leiten sich die Bezeichnung Masoreten ab, die im speziellen für eine jüdische Gelehrtengruppe des Mittelalters gebraucht wird. Die Masoreten bemühten sich um eine möglichst genaue schriftliche Überlieferung der Tora. Sie erstellten unter hinzufügen der Masora, einem umfangreichen textkritischen Apparat, den sogenannten Masoretischen Text. Masora gilt heute als Kernbegriff des jüdischen Überlieferungsverständnisses.

Tradition im Christentum

Katholizismus

In der römisch-katholischen Kirche wird unter Tradition die neben der Bibel stehende, aber genauso verbindliche Glaubenslehre seit den Aposteln und Kirchenvätern verstanden. Als Traditionsprinzip dient diese Glaubenslehre in der römisch-katholischen Exegese zur Auslegung der christlichen Heiligen Schrift; nach römisch-katholischer Auffassung kann die wahre Aussage christlich-biblischer Texte nur durch die Auslegungstradition der Kirche verstanden werden. Das Traditionsprinzip ergänzt demnach das Schriftprinzip.

Christliche Orthodoxie

Der Begriff der Orthodoxie verweist bereits auf die beiden wesentlichen Aspekte des orthodoxen Traditionsverständnisses: Orthodoxie heißt zugleich „richtiger Glaube“ und „ richtiger Lobpreis“. Die „Rechtgläubigkeit“ bezieht sich vor allem auf die biblische Überlieferung. Für den orthodoxen Glauben ist wichtig, sich dem Ursprünglichen zuzuwenden und diesem Ursprünglichen treu zu bleiben. Der biblische Text gilt als Garant, Herzstück und Kern der Tradition. An diesem Punkt unterschiedet sich die Orthodoxie wesentlich vom römischen Katholizismus, der die kirchliche Lehrtradition eher gleichberechtigt neben die Bibel stellt. In den Anfängen der Reformation sahen die ersten Reformatoren in den orthodoxen Kirchen mögliche Verbündete. Erste Kontaktaufnahmen bereits in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts blieben am Ende aber folgenlos. Der „rechte Lobpreis“ bezieht sich auf den liturgischen Gottesdienst. Die sogenannte „Göttliche Liturgie“ geht im Kern auf jüdische und frühestchristliche Formen zurück; seit gut 1000 Jahren wird sie in unveränderter Form gefeiert. Allerdings haben sich unterschiedliche Varianten dieser Liturgie entwickelt. Die bekannteste Form geht auf die Liturgie aus Konstantinopel zurück und ist in allen Orthodoxen Kirchen in Gebrauch. Diese liturgische Tradition, zu der neben den Texten auch Melodien, Handlungsabläufe, Gewänder, liturgische Geräte, der Kirchenbau selbst, Ikonen etc. gehören, hat eine ebenso große Bedeutung wie die biblische Lehre und wird auch oft zur Auslegung der Bibel herangezogen.

Protestantismus

Seit der Reformationszeit, in der das römisch-katholische Traditionsverständnis kritisiert wurde, entwickelte sich der Begriffsgegensatz von christlicher Heiliger Schrift und Tradition. Das Traditionsprinzip wurde zugunsten des Schriftprinzips als notwendiges Element des wahren Schriftverständnisses aufgegeben; nach evangelischer Lehre ist die heilige Schrift selbsterklärend und deshalb allein die Schrift verbindlich für Fragen des Glaubens (vergleiche sola scriptura). In einer gewissen Spannung hierzu stehen die neuen Traditionen, die sich in den einzelnen evangelischen Konfessionen herausgebildet haben. Die neuzeitliche Traditionskritik der Aufklärung verdankt sich wesentlich des traditionskritischen Impulses der Reformation, ging aber auch wesentlich darüber hinaus, indem sie auch die Bibel selbst als zu kritisierende Tradition verstand.

Tradition im Islam

Im Kern des islamischen Traditionsverständnisses steht der Begriff der Sunna (arabisch für „Tradition, Überlieferung“). Weil im Koran als dem geoffenbarten Gotteswort nicht für alle Lebensbereiche Regeln niedergeschrieben waren, hat sich nach dem Tod Mohammeds ein Lehr- und Rechtssystem entwickelt, das verschiedene säkulare Rechts- und Brauchtumstraditionen aufnahm und in Verbindung mit Mohammed religiös fundierte. Nach zunächst mündlicher Überlieferung in vier verschiedenen Rechtsschulen, die auf verschiedene Imame als Nachfolger Mohammeds zurückgehen, wurde die Sunna gut 200 Jahre nach Mohammeds Tod in mehreren Büchern verschriftlicht.
Die überlieferten Rechtssammlungen gelten nicht in allen islamischen Glaubensrichtungen. Die Sunniten halten alle vier Rechtsschulen für orthodox und akzeptieren die gesamte Sunna. Die Schiiten halten nur die Rechtstradition jener Gelehrten für orthodox, die sich zu Ali ibn Abi Talib als einzig legitimen Nachfolger Mohammeds bekennen.

Weiteres

Literatur


- Aleida Assmann: Zeit und Tradition. Kulturelle Strategien der Dauer (1999) ISBN 3-412-03798-2
- Karsten Dittmann: Tradition und Verfahren (2004) ISBN 3-8334-0945-2
- Samuel N. Eisenstadt: Tradition, Wandel und Modernität (1973; dt. 1979) ISBN 3-518-57901-0
- Josef Pieper: Über den Begriff der Tradition (1958)
- Leonhard Reinisch (Hrsg.): Vom Sinn der Tradition (1970) ISBN 3-406-02468-8
- Edward Shils: Tradition (1981) ISBN 0-226-75325-5

Siehe auch


- Folklorismus
- Historizismus
- Kultur
- philosophia perennis

Weblinks


- [http://www.holmespeare.de/tradition/ Texte, Zitate und Links zum Thema Tradition]
- [http://www.theologie-systematisch.de/erkenntnislehre/8schrift-tradition.htm Aktuelle Literatur zur theologischen Bedeutung der Tradition] Kategorie:Ethnologie Kategorie:Feste & Brauchtum Kategorie:Geschichtswissenschaft Kategorie:Religionswissenschaft Kategorie:Kultur Kategorie:Wertvorstellung Kategorie:Volkskunde

Schmied

Schmied ist die Berufsbezeichnung für eine Person, deren Hauptaufgabe das Schmieden (Freiform- oder Gesenkschmieden) von Metall in der Einzel- aber auch Massenfertigung ist. Das Gesenkschmieden mit Hilfe von Hohlformen stellt deutlich geringere Anforderungen an die Handfertigkeit des Schmieds als das Freiformschmieden. Auch heute ist noch eine Ausbildung in diesem Handwerk möglich. Allerdings hat sich die Berufsbezeichnung des ehemaligen „Kunstschmiedes“ geändert. Heute heißt der Ausbildungsberuf: Metallbauer Fachrichtung Metallgestaltung.

Spezialisierungen


- Fahnenschmied
- Goldschmied
- Grobschmied
- Hufschmied (Pferdeschmied)
- Hammerschmied (Schwarzer Graf)
- Harnischfeger (s.a. Harnisch)
- Kesselschmied (Kupfer- und Messingschmied)
- Kunstschmied
- Kupferschmied
- Messerschmied
- Nagelschmied
- Plattner (Harnischschmied, s.a. Harnisch)
- Schwertfeger
- Silberschmied
- Waffenschmied
- Werkzeugschmied (Zeug- und Zirkelschmied)
- Zirkelschmied

Historische Abbildungen aus dem 16. Jahrhundert von Jost Amman

Bild:Schmidt-1568.png|Schmied Bild:Zirkelschmidt-1568.png|Zirkelschmied Bild:Sensenschmidt-1568.png|Sensenschmied Bild:Schlosser-1568.png|Schlosser Bild:Rotschmidt-1568.png|Hufschmied Bild:Nagler-1568.png|Nagelschmied Bild:Messerschmidt-1568.png|Messerschmied Bild:Kupferschmidt-1568.png|Kupferschmied Bild:Goldschmidt-1568.png|Goldschmied Bild:Buechsenschmidt-1568.png|Buechsenschmied Bild:Blatner-1568.png|Blatner Bild:Beckschlager-1568.png|Beckschlager

Berühmte Schmiede


- Wieland der Schmied, eine mythologische Gestalt
- Der Schmied von Kochel

Vom Beruf zum Nachnamen

siehe: Schmid

Siehe auch


- Handwerk

Weblinks Schmiedemuseen


- [http://www.bazenheid.ch/museum/ Toggenburger Schmiedemuseum]
- http://www.alte-schmiede.at/museum.htm
- [http://www.hammerschmied.de/ Hammerschmiede Burghausen (Nachweislich seit 1465)] Kategorie:Handwerksberuf

Arzt

Ein Arzt oder eine Ärztin (v. griech.: αρχίατρος archíatros = der Oberarzt, Leibarzt; zu archiater latinisiert) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Unfällen. Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech (Blutegel) oder im Familiennamen Lachmann erhalten ([http://www.dike.de/pfr-tischner/22-spr/ht-etym/worter/legis.htm ausführliche Angaben zur Etymologie]). In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ἰατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.

Allgemeines

Die Funktion des »Arztes« bzw. des »Heilers« ist eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Ums