:: wikimiki.org ::
| Bauingenieur |
BauingenieurEin Bauingenieur löst ingenieurtechnische Fragestellungen bei der Konzeption, der Planung, dem Bau, Umbau, Betrieb, Instandhaltung und Abbruch von Bauwerken.
Der Beruf ist aus dem Beruf des Baumeisters hervorgegangen. Die Berufsbezeichnung "Bauingenieur" ist in Deutschland gesetzlich geschützt und setzt in der Regel ein Ingenieur-Diplom einer staatlich anerkannten (Fach-)Hochschule voraus (Diplomingenieur).
Je nach Arbeitsgebiet kann sich der Bauingenieur z. B. auch als
- Tragwerksplaner bzw. umgangssprachlich Statiker
- Bauleiter / Projektmanager
- Bauphysiker
- Wasserbauingenieur
- Verkehrswegeplaner
- Facheinkäufer für Bauleistungen
- Bodengutachter
- Tiefbauingenieur oder
- Facility Manager
spezialisieren.
Bauingenieure können tätig werden bei:
- Baufirmen (z. B. Generalunternehmern, Generalübernehmern)
- Behörden und Ämtern (z. B. Bauverwaltung, Umweltbehörden)
- Ingenieurbüros oder in freiberuflicher Tätikgkeit
- Auftraggebern (z. B. Öffentliche Hand, Investoren, Eisenbahngesellschaften)
- Versicherungen (z. B. als Gutachter)
- Sonstigen
Berühmte und bedeutende Bauingenieure findet man unten unter "Einordnung: Bauingenieur".
Siehe auch
- Studium des Bauingenieurs
- Bauwesen
- Portal:Architektur und Bauwesen
Weblinks
- Fachzeitschrift Bauingenieur, http://www.technikwissen.de/bauing/suche/suche.asp
- Webseite zum Thema Bauingenieur, http://www.werde-bauingenieur.de/
- Online-Magazin für Bauingenieure, http://www.bauingenieur24.de
Kategorie:Technik
Kategorie:Bauingenieurwesen
!
Kategorie:Beruf
BauwerkEin Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion. Es ist fest mit dem Untergrund verbunden und unbeweglich (vgl. Immobilie). Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert.
Gebäude ist ein Unterbegriff von "Bauwerk" (siehe unten). Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebäude aber auch Bauwerk, wenn sie einen besonderen Wert, eine herausragende ideelle Bedeutung oder starke Monumentalität besitzen.
Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der Baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist.
Differenzierung
Man kann Bauwerke nach allen möglichen Parametern differenzieren, zum Beispiel nach der Konstruktion, nach den verwendeten Baustoffen oder nach der Funktion. Üblich ist jedoch die einfache Unterscheidung von Tiefbau und Hochbau.
Daneben gibt es Objekte, bei denen nicht klar ist, ob sie Bauwerke oder natürlichen Ursprungs sind, so z.B. die Pyramideninsel Yonaguni in Japan.
Herstellung
Ein Bauwerk wird im Bauprozess hergestellt, dieser umfasst Bauplanung und die Bauausführung.
Ein Bauwerk besteht aus einzelnen Bauteilen, die wiederum aus Baustoffen bestehen.
Die Art der Konstruktion und die Verwendung der Baustoffe variiert je nach Standort, Technologie-Stand und Stilepoche.
Funktion
Im Gegensatz zu einem Gebäude ist ein Bauwerk nicht zwingend für den Aufenthalt oder die Lagerung von Menschen, Lebewesen oder Dingen bestimmt. Ein Bauwerk kann verschiedenen Zwecken dienen:
- Gebäude: dienen dem Aufenthalt oder der Lagerung von Menschen, Lebewesen oder Dingen. Beispiele: Hütte, Wohnhaus, Fabrikhalle, Lagerhalle, Kirche
- Verkehrsbauwerke: Brücke, Straße, Tunnel, Stollen
- Versorgungsbauwerke: Wasser- und Abwasserleitungen, Klärwerke, Deich, Staudamm, Staumauer. Unter diese Kategorie fallen auch Sendetürme, Sendemasten und Freileitungsmasten
- Temporäre Bauwerke: Fliegende Bauten, Zelte, Messepavillions, Hilfsbauten
Siehe auch
- Liste von Bauwerken nach ABC geordnet, in Hamburg
- Bauwerkstypen eine Gliederung
- Liste der höchsten Gebäude der Welt
- Portal:Architektur und Bauwesen
- Architektur, Bauingenieurwesen
Weblinks
- [http://www.archinform.net archINFORM] - Datenbank für Architektur
- [http://www.structurae.de Structurae] - Datenbank für Ingenieurbau
- Bilder berühmter Bauwerke: http://www.biw.fh-deggendorf.de/alumni/2001/wintermeier/bauwerke/
- [http://www.das-baulexikon.de/ Baulexikon]
!
BaumeisterDer Baumeister übernimmt die Planung und Leitung, teils auch die Ausführung von Bauarbeiten aller Art.
Überblick
Baumeister ist die Bezeichnung für einen Beruf, der in dieser Form heute nicht mehr existiert. Bis in das 20. Jahrhundert hinein bezeichnete man so diejenigen Personen, die bei Bauvorhaben sowohl die künstlerische als auch die technische und administrative Projektleitung hatten.
Bis in das 19. Jahrhundert waren die Fähigkeiten des Baumeisters für die Errichtung von Bauten ausreichend. Durch die zunehmende Komplexität des Bauwesens und die immer größer werdenden Ansprüche hinsichtlich Statik und Architektur entwickelten sich daneben die akademischen Berufe des Architekten und Bauingenieurs. Das Aufgabengebiet eines Baumeisters umfasste die heutigen Berufsfelder des Architekten, des Bauingenieurs als auch die eines Projektmanagers.
Hofbaumeister
Ein Hofbaumeister ist ein an den Sitz eines regierenden Fürsten oder Herrschers (Hof) berufener, also ein von einem Landesherren mit der Planung und Durchführung öffentlicher Bauvorhaben betrauter Baumeister.
Bedeutende Träger dieses Titels und die hauptsächlichen Stätten ihres Schaffens waren:
- Henrico Zuccalli (München, 1642 - 1724)
- Antonio Giovanni Viscardi (München, 1645 - 1713)
- Eosander von Göthe (Berlin, 1669 - 1728)
- Philipp Gerlach (1679 - 1748), Hofbaumeister des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I.
- Johann Michael Ludwig Rohrer (Rastatt, 1683 - 1732)
- François de Cuvilliés (München, 1695 - 1768)
- Franz Ignaz Krohmer (Baden-Baden, 1714 - 1789)
- Philippe de La Guêpière (Stuttgart, 1725 - 1773)
- Leopoldo Retty (Ansbach, 18. Jahrhundert)
- Georg Greggenhofer (Eutin, † 1779)
- Karl Friedrich Schinkel (Berlin, 1781 - 1841)
- Franz Karl Leo von Klenze (Kassel, 1784 - 1864)
- Friedrich Weinbrenner (Karlsruhe, 1766 - 1826)
- Georg Adolph Demmler (Schwerin, 1804 - 1886)
- Paul Fröhlich, (Dresden)
Der Begriff Baumeister heute in Deutschland
In der Bundesrepublik ist der Begriff des Baumeisters inzwischen nicht mehr klar definiert und auch keine Berufsbezeichnung mehr. Er wird höchstens noch benutzt, um einen übergreifenden Begriff für Architekten und Bauingenieure zu haben (vgl. den Berufsverband BDB = Bund deutscher Baumeister).
Außerdem erhalten in Baden-Württemberg und Bayern Bau-Referendare (d.h. Beamtenanwärter im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst) nach dem erfolgreichen Ablegen der Großen Staatsprüfung (= 2.Staatsexamen) den Titel "Regierungsbaumeister" verliehen.
Der Begriff Baumeister heute in Österreich und der Schweiz
In Österreich und der Schweiz handelt es sich bei dem Begriff Baumeister immer noch um eine konkrete Berufbezeichnung. Während Architekten und Bauingenieure nur im planenden und kontrollierenden Bereich tätig sein dürfen, stellt der Baumeister den einzigen universell einsetzbaren Baufachmann dar.
Der Baumeister ist berechtigt:
- die unterschiedlichsten Bauwerke zu planen,
- das statische Gefüge zu berechnen,
- Kosten zu ermitteln,
- Bauarbeiten auszuführen, zu leiten und zu kontrollieren.
Er ist weiters zur Projektentwicklung, -leitung und Projektsteuerung, zum Projektmanagement sowie zur Übernahme der Bauführung und im Rahmen seiner Gewerbeberechtigung zur Vertretung seines Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.
Berühmte Baumeister
- Peter Parler (1330-1399)
- Michael Knab (um 1340/50-nach 1399)
- Matthäus Böblinger (1450-1505)
- Albrecht Altdorfer (um 1480-1538)
- Baldassare Peruzzi (1481-1536)
- Heinrich Tussmann (16. Jahrhundert)
- Nikolaus Gromann (um 1500-1566)
- Wolf Blechschmidt (um 1510-1577)
- Bartolomeo Ammanati (1511-1592)
- Heinrich Schickhardt (1558-1635)
- Pietro da Cortona (1596-1669)
- Die Baumeister-Familie Gumpp (ab 1600)
- Johann Gregor Memhardt (1607-1678)
- Pietro Francesco Carlone (um 1610-1681 oder 1682)
- Louis Le Vau (1612-1670)
- Jacques François Blondel (1618-1686)
- Antonio della Porta (um 1631-1702)
- Johann Dientzenhofer (1663-1726)
- Johann Lucas von Hildebrandt (1668-1745)
- Johann Eosander von Göthe (1669-1728)
- Peter Thumb (1681-1766)
- Dominikus Zimmermann (1685-1766)
- Balthasar Neumann (1687-1753)
- Francois de Cuvillies der Ältere (1695-1786)
- Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff (1699-1753)
- Johann Boumann (1706-1766)
- Francois de Cuvillies der Jüngere (1731-1777)
- Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) - ab hier spricht man zunehmend nicht mehr von Baumeistern, sondern von Architekten
- August Soller (1805-1853)
- Paul Abadie der Jüngere (1812-1884)
- Ernst von Ihne (1848-1917)
Personen mit dem Namen Baumeister
- Bernhard Baumeister (28. September 1828 - 25. Oktober 1917), Schauspieler
- Brigitte Baumeister ( - 19. Oktober 1946), Politikerin, CDU
- Johann Sebald Baumeister (1775 - 1829), Miniaturmaler und Zeichner
- Marie Baumeister ( - 1. Februar 1820 †), Schauspielerin
- Muriel Baumeister ( - 24. Januar 1972), Schauspielerin
- Wilhelm Baumeister (17. November 1815 - 6. April 1875), preußischer Offizier und Schauspieler
- Willi Baumeister ( 22. Januar 1889 - 31. August 1955), Maler und Typograph
Siehe auch
- Portal:Architektur und Bauwesen
Kategorie:Architektur und Bauwesen
Kategorie:Beruf
StatikerEin Tragwerksplaner (umgangssprachlich Statiker) plant das Tragwerk eines Gebäudes oder Ingenieurbauwerks.
Der Arbeitsablauf zur Planung eines Tragwerks läuft üblicherweise in folgenden Phasen ab:
- Grundlagenermittlung: Zusammenstellen der Anforderungen
- Vorplanung: Auf Basis von ersten Skizzen des Objektplaners (bei Gebäuden des Hochbaus der Bauingenieur oder Architekt) werden Varianten für das Tragwerk entwickelt.
- Entwurfsplanung: Die ausgewählte Variante wird in den Hauptabmessungen und Materialien festgelegt.
- Genehmigungsplanung: Der Entwurf wird berechnet und als Statische Berechnung (umgangssprachlich Statik) mit dem Bauantrag, falls baurechtlich erforderlich, zur Prüfung bei der Bauaufsicht eingereicht.
- Ausführungsplanung: Erstellen von Plänen für die Ausführung des Tragwerks (z.B. Schalpläne und Bewehrungspläne im Stahlbetonbau) auf Grundlage der statischen Berechnung.
- Vorbereitung der Vergabe: Beschreiben von Besonderheiten des Tragwerks und Mengenermittlung als Zuarbeit für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses durch den Objektplaner
Siehe auch
- Statik
- Baustatik
Kategorie:Bauingenieurwesen
Kategorie:Baustatik
BauleiterDie Bauleitung (BL) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist der Entscheidungsträger an der Baustelle. Sie stellt die Kommunikationschnittstelle zwischen Bauherr, beauftragter Firma und Trägern öffentlicher Belange dar.
Struktur
Die Bauleitung vertritt entweder den Auftraggeber oder den Auftragnehmer.
Auftraggeberbauleitung
Sie wird vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als "Sachwalter des Bauherrn" übernimmt sie vorrangig die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll) und koordiniert die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen. Im Hochbau wird diese Aufgabe typischer Weise von Architekten übernommen.
Oftmals unklar ist die Vertretungsbefugnis der Bauherrn-Bauleitung. So ist der Bauleiter nicht immer berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Das muss auch den von ihm koordinierten/überwachten Firmen klargemacht werden, damit diese sich gegebenenfalls nicht darauf berufen können, z.B. kostenträchtige Entscheidungen seien doch durch den Auftraggeber (vertreten durch den Bauleiter) getroffen worden und damit von den Firmen abrechenbar.
Bei der Bauherrn-Bauleitung ist zwischen der Bauoberleitung und der örtlichen Bauleitung zu unterscheiden.
Die Leistungen können, besonders bei kleinen Privatbaustellen, persönlich oder vertraglich zwischen dem Bauherren und den bauleitenden Ingenieur oder Architekten verhandelt werden. Werden aber meist in Deutschland an die Leistungsphase 8 des der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gebunden.
Grundleistungen
Auf die Bauleitung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung als Objektüberwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften.
- Ein besondere Überwachung der Tragwerken nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Allgemein die Koordinieren Fachingenieure, der Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen.
- Das Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
In Projektmanagementtechnischer Betrachtung
- Das Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes, z.B. als Balkendiagramm, die Dokumentation in einem Bautagebuches.
- Eine Bauabnahme und Feststellung etwaiger Mängel und deren Beseitigung, sowie die Beantragung der behördlichen Abnahme.
- Die Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag und Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht.
- Im Abschluss die Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe Dokumentation wie Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle, die Auflistung der Gewährungsfristen
Besondere Leistungen
Besondere vertraglich zu vereinbarende Leistungen sind
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
- das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Grundleistungen als verantwortlicher Bauleiter die nach jeweiligem Landesrecht über die Leistungsphase 8 hinausgehen.
Auftragnehmerbauleitung
Die Bauleitung der auftragnehmenden Firma vorrangig die wirtschafliche Ausführung der Arbeiten.
- Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze
- Koordination der Subunternehmer
- Abrechnung
- Kosten- und Leistungsmeldung
Sie ist bei Kleinbaustellen meist nur ein Polier oder Schachtmeister, bei größeren Vorhaben auch ein Bautechniker bzw. Bauingenieur und bei Großbaustellen eine größere hierarchische Gruppe:
- Bauführer
- Abschnittsbauleiter
- Bauleiter
- Oberbauleiter
Aufgabe
Die Aufgabe der Bauleitung sind vielfältig und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Sowohl auf Bauherrn wie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit.
Der Arbeitsplatz ist oft ein Baucontainer direkt vor Ort. Das wichtigste Arbeitsmittel sind heute - neben Zollstock und Plänen - Handy, Digitalkamera, Diktiergerät, Fax und Computer.
Personal
Ein Bauleiter hat in der Regel ein Ingenieurstudium Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Architektur an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen. Vor allem bei kleineren Bauvorhaben wird die Tätigkeit auch von Handwerksmeistern o.ä. ausgeführt.
Die persönliche Verantwortung des Bauleiters kann zum Teil weit gehen, wie die persönliche private Haftung des Bauleiters, wenn dieser Gefahren vor Ort feststellt und nichts unternimmt.
Kategorie:Beruf
Kategorie:Bauausführung
Kategorie:Architektur und Bauwesen
ProjektmanagerUnter Projektmanagement ([], PM) versteht man alle organisatorischen Verfahren und Techniken, die mit der erfolgreichen Abwicklung eines Projektes verbunden sind.
Definitionen
Die Norm DIN 69901 definiert entsprechend Projektmanagement als die "Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisation, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projektes".
Der weltweit größte PM-Verband Project Management Institute (PMI) grenzt den Projektmanagement-Begriff wie folgt ab: "Project Management is the application of knowledge, skills, tools and techniques to project activities to meet project requirements."
Einführung
Es gibt verschiedene Strukturen und Methoden des Projektmanagements. Diese sind in verschiedenen Projektmanagement-Methoden und teilweise auch in Vorgehensmodellen beschrieben.
Die Wahl einer Vorgehensweise zur Durchführung eines Projekts hängt meist von folgenden Vorgaben ab:
- Vorgaben der Organisation oder des Auftraggebers
- Größe und Komplexität des Projekts
- Branche/Art des Projekt (Brückenbauer vs. IT-Projekt)
Mit der Durchführung eines Projektes kann eine einzige, aber auch mehrere tausend Personen befasst sein. Entsprechend reichen die Werkzeuge des Projektmanagements von einfachen To-Do-Listen bis hin zu komplexen Organisationen mit ausschließlich zu diesem Zweck gegründeten Unternehmen und massiver Unterstützung durch Projektmanagementsoftware. Daher ist einer der Hauptaufgaben des Projektmanagements vor Projektbeginn die Festlegung, welche Projektmanagementmethoden in genau diesem Projekt angewendet werden sollen und wie diese gewichtet werden sollen. Eine Anwendung aller Projektmanagementmethoden in einem kleinen Projekt würde zur Überadministrierung führen (also das Kosten-/Nutzenverhältnis in Frage stellen).
Zur erfolgreichen Projektdurchführung werden vom Projektmanager die Wissensgebiete
- Projektmanagement,
- allgem. Managementwissen und
- produktspezifisches Wissen benötigt.
Auf die Punkte allgemeines Managementwissen und produktspezifische Wissen (auch Branchenwissen, z.B. Software-Engineering für IT-Projekte) soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Neben dem rein technischen Können (Projektmethodik) sind die sozialen Fähigkeiten eines Projektmanagers sehr wichtig für den Projekterfolg. Projektmanagement ist immer auch Krisen- oder Chancenmanagement: In jedem Projekt treten ungeplante Situationen auf. Ein guter Projektmanager zeichnet sich dadurch aus, dass er solche Situationen mit möglichst wenig Reibungsverlusten wieder in den Griff bekommt (Krise) oder die sich stellenden Möglichkeiten nützt (Chance). Projektmanager sollten auf sozialer Ebene auf den Gebieten des Konfliktmanagements, Teambuilding und der Motivation über Erfahrungen verfügen.
Viele Begriffe und Verfahrensweisen im Projektmanagement sind mittlerweile etabliert und standardisiert. Im Rahmen der meisten universitären Studiengänge im Ingenieur-, Wirtschafts- und Informatikbereich werden Grundkenntnisse des Projektmanagements vermittelt.
Weltweit gibt es zwei große Verbände, die sich dem Thema Projektmanagement verschrieben haben:
das amerikanische Project Management Institute (PMI) und die europäische [http://www.ipma.ch IPMA International Project Management Association]
Deren Vertretungen in den Ländern bieten Zertifizierungen auf unterschiedlichen Levels an. Für die IPMA bieten für Deutschland Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement , für Österreich [http://www.p-m-a.at P.M.A. Projekt Management Austria] Zertifizierungen an. Für PMI Zertifizierungen können die Zertifizierungstellen unter [http://www.pmi.org PMI] nachgeschaut werden.
Verwandte Ansätze
;Multiprojektmanagement
:Werden mehrere Projekte gleichzeitig gesteuert und koordiniert, spricht man von Multiprojektmanagement. Multiprojektmanagement, das häufig etwa bei großen Baufirmen oder im Anlagenbau gefragt ist, stellt besondere Herausforderungen an die Beteiligten, weil hier kritische Ressourcen über mehrere Projekte hinweg koordiniert werden müssen.
;(Projekt-)Portfoliomanagement
:Im Portfoliomanagement werden die Projekte eines Unternehmens (meist rein aus Controlling-Sicht) verwaltet. Das Portfoliomanagement wird durch Konsolidierung der Kennzahlen aller Projekte eines Unternehmens dem Informationsbedürfnis des Managements gerecht.
;Programmmanagement
:Vom Multiprojektmanagement abzugrenzen ist der Begriff des Programmmanagement. Unter einem Programm versteht man in diesem Fall ein Bündel (inhaltlich) zusammengehörender Projekte. Programmmanagement ist im Gegensatz zu Multiprojektmanagement aber zeitlich limitiert (ähnlich wie ein Projekt). Multiprojektmanagement kann als Form der unternehmensweiten Ressourcensteuerung hingegen unbegrenzt eingesetzt werden.
;Großprojektmanagement
Ähnlich dem Programmmanagement, wobei das Programmmanagement in der Regel Einzelprojekte eines Themenbereichs steuert und das Großprojektmanagement die Teilprojekte an einem (großen) Thema koordiniert.
;Teilprojektleitung
:Unter Teilprojektleitung wird in der Regel die Steuerung eines klar abgrenzbaren Teils eines Projekts verstanden. Ziel ist die Delegation von Teilen des Projektmanagements an andere Personen. Meist werden Teilaufgaben der Projektsteuerung und Projektausführung an Teilprojektleiter delegiert.
Erfolgsfaktoren
Auf Grund der hohen Scheiterungsquoten (siehe auch Chaos-Studie) in Projekten gibt es eine anhaltende Diskussion der Erfolgsfaktoren von Projekten. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, die versuchen sog. Erfolgsfaktoren zu finden:
# Expertenbefragungen
# Untersuchung der Eigenschaften von erfolgreichen Projekten
Durch die Unterschiedlichkeit aller Projekte (Unterschiedlichkeit ist das Wesen von Projekten), sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen kaum reproduzierbar. In der Diskussion haben sich zwei Punkte herauskristallisiert:
- professionelles Projektmanagement
- erfahrene Projektmanager
Siehe auch Projektindikatoren.
Normierung
Die Aufgabenstellungen, Methoden, Instrumente und Ebenen des Projektmanagements sind im Wesentlichen gut bekannt und dokumentiert. Ziel sollte es jedoch sein, eine möglichst weit verbreitete, einheitliche Begriffsbasis und Terminologie zu etablieren und zu fördern. Dieser Aufgabe stellen sich diverse Normierungsinstitute und PM-Verbände.
Insbesondere ist hier das amerikanische [http://www.PMI.org Project Management Institute] (PMI) zu nennen, das mit seinem PMBOK (Project Management Body of Knowledge) das englischsprachige Standardwerk zum Projektmanagement herausgegeben hat.
Viele der folgenden Informationen beziehen sich auf das PMBOK, da es sich durch die sehr strukturierte Darstellung eignet, um die Besonderheiten von Projekten und Projektmanagement darzustellen.
Für Deutschland finden insbesondere die Normen DIN 69900-1, DIN 69900-2, DIN 69901 bis 69905 Anwendung.
Als internationaler Leitfaden für Qualitätsmanagement in Projekten ist die Norm ISO 10006:2003 veröffentlicht worden.
Zu unterscheiden sind hierbei Projektmanagement-Standards und Vorgehensmodelle. Während sich Projektmanagement-Standards um eine möglichst generalistische Sicht auf die Durchführung von Projekten beschränken, bemühen sich sog. Vorgehensmodelle produktspezifisches oder branchenspezifisches Wissen mit dem Projektmanagement-Wissen zu verbinden.
Internationale Projektmanagement-Standards
- ICB: PM-Standard des Projektmanagementverbandes International Project Management Association (IPMA) IPMA Competence Baseline
- PMBoK: PM-Standard des Projektmanagementverbandes Project Management Institute
- PRINCE2: weit verbreitete Projektmanagementmethode im Vereinigten Königreich und den Niederlanden. [http://www.ogc.gov.uk/prince2/]
- Goal Directed Project Management (GDPM)
Vorgehensmodelle
- Rational Unified Process
- V-Modell: IT-Entwicklungsstandard der öffentlichen Hand in Deutschland
- Stage-Gate-Model
- Hermes (EDV): Das (IT-)Projektführungsmodell der Schweizer Bundesbehörden [http://www.isb.admin.ch]
- actiF: Agiler Entwicklungsprozess
Projektmanagement-Systeme
Um die Arbeits- und Organisationsform "Projektmanagement" in einem Unternehmen institutionell zu verankern, sind entsprechende Rahmenbedingungen notwendig. Es müssen ganzheitliche, leistungsfähige Projektmanagement-Systeme geschaffen werden, die im Regelfall Rahmenbedingungen, Standards, Maßnahmen und Tools in folgenden Bereichen enthalten:
- Organisation: Die organisatorische Verankerung des Projektmanagements muss im jeweiligen Unternehmen eindeutig geklärt sein. Hierzu zählen beispielsweise die Definition von klaren Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (insbesondere das Zusammenspiel Linie - Projekt), die Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit für Projektmanagement (z. B. Project Management Office, Project Competence Center) oder die Festlegung von PM-Karrierepfaden und Anreizsystemen.
- Methodik: Im Bereich der Methodik werden Standards, Instrumente, Methoden und Richtlinien definiert, die bei Projekten zur Anwendung kommen sollen. Die Methodik wird in der Regel individuell für die jeweilige Organisation festgelegt. In vielen Fällen wird die verwendete Methodik in einem Projektmanagementhandbuch dokumentiert.
- Qualifizierung: Damit Projektmanagement erfolgreich angewendet werden kann, müssen ProjektleiterInnen und -mitarbeiterInnen entsprechend auf ihre Aufgabe vorbereitet und dafür qualifiziert werden. Seminare, Training-on-the-Job oder Projekt-Coaching sind weit verbreitete Instrumente zur Qualifizierung.
- Information & Kommunikation: Es müssen IT-gestützte Strukturen geschaffen werden, die einen möglichst gezielten Informations- und Kommunikationsfluss gewährleisten. Am Markt existieren eine Vielzahl von PM-Tools und umfangreichen PM-Lösungen, die dies gewährleisten. In den letzten Jahren war der Trend zu webbasierten Tools und Lösungen zu beobachten.
Außerdem hat die Organisationsform der Trägerorganisation Einfluß auf die Projekte. Die bekanntesten Organisationsformen sind:
- Linienorganisation (funktionsbezogene Organisation)
- Matrixorgansiation (Mischsicht)
- Projektorientierte Organisation
Projektphasen
Projekte werden üblicherweise in Phasen aufgeteilt, welche die iterative Vorgehensweise im Projektmanagement unterstreichen. Üblicherweise enden die Projektphasen mit definierten Meilensteinen. Phasenmodelle sind meistens sehr spezifisch und am zu erstellenden Projektprodukt oder der Branche orientiert.
Ein Beispiel für ein allgemeines Phasenmodell ist:
- Definition: Es findet eine Projektanalyse statt, welche Probleme und Potentiale betrachtet. Ziele werden geklärt (Inhalte, Kosten, Ausmaß und Zeit) und zuvor genanntes mit einer Feasibility Study ergänzt.
- Planung: In dieser Phase wird das Team organisiert und es werden Aufgabenpläne, Ablaufpläne, Terminpläne, Kapazitätspläne, Kostenpläne, Qualitätspläne und das Risikomanagement festgelegt. Hierbei spielen so genannte Meilensteine eine wichtige Rolle.
- Durchführung: Diese Phase kennzeichnet sich, abgesehen von der Durchführung selbst, durch Kontrolle des Projektfortschritts. Daraus resultierende Erkenntnis über Abweichungen, aktualisieren die Planung und die Berichterstattung und führen zu Korrekturmaßnahmen.
- Abschluss: Die Ergebnisse werden präsentiert, alle Phasen reflektiert und wesentliches dokumentiert.
Ein Phasenmodell für ein Softwareentwicklungsprojekt könnte sein:
- Machbarkeitsstudie
- Analyse
- Entwurf
- Umsetzung
- Test
- Pilotierung
- Breitenrollout
- Abschluss
Projektmanagement Prozessgruppen
Werden die Projektmanagementprozesse von den Projektphasen abstrahiert, dann lassen sich die Projektmanagementprozesse in Prozessgruppen zusammenfassen.
Prozessgruppe Initiierung
In der Prozessgruppe Initiierung steht der Initiierungsprozess. Er wird zum Projektstart und dann wieder zum Start jeder Projektphase durchlaufen.
Wichtige Ziele der Initiierung sind:
# Verteilung der notwendigen Informationen, damit wir von Anfang an effektiv/effizient arbeiten
# Nachlässigkeiten in frühen Projektphasen führen später zu (teuren) Schwierigkeiten, daher werden die Ziele und die Arbeitsweise der jeweiligen Projektphase geklärt
# Die Informationen über das Projekt werden ausgetauscht und unter den Stakeholdern angeglichen
# Das Projekt, bzw. die nächste Projektphase wird in allen Teilen und Zusammenhängen betrachtet (nicht in allen Details)
# Es soll eine Übereinstimmung aller Beteiligten zu allen Fragen möglichst früh erreicht werden.
Wie bei allen Prozessgruppen wiederholen sich die Prozesse und interagieren miteinander. Die sequentielle Darstellung ist eine Vereinfachung.
Prozessgruppe Planung
Unter Planung werden alle Prozessschritte zur Planung des Projekts oder zur Detailierung der jeweiligen Projektphase zusammengefasst. Ggf. werden Handlungsalternativen geprüft und ausgewählt.
Die wichtigsten Projektmanagementprozesse in der Prozessgruppe Planung sind:
# Planung Inhalt und Umfang
# Definition Inhalt und Umfang
# Definition der Vorgänge
# Festlegen der Vorgangsfolgen
# Einsatzmittelbedarfsplanung
# Schätzung der Vorgangsdauern
# Kostenschätzung
# Risikomanagementplanung
# Entwickeln des Terminplans
# Kostenplanung
# Zusammenstellung des Projektplans
Hierzu gibt es noch eine Reihe von Hilfsprozessen, wie Qualitätsplanung, Beschaffungsplanung, usw.
Prozessgruppe Ausführung
Unter Ausführung versteht man die Koordination der Mitarbeiter und anderer Ressourcen und deren Zuordnung zu den Vorgängen im Projektplan, damit das Projektziel erreicht wird. Hierzu gehören Prozesse, wie die Arbeitspaketfreigabe.
Unterstützt wird die Ausführung von Hilfsprozessen, wie Qualitätssicherung, Informationswesen, Teamentwicklung oder Lieferantenauswahl, usw.
Prozessgruppe Steuerung
Diese Prozessgruppe beschäftigt sich mit der kontinuierlichen Überwachung der Zielerreichung im Projekt. Interessanterweise wäre das englischsprachige "control processes" in der deutschen PMBOK Guide version besser als "Kontrolle" anstatt als Steuerung übersetzt worden. (Was wörtlich gesehen natürlich falsch gewesen wäre.) In der Prozessgruppe Steuerung gibt es zwei Hauptprozesse:
# Berichtswesen, zur Sammlung und Verteilung (Stakeholderorientierung!) der Projektleistung und
# die integrierte Änderungssteuerung, um die Änderungen zu koordinieren (im deutschsprachigen Raum auch bekannt als Change Request Prozess)
Die Hauptprozesse werden durch eine Vielzahl von Hilfsprozessen unterstützt; dazu gehören Abnahmeprozesse für Anforderungen und andere Ergebnistypen, Änderungsüberwachung (Change Control), Termin- und Kostensteuerung und Risikoüberwachung.
Prozessgruppe Abschluss
Die abschliessenden Prozesse beschäftigen sich mit
# Vertragsbeendigung und
# dem administrativen Abschluss des Projekts.
Bei ersterem muss dafür gesorgt werden, dass die Verträge alle ordentlich beendet, bezahlt, usw. werden und beim administrativen Abschluss geht es um die interne Beendigung des Projekts im Unternehmen. Hierzu gehören Abschlussbericht, Lessons Learned Workshops und - nach PMI ganz wichtig - die Befüllung der "Datenbank mit historischen Projektdaten", um das erworbene Wissen auch zukünftigen Projekten (und Projektmanagern) zur Verfügung zu stellen.
Die neun Wissensfelder des PM
Projektmanagement hat im Wesentlichen die folgenden Tätigkeits- oder Wissensbereiche abzudecken (nach [http://www.pmi.org Project Management Institute]):
- Integrationsmanagement: Hier werden die verschiedenen Elemente eines Projektes koordiniert. Die Einhaltung von Projektmanagement-Standards erleichtert dies.
- Inhalts- und Umfangsmanagement (auch Scope Management): Das Management des Projektrahmens (auch: Inhalts- und Umfangsmanagement) sorgt dafür, dass die gesetzten Projektziele erreicht werden. Es sorgt allerdings nicht nur für die Ergebnisorientierung in Bezug auf die ursprünglichen Ziele, sondern hat insbesondere zur Aufgabe, notwendige Abweichungen von diesen Zielen, die im Projektverlauf deutlich werden, in das Projekt einzusteuern sowie entsprechende Neuplanungen zu veranlassen.
- Terminmanagement: Zielt auf die Einhaltung des Zeitrahmens ab und sollte alle beteiligten Zielgruppen einbinden. Der Projektplan dient dabei v.a. als Kommunikationsmedium.
- Kostenmanagement: Zielt auf die Budgeteinhaltung ab. Hierfür ist der Kostenverlauf zu erfassen. Gegebenenfalls sind Gegenmaßnahmen einzuleiten.
- Qualitätsmanagement: Projektspezifisches Qualitätsmanagement umfasst Standardisierung von Projektmanagement-Prozessen, Dokumentation der Arbeiten und Ergebnisse, sowie ein geeignetes Maßnahmenmanagement
- Personalmanagement: Beinhaltet die effiziente Zuordnung der Ressourcen nach Fähigkeiten und verfügbaren Kapazitäten auf die Projektaufgaben, aber auch die Teamentwicklung.
- Kommunikationsmanagement: Nimmt häufig bis zu 50% der Projektarbeit ein und schließt alle Beteiligten und Betroffenen ein; auch im Veränderungsmanagement (Change Management) zu berücksichtigen.
- Risikomanagement: Projektspezifisches Risikomanagement. Beinhaltet Risikoanalysen, präventive Maßnahmen und Notfallkonzepte. Insbesondere bei komplexen Projekten ist dies von Bedeutung.
- Beschaffungsmanagement: Integration und Zusammenarbeit mit Partnern und Lieferanten.
Wichtiger Hinweis: Die Wissensgebiete sind zwar vom Wortlaut gleich, wie entsprechende Äquivalente im allgemeinen Management, jedoch sind hier jeweils die projektspezifischen Themen gemeint. Projektmanagement hat durch die projektspezifischen Eigenschaften (Einmaligkeit der Produkterstellung, zeitliche Beschränkung, Stakeholderorientierung und iterative Heransgehensweise) spezielle Projektmanagementprozesse (siehe Projektmanagement Prozessgruppen), welche sich von den allgemeinen Management-Wissensgebieten erheblich unterscheiden (können).
Geschichte
Projekte werden geplant, seit Menschen größere Projekte gemeinschaftlich durchführen. Weder die Planung und Ausrüstung eines Feldzuges, noch der Bau eines Tempels oder einer Festung, noch beispielsweise eine Seereise zur Entdeckung der Westpassage nach Indien sind vorstellbar, ohne dass die Verantwortlichen diese Projekte geplant hätten. Jedoch geschah dies lange Zeit formlos allein aufgrund der Erfahrungen und der Kenntnisse der Verantwortlichen; erst im 20. Jahrhundert sollten diese informellen Verfahren zusammengetragen, systematisiert und in die wissenschaftlich aufbereitete Form gebracht werden, unter der heute Projektmanagement betrieben wird.
Literatur
Eine ausführliche Literaturliste ist hinterlegt unter: Projektmanagement-Literatur
Siehe auch
- PM-Linkliste: Eine ausführliche Linksammlung zum Thema Projektmanagement ist hinterlegt unter: PM-Linkliste.
- Wikipedia-Projekt: Projektmanagement: Der Themenkomplex Projektmanagement in Wikipedia wird aufgebaut und gepflegt im WikiProjekt Projektmanagement. Wer mitarbeiten will, ist gerne eingeladen.
Kategorie:Wirtschaftsinformatik
!
Kategorie:Management
ja:プロジェクトマネジメント
VerkehrswegeplanerDas Planen und Bauen von Verkehrswegen ist ein Arbeitsgebiet des Bauingenieurs.
Eine Unterteilung der Tätigkeit kann nach der Art der Verkehrswege erfolgen:
- Straßen- und Wegebau
- Eisenbahnbau
- Wasserwegebau
Weitere Tätigkeiten sind die Planung dessen, was auf oder an den Verkehrswegen stattfindet:
- Verkehrsplanung (z. B. im ÖPNV)
- Erstellen von Fahrplan, Umlaufplan und Dienstplan
- Optimieren des Fahrzeugeinsatzes mit Methoden des Operations Research (OR)
- Stadtplanung und Regionalplanung
Siehe auch
- Verkehrswesen
- Verkehrsbauwesen
- Verkehrsingenieurwesen
Kategorie:Verkehr
Kategorie:Beruf
Facility ManagementGebäudemanagement (Ein Teilbereich des Facility Managements) [] (Abk.: FM) bezeichnet die Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen in der Nutzungsphase eines Gebäudes(facilities). Dies kann sowohl unternehmensintern erfolgen (über eine entsprechende Abteilung) als auch von externen Anbietern durchgeführt werden. Entgegen der häufig anzutreffenden Meinung, es handele sich bei Gebäudemanagement um Hausmeister- oder Hausverwaltungstätigkeiten, geht es um die professionelle Abwicklung von Sekundärprozessen. Dabei sind Sekundärprozesse Prozesse, die nicht in das Kerngeschäft einer Organisation fallen, sondern dieses unterstützen. siehe auch Gebäudemanagement im Corporate Real Estate Management
Als grundsätzlich neue Idee spielt der strategische Ansatz in der Gebäudebewirtschaftung eine entscheidende Rolle. Der Begriff Management ist als Planung, Durchführung und Kontrolle von Prozessen zu verstehen; die operative Umsetzung von Maßnahmen leitet sich daraus ab. FM bündelt bestehende und zukünftige Aktivitäten und Dienstleistungen, so dass Synergieeffekte durch Transparenz und koordinierte Abwicklung von Prozessen "aus einer Hand" entstehen. Damit lassen sich Bewirtschaftungskosten (zum Teil deutlich) senken.
Seit kurzem hat sich Facility-Management als eigene Wissenschaft etabliert und wird als Studiengang an verschiedenen Hochschulen angeboten. Durch die zunehmende Auslagerung verschiedener Aufgaben eines Unternehmens wächst der Markt für Dienstleistungen in diesem Bereich.
Obwohl es viele der eigentlichen Tätigkeiten, die der Begriff Facility-Management umschreibt, schon genauso lange gibt wie die Unternehmen und die dazugehörige Infrastruktur selbst, entwickelte sich das FM erst in jüngster Zeit zu einer eigenständigen und anerkannten Management-Disziplin.
Noch vor wenigen Jahren war Facility-Management nur einigen Experten vertraut. Diese Situation hat sich geändert. Inzwischen haben verschiedene Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Facility-Management gleichberechtigt neben anderen Management-Methoden etabliert.
Außerdem wird seit einiger Zeit leistungsfähige Software zum Facility-Management angeboten und die Aufgaben des Facility-Management in Managementsysteme integriert.
Einführung
Begriffliche Herleitung
- facility; facilities: Einrichtungen, Anlagen
- Management: Handhabung, Verwaltung, Leitung, (Geschäfts-)Führung, geschickte Behandlung
Definition
Für Facility-Management existiert bisher noch keine einheitliche Definition. Stattdessen gibt es einige unterschiedliche Auffassungen und somit variierende Definitionsansätze darüber, was alles in dieses Themengebiet hineingehört und was nicht:
- Facility-Management integriert die Grundlagen der Betriebswirtschaft, der Architektur sowie der Verhaltens- und Ingenieurwissenschaften bei der Koordination des physischen Arbeitsplatzes mit den Menschen und mit der Arbeit der Organisation.
- Facility-Management (FM) ist eine Managementdisziplin, die durch ergebnisorientierte Handhabung von Facilities und Services im Rahmen geplanter, gesteuerter und beherrschter Facility Prozesse eine Befriedigung der Grundbedürfnisse von Menschen am Arbeitsplatz, Unterstützung der Unternehmens-Kernprozesse und Erhöhung der Kapitalrentabilität bewirkt.
- Facility-Management ist ein strategisches Konzept zur Bewirtschaftung, Verwaltung und Organisation aller Sachressourcen innerhalb eines Unternehmens.
- Facility-Management umfasst auf der strategischen Managementebene eine kompetente Outputorientierung für betriebsunterstützende Aktivitäten außerhalb des Kerngeschäfts.
- Facility Management ist die strategische Management-Disziplin, die die Analyse, Dokumentation und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude und seine Anlagen und Einrichtungen ganzheitlich und über den gesamten Lebenszyklus unter besonderer Berücksichtigung der Nutzerinteressen und der Unterstützung des Kerngeschäfts umfasst.
- Facility Management ist schlicht die intelligente Integration von Leitungsbeiträgen zur Befriedigung von Kundenbedürfnissen rund um die Immobilie. [http://www.prof-staudt-consulting.de]
Erläuterung
Man erkennt sehr schnell, dass die Priorität der Betrachtung je nach Autor variiert. So steht beispielsweise bei der Definition der German Facility Management Association ([http://www.gefma.de GEFMA - Deutscher Verband für Facility Management e.V.]) der Mensch als solches im Mittelpunkt der Betrachtungen, wohingegen Nävy den Schwerpunkt bei den Sachressourcen des Unternehmens sieht.
Diese teilweise unterschiedlichen Definitionsansätze sind für den einen oder anderen Kritiker des Facility-Managements und die Frage nach der Daseinberechtigung von FM mitverantwortlich – denn diese Uneinheitlichkeit ist für Kritiker ein scheinbares Indiz dafür, dass eine klare Abgrenzung zu anderen Management-Disziplinen fehlt und somit als ein eigenständiges Fachgebiet in Frage gestellt werden muss.
Betrachtet man jedoch die Gesamtheit der Definitionsansätze und bildet eine Art „kleinsten gemeinsamen Nenner“, erkennt man, dass es einige zentrale Komponenten gibt, die in mehr oder weniger starker oder zumindest sinngemäß gleicher Ausprägung von allen Autoren genannt werden:
- „strategisch“ (Facility-Management als ein langfristiges und zielgerichtetes Konzept)
- „innerhalb eines Unternehmens“ (statt lediglich starr auf nur ein einzelnes Gebäude/Immobilie bezogen)
- „Managementaufgabe“ (gleichwertig mit anderen Management-Disziplinen)
- „Nicht-Kernprozesse“ (Fokus der Betrachtungen liegt auf den nicht-wertschöpfenden Prozessen)
Der Begriff des Facility-Managements ist auch nicht gleichzusetzen mit dem Begriff des reinen Gebäudemanagement (DIN 32736) bzw. Hausmanagement. Gleichwohl beinhaltet FM diese Bereiche – man spricht dabei auch von der „operativen Komponente“ des Facility-Managements:
: Das operative Facility-Management beinhaltet die operative Umsetzung aller Aktivitäten, die auch bisher bei der Gebäudebewirtschaftung erforderlich waren. Das strategische Facility-Management beschäftigt sich dagegen mit den Managementaufgaben.
Auch die Frage nach dem „wer“ ist zu beantworten – soll das Facility-Management per Outsourcing an externe Anbieter abgegeben werden oder will man eine eigens dafür zuständige interne Instanz einrichten? Beide Varianten haben (wie bei allen Fragen zum Thema Outsourcing – ja oder nein?) sicherlich Ihre Vor- und Nachteile und sind somit den individuellen Überlegungen und Vorlieben des jeweiligen Unternehmens überlassen.
Externe Anbieter am Markt sind z. B. DeTeImmobilien (www.deteimmobilien.de)
Grundlagen
Fachbestandteile
Von der GEFMA sind in den Richtlinien 600ff Berufsbilder im Facility Management veröffentlicht worden.
Die fachlichen Bestandteile weisen folgende Struktur auf:
- Grundlagen
- Naturwissenschaften/ Technik/ Informatik
- Wirtschaftswissenschaften/ Management
- Kernfächer
- technisches Management.
- kaufmännisches Management
- infrastrukturelles Management
- Flächenmanagement (gem. DIN 32736)
Kompetenzbereiche
Aus Sicht der IFMA beschäftigt sich Facility Management mit folgenden Kompetenzbereichen:
# Betrieb & Instandhaltung
# Immobilien & Liegenschaften
# Mitarbeiter- & Umweltfaktoren
# Planung & Projektmanagement
# Facility Function
# Finanzierung
# Qualitätsbewertung & Innovation
# Kommunikation
# Technik
Computer Aided Facility Management
Als Computer Aided Facility Management (CAFM) wird die Unterstützung des Facility Managements durch die Informationstechnik bezeichnet.
Organisationen, Verbände, Vereine
- IFMA, IFMA Deutschland: Besonderes Augenmerk wird auf das Thema qualifizierte Ausbildung gelegt (Kompetenzentwicklung).
- GEFMA: Ein Schwerpunkt der Aktivitäten liegt bei der Erstellung von Richtlinien.
Literatur
- Erich Staudt/Bernd Kriegesmann/Markus Thomzik: Facility Management - Der Kampf um Marktanteile beginnt, F.A.Z.-Verlag 1999, ISBN: 3933180139
- Markus Thomzik: Rationalisierungspotentiale von Systemleistungen dargestellt am Beispiel von Facility Management-Konzeptes, Bochum 2002, ISBN: 3928854208
- Hans-Peter Braun, Eberhard Oesterle, Peter Haller: Facility Management. Erfolg in der Immobilienbewirtschaftung. 4. Auflage. Heidelberg 2004, ISBN 3-540-44371-1
- IFMA, International Facility Management Association
- German Facility Management Association: Richtlinie GEFMA 100-1 Facility Management; Grundlagen. (Entwurf 2004-07)
- Hans-Dieter Lochmann, Rainer Köllgen (Hrsg.): Facility Management. Strategisches Immobilienmanagement in der Praxis. Gabler, Wiesbaden 1998, ISBN 3-409-18860-6
- Jens Nävy, Wolfgang Löwen: Facility Management. Grundlagen, Computerunterstützung, Systemeinführung, Anwendungsbeispiele. 3. Auflage. Springer, Heidelberg 2000, ISBN 3-540-44167-0
- Erhard Rossig: Facility Management. Foliensatz WS2003/2004, FH Bochum 2003
- Hermann Schneider: Facility Management / planen - einführen - nutzen, 2. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2004, ISBN 3-7910-2314-4
- Martin Soboll: Beschaffungsmarketing für Facility Management Dienstleistungen, Göttingen 2004, ISBN 3-925327-75-4
Siehe auch
- Corporate Real Estate Management
- Gebäudeleittechnik
Weblinks
- [http://www.fh-kufstein.ac.at# FH Kufstein Tirol, Studienrichtungen Facility Management & Immobilienwirtschaft und Facility Management, IFMA zertifiziert!]
- [http://weiterbildung-fm.de International Business School of Management and Practice]
- [http://www.fh-gelsenkirchen.de/fb03/index.html# FH Gelsenkirchen, Fachbereich Versorgung und Entsorgung, Studiengang Facility Management]
- [http://www.fh-muenster.de/tfm FH-Muenster, Total Facility Management]
- [http://www.fm-akademie-bw.de FM-Akademie Baden-Württemberg]
- [http://www.facility-management-online.de/Einfuehr/defnhist/historie.htm Geschichte des Facility Managements]
- [http://www.study-board.de/linklist.php?cat=27 Umfangreiche Linkliste bei study-board.de]
- [http://www.baulinks.de/links/comp-fm.htm Linkliste bei baulinks.de]
- [http://www.ifma.org IFMA]
- [http://www.ifma-deutschland.de IFMA Deutschland]
- [http://www.gefma.de/Gefma/1024x768/index2.html GEFMA]
- [http://www.ifma-deutschland.de/competence.htm Kompetenzbereiche des FM]
- [http://www.ifma-deutschland.de/dokument/article/kompfm.htm Kompetenzentwicklung, Runge]
- [http://www.ifma.at IFMA und FMA Österreich]
- [http://www.fh-kufstein.ac.at Fachhochschule Kufstein Studiengang Facility Management]
- [http://www.euwid-facility.de Fachpublikation EUWID Facility Management]
- [http://www.hs-albsig.de Hochschule Albstadt-Sigmaringen Studiengang Facility Management]
- [http://www.eusis.com EuSIS Europäische Standort Informations Service Gesellschaft www.eusis.com]
- [http://ims-kom.de/cms/index.php?option=com_glossary&func=display&Itemid=105&catid=79 Glossar]
- [http://www.fmswiss.ch Informationsdienst für Facility Management]
- [http://www.euwid.de Nachrichten für die Branchen Papier - Holz - Recycling/Entsorgung - Wasser/Abwasser - Möbel - Kunststoff - Verpackung - Facility Management]
Kategorie:Bauwesen
Kategorie:Dienstleistungssektor
Freie BerufeAls Freie Berufe oder Freiberuf werden Berufe bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
Charakter der freien Berufe
Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen.
Nicht zu den freien Berufen gehört z.B. die Ausübung eines Gewerbes, ein Land- und Forstwirt, die Verwaltung eigenen Vermögens oder die selbstständige Ausübung eines Berufes, der nicht unter die Definition eines freien Berufes fällt, z. B. Hellseher.
Der Status der Freiberuflichkeit kann entfallen, wenn ein Freiberufler vornehmlich gewerbliche Leistungen vollbringt. Hierzu gehören beispielsweise der Verkauf von Waren (zum Beispiel bei Apothekern). Eine Kapitalgesellschaft wird, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Aktivität, nie als Freiberufler behandelt.
Katalogberufe und ähnliche Berufe
Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG sind: die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie ähnliche Berufe.
In den juristischen Berufen
- Rechtsanwalt und Patentanwalt
- Notar
In den Heilberufen
- Arzt
- Zahnarzt
- Tierarzt
- Apotheker
- Heilpraktiker
- Hebamme
- Krankenpfleger/Krankenschwester
- Physiotherapeut/Krankengymnast
- Rettungsassistent
In den kreativen Berufen
- Künstler (bildende und darstellende)
- Regisseur
- Choreograf
- Designer
- Programmierer nicht gewerblicher Anwendungen
In den publizistischen Berufen
- Journalist/Reporter
- Videojournalist/Fotojournalist (Bildberichterstatter)
- Dolmetscher/Übersetzer
In den kaufmännischen und pädagogischen Berufen
- Dozent, Erzieher und Lehrer (nicht Fahrlehrer, Tanzlehrer, Tauchlehrer etc.)
- Beratender Betriebs- und Volkswirt
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigter
- Wirtschaftsprüfer
- Buchprüfer (vereidigter)
- Unternehmensberater
- Sachverständiger für betriebswirtschaftliche Bewertungen (bspw. Unternehmensbewertung)
- Lotse
Technische Berufe
- Ingenieur
- Vermessungsingenieur
- Architekt
- Sachverständiger
- Handelschemiker
Vorteile eines freien Berufs
Ein Freiberufler ist nicht gewerbesteuerpflichtig; er kann auch als sog. "Freier Mitarbeiter" tätig werden.
Angehörige der freien Berufe sind im Gegensatz zu Gewerbetreibenden bei der Wahl ihres Geschäftssitzes nicht an die Vorgaben und Zulässigkeiten eines Bebauungsplanes gebunden, sondern können sich nach § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in allen Gebietstypen mit Ausnahme von Sondergebieten niederlassen, solange sie nicht mehr als 50 % der Gebäudefläche beanspruchen.
Wirtschaftliche Bedeutung der freien Berufe
In Deutschland gibt es derzeit etwa 1 Million Freiberufler, von denen ca. 857.000 selbstständig sind. Diese beschäftigen rund 2,7 Millionen Mitarbeiter und 160.000 Auszubildende (IFB-Schätzung, Stand: 1. Januar 2005) und erwirtschaften etwa 9 % des BIP. Die wirtschaftliche Bedeutung ist also mit dem des Handwerks oder des Mittelstandes vergleichbar. Dem entsprechend gibt es innerhalb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ([http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Beruf-und-Karriere/hinweise-fuer-freiberufler-in-deutschland.html]) ein eigenes wirtschaftspolitisches Referat für die Freien Berufe.
Abgrenzungsprobleme
Auch gilt, wie am Beispiel der Tätigkeit eines "freien" Programmierers zu belegen ist, dieser [d.h. der Programmierer] regelmäßig nicht als sog. katalogähnlicher Freiberufler, wenn er Anwendungen schreibt, die vermarktet werden. Der Begriff der freien Berufe ist dabei eng auszulegen:
Zitat BayObLG BB 2002, 853, 854: Bei den Berufen, die nicht schon nach den vorgenannten Kriterien zu den freien Berufen im Sinne des HGB zählen, ist letztlich die Verkehrsanschauung für die Einordnung maßgeblich. Neuere Tendenzen gehen dahin, den Kreis der freien Berufe eher eng zu ziehen und alle Tätigkeiten im Zweifel als gewerblich anzusehen, die nicht im Bereich der klassischen, historisch überlieferten, in der Regel durch besondere Berufsordnungen geregelten freien Berufe angehören bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe anzusiedeln sind oder nicht eindeutig durch eine individuelle, künstlerische oder wissenschaftliche Leistung geprägt sind (…) Die Software-Entwicklung ist gewerblich, vor allem, wenn die Software auch vermarktet wird
Weiter wird ausgeführt, dass die Entwicklung zumindest bestimmter Computer-Programme als hochwertige geistige Leistung angesehen werden müsse. Auf der anderen Seite würden viele Programme den hier zu stellenden Leistungsanforderungen nicht gerecht. Dazu komme, dass es in vielen Fällen eben gar nicht so sehr um höchstpersönlich zu erbringende Leistungen gehe, sondern um eine sachbezogene Leistung des "Software-Hauses"; die Entwicklung habe inzwischen durchaus industrielle Ausmaße erreicht. Außerdem könne die Leistungsverwertung hier nicht außer Betracht bleiben. Gerade sie spiele bei Software-Programmen eine entscheidende Rolle. Nur bei entsprechender Vermarktung ließen sich die Entwicklungskosten amortisieren. Dies gelte gleichermaßen für den Vertrieb von Standardprogrammen wie auch von individuellen Software-Produkten. Erforderlich sei ein marktnahes, wettbewerbsorientiertes Verhalten, das sich vom Marktauftritt freier Berufe wesentlich unterscheide (Urteilsbegründung S. 1911).
Zusammenschluss von Freiberuflern
Seit 1994 gibt es die Partnerschaftsgesellschaft. [http://www.jusline.de/Partnerschaftsgesellschaften_Gesetz_(PartGG).html] Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die §§ 129 und 130 des Handelsgesetzbuches sind entsprechend anzuwenden. Die Partnerschaftsgesellschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen und ist somit fähig, im Rechtsverkehr unter ihrem Namen zu handeln. Die Partnerschaftsgesellschaft wird trotz ihrer weitreichenden Vorteile bisher kaum genutzt.
Scheinselbstständigkeit
1999 definierte der deutsche Gesetzgeber Kriterien für eine sogenannte Scheinselbstständigkeit. Wer sie erfüllte, verlor den Status der Freiberuflichkeit. Diese Gesetzesänderungen ließen die meisten Arbeitsverhältnisse von Freien Mitarbeitern illegal werden und verleiteten die Arbeitgeber zu zahlreichen Entlassungen, da sie nachträgliche Sozialabgaben befürchteten. Das Gesetz ist mittlerweile wieder außer Kraft.
Standesordnungen
In der Kritik sind derzeit die zum Teil überkommenen Standesregeln der Freien Berufe: So hat etwa die EU-Kommission im Februar 2004 und erneut am 5. September 2005 als sog. Follow-up (KOM[2005]-405) auf wettbewerbsrechtliche Probleme hingewiesen und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, nicht zu rechtfertigende gesetzliche Beschränkungen für freiberuflichen Dienstleister, zum Beispiel Gebührenordnungen oder bei der Werbung, aufzuheben.
Siehe auch
- Freelancer
- Liste von Berufen
Weblinks
- [http://www.freie-berufe.de Bundesverband der Freien Berufe]
- [http://ffb.uni-lueneburg.de/ www.ffb.uni-lueneburg.de] Forschungsinstitut Freie Berufe (FFB), Universität Lüneburg.
- [http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Publikationen/Gruenderzeiten/infoletter-gruenderzeiten-nr-45-existenzgruendungen-durch-freie-berufe,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf Existenzgründungen durch freie Berufe] vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Zeitschriftenausgabe (pdf-Format)
Kategorie:BerufsrechtKategorie:SteuerrechtKategorie:Unternehmensform
InvestorDer Anleger (auch Kapitalanleger oder Investor genannt) legt Geld am Kapitalmarkt an (er investiert). Anleger werden in unterschiedliche Gruppen aufgeteilt, da sie jeweils unterschiedlich am Markt auftreten und auch andere Anlagestrategien verfolgen.
Die Unterteilung erfolgt in:
- Privatanleger (u.a. freie Investoren, Trader)
- Institutionelle Anleger (i.d.R. Großunternehmen wie Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, Öffentliche Hand)
Während in der Regel der Privatanleger geringere Summen anlegt, investieren Institutionelle bis zu mehrere Milliarden.
Aufgrund Ihrer Größe können sich institutionelle Anleger Handelsabteilungen leisten, die je nach Marktstimmung und Marktbewegung die Investments vornehmen. Häufig laufen daher Privatanleger einem bestimmten Trend hinterher, da fast immer beim Privatanleger ein Informationsdefizit vorliegt. Privatanleger haben die Möglichkeit Fondsanteile zu erwerben, somit werden sie dann zu institutionellen Anlegern.
Kategorie:Wirtschaft
Kategorie:Wertpapiere und Börse
VersicherungDer Begriff Versicherung wird allgemein mehrdeutig verwendet. Man versteht darunter:
#Eine Gesellschaft, die Versicherungsverträge anbietet, also der "Versicherer".
#Eine bindende Zusage: Ich versichere = Ich sage die Wahrheit.
#Den Versicherungsvertrag selbst.
#Das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Prämie) in den Geldtopf "Versicherung" ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles abgesichert zu sein. Andererseits wird der Versicherungsfall in Wirklichkeit nur bei wenigen Versicherten eintreten, weshalb der Geldtopf bei bezahlbarer Prämie ausreicht. In diesem Sinne ist nach Karl Hax eine Versicherung die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs.
Versicherung im Kontext des Risikomanagements
Bevor ein Risiko richtig versichert werden kann, muss es erkannt, bewertet und der Umgang mit dem Risiko festgelegt werden. Mit diesem Prozess, welcher als Vorstufe jedem Versicherungsabschluss vorausgehen sollte befasst sich das Risikomanagement. Risikomanagement oder Risk-Management (engl.) ist der gesamtheitliche Umgang mit Risiken. Eine generelle, einfache Definition von Risiko ist Unsicherheit. Die Komponenten eines Risikos sind:
# Ein Wert (Sache, Person, Prozess, System, Zustand)
# Die Gefahren, welcher die Werte ausgesetzt sind
# Die Auswirkungen, wenn sich die Gefahr am Wert verwirklicht (direkte und indirekte finanzielle und nicht-finanzielle Auswirkungen).
Weitere Dimensionen von Risiko sind Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit. Die Versicherungswirtschaft oder der Versicherungsmarkt (als Begriff für alle, welche sich mit versicherbaren Risiken befassen) kümmert sich primär um die durch eine Versicherungsgesellschaft (den Versicherer) versicherbaren Risiken. Nur ein Teil aller Risiken ist durch eine Versicherungsgesellschaft versicherbar. Weitere Risiken sind in anderer Art und Weise absicherbar, wie zum Beispiel das Risiko von sinkenden Aktienkursen durch Optionen (Bsp. Put-Option). Ausserdem gibt es die Versicherungswirtschaft konkurrenzierende oder ergänzende Techniken, wie die Securitization, welche den Kapitalmarkt zur finanziellen Absicherung von Risiken anzapft. Viele Risiken sind nicht oder nur tweilweise auf andere überwälzbar, wie das Risiko des Unternehmers, dass ein neu lanciertes Produkt am Markt keinen Erfolg hat; könnte man dieses Risiko voll abwälzen, hätte man auch kein Recht auf einen Gewinn. Denn der Gewinn ist der Lohn für eingegangene Risiken.
Welches die richtigen Instrumente, die richtige Methoden im Umgang mit Risiken sind, ist eine Frage, welche das Risikomangement zu beantworten hilft. Vielfach ist die Antwort nicht ein Allerheilmittel, sondern ein Mix aus verschiedenen Massnahmen (z.Bsp. Risikohäufigkeit reduzieren, planmässiger Umgang mit der Situation, wenn sich Risiko verwirklicht, einen Teil der finanziellen Auswirkungen selber tragen, einen Teil versichern). Ein kritischer Schritt im Umgang mit Risiken ist die Erkennung von Risiken, denn mit nicht erkannten Risiken kann auch nicht planmässig umgegangen werden.
Klassifikation von Versicherungsvertragsarten
Allgemein werden Versicherungsverträge an Hand von zwei Kriterien in Gruppen eingeteilt:
:1. Personen- und Nichtpersonenversicherungen
: - Die Personenversicherung gliedert sich in die Lebens-, die Kranken- und die Unfallversicherung.
: - Zur Nichtpersonenversicherungen werden alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen gerechnet. Beispiele sind Grundstücks- & Eigentumsversicherung
:2. Schadens- und Summenversicherungen
: - Die Schadensversicherung deckt im Versicherungsfall den konkreten Schadensbedarf. Eine vereinbarte Versicherungssumme beschreibt bei dieser Versicherungsart lediglich die maximale Versicherungsleistung. Typische Schadensversicherungen sind die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherung sowie die Autoversicherung.
: - Die Summenversicherung leistet im Versicherungsfall eine vorbestimmte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind immer Personenversicherungen, bekanntestes Beispiel ist die Lebensversicherung, daneben steht noch die Unfallversicherung.
Grundprinzip der Versicherung
Versicherung ist die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Prämienzahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.
Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten.
Die versicherbaren Risiken sind sehr vielfältig, lassen sich aber auf wenige Risikogruppen reduzieren:
- Biometrischen Risiken, darunter versteht man die das Leben und den Lebensunterhalt betreffenden individuellen Risiken, wie Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, Langlebigkeit und vorzeitigen Tod. Sie werden durch Lebensversicherungsprodukte abgedeckt
- Kostenrisiken (beispielsweise Gerichtskosten, Krankheitskosten) werden beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung und die Krankenversicherung gedeckt
- Schadensrisiken (beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl) werden durch zahlreiche Schadensversicherungsarten gedeckt (beispielsweise Wohngebäudeversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung)
- Haftungsrisiken werden durch zahlreiche Formen der Haftpflichtversicherung gedeckt
Die Zweige der Sozialversicherungen können nur eingeschränkt zu den Versicherungen gezählt werden, da es sich um anlage- (Kapitaldeckungsverfahren) oder umlagefinanzierte (Umlageverfahren), staatlich organisierte Pflichtversicherungen handelt. Sie werden an dieser Stelle nicht weiter behandelt.
Deckungsprinzipien
Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.
- Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.
- Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet. Diese ist im eigentlichen Sinne des Wortes keine Versicherung, sondern ein Transfersystem.
Besonders augenscheinlich wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z.T. auch des Invaliditätsrisikos.
Untypische Versicherungen
Eine Lotterie ist einer Versicherung in manchen Aspekten sehr ähnlich, nicht zuletzt auch deshalb, weil Versicherungen ursprünglich vielfach Wett- oder Lotteriecharakter hatten. Allerdings dient das Glücksspiel weder der finanziellen Risikovorsorge noch dem kollektiven Ansparen!
Eine besondere Form der Lotterie ist die Tontinenversicherung, bei der eine Gesamtheit von Anlegern einen Betrag aufbringt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Laufzeit verzinst an die Überlebenden der Gesamtheit ausbezahlt wird. Hier steht die Beitragszahlung nicht unter Risiko. Für die Leistung wird das biometrische Risiko zur Erhöhung der Rendite für die Überlebenden genutzt.
Allerdings ist die Tontinenversicherung als Vorläufer unserer heutigen Renteversicherungen anzusehen.
Die insbesondere in Frankreich übliche Kapitalisierung ist ebenfalls im eigentlichen Sinn keine (Lebens-)versicherung, da hier ausschließlich ein Sparvorgang vorliegt.
Der Versicherungsvertrag in Deutschland
Definition des Versicherungsvertrages
Eine Versicherungsvertrag ist die
- entgeltliche, rechtsverbindliche, selbständige
- Zusage einer Leistung
- für den Fall, dass ein Ereignis entritt, von dem noch ungewiß ist, ob oder wann es eintritt (Versicherungsfall),
- wobei ein Risikoausgleich nach dem Gesetz der großen Zahl erfolgt.
Rechtsquellen
Der Versicherungsvertrag ist in Deutschland ein privatrechtlicher Vertrag. Aufgrund der hervorgehobenen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungen und den zahlreichen Spezialitäten des Versicherungsrechts wurde 1908 das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) in Kraft gesetzt. Als Spezialnorm des Versicherungsrechts hat es Vorrang vor den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), von dem nur die allgemeinen Bestimmungen etwa zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der spezifische Sprachgebrauch in der Auslegung für das VVG maßgeblich sind.
Neben dem BGB haben das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) Einfluss auf den Versicherungsvertrag.
Das VVG findet keine Anwendung auf die Zweige der Sozialversicherung, die Seeversicherung und die Rückversicherung.
Neben den gesetzlichen Normen sind die für den jeweiligen Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von zentraler Bedeutung. In den AVB wird der Versicherungsfall, die Leistungsmodalitäten und andere wichtige, allgemeine Details zum Versicherungsvertrag geregelt. Vereinbarungen, die nur für den konkreten Versicherungsvertrag gelten und nicht mit dem Inhalt der für den Vertrag maßgeblichen AVB vereinbar sind, werden in so genannten Besonderen Vereinbarungen (BV) festgehalten. Diese haben in ihrer Wirkung Vorrang vor den AVB. Alle Arten von Versicherungsbedingungen müssen sich an den Verbraucherschutzbestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB; §§ 305 ff BGB) messen lassen: Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des Versicherers, überraschende oder übermäßig benachteiligende Bedingungen sind unwirksam. Teilweise geben die Versicherungsbedingungen die gesetztlichen Regelungen wider, teilweise weichen sie von diesen ab oder konkretisieren sie. Sie haben dem Versicherungsnehmer eine umfassende Übersicht über seine Rechte und Pflichten zu geben.
Bis 1994 war der deutsche Versicherungsmarkt reguliert. Dies bedeutete, dass jeder Versicherungstarif inklusive der AVB und der versicherungsmathematischen Kalkulation explizit durch die damals zuständige Aufsichtsbehörde (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) genehmigt werden musste. Um für das einzelne Versicherungsunternehmen das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, wurden daher einheitliche AVB in den verschiedenen Versicherungssparten verwendet. So waren beispielsweise die privaten Haftpflichtversicherungen aller Anbieter hinsichtlich ihrer AVB identisch, der Wettbewerb bewegte sich fast ausschließlich auf der Preisebene. Mit der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994 entfiel die Genehmigungspflicht für neue Tarife und ihre AVB, so dass sich schon nach kurzer Zeit in einigen Sparten (beispielsweise Berufsunfähigkeitsversicherung) ein heftiger Wettbewerb bei den AVB entwicklte. Soll heute ein Versicherungsvertrag neu abgeschlossen werden, ist ein Bedingungsvergleich unverzichtbar.
Der einzelne Versicherungsvertrag wird im so genannten Versicherungsschein (oder auch Police) dokumentiert. Im Versicherungsschein werden alle vertragsindividuellen Inhalte festgehalten (beispielsweise Versicherungsbeginn und -ende, Prämie, Versicherungssummen, versicherte Risiko, Tarif).
Am Versicherungsvertrag Beteiligte
Die Vertragsparteien eines Versicherungsvertrags sind der Versicherer auf der einen und der Versicherungsnehmer auf der anderen Seite. Als Versicherungsnehmer kommen natürliche wie juristische Personen in Frage. Auf beiden Vertragsseiten können auch mehrere Parteien beteiligt sein. So ist es beispielsweise möglich, dass es zwei Versicherungsnehmer gibt (beispielsweise Ehepaar), genauso wie mehrere Versicherer (Konsortium) an einem Versicherungsvertrag beteiligt sind. Versicherer treten zumeist als Versicherungs[aktiengesellschaft] auf, daneben können sie als [Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit] (VVaG) oder als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt organisiert sein. Ausländische Versicherer aus der [EU], dem [EWR] und der Schweiz sind im europäischen Binnenmarkt wie in ihrem Sitzland zugelassen, Versicherer aus anderen Ländern müssen eine Niederlassung in Deutschland begründen, bevor eine Zulassung möglich ist.
Bei Personenversicherungen gibt es neben dem Versicherungsnehmer noch eine oder mehrere versicherte Personen, auf die das versicherte Risiko abgestellt ist. Die bezugsberechtigten Personen in der Lebensversicherung gehören im engeren Sinn nicht zu den Beteiligten, wenn sie auch gerade in der betrieblichen Altersversorgung Informations- und Gestaltungsrechte im Bezug auf den Versicherungsvertrag haben.
In der Schadenversicherung sind häuig weitere Personen am Versicherungsvertrag beteiligt, sei es als versicherte Person bei der Versicherung für fremde Rechnung oder aufgrund sonstiger enger Beziehung zum versicherten Interesse. In der Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte im Schadensfall beteiligt, sei es über den Direktanspruch im Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, sei es über ihn schützende Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes wie § 156 Absatz 1 oder § 157 VVG.
Indirekt gilt auch der Versicherungsvermittler als Beteiligter, da er als Handelsvertreter oder Makler den Versicherungsvertrag zwischen den Vertragsparteien vermittelt.
Rechtspflichten und Obliegenheiten der Beteiligten
Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer einklagbare Pflicht, die Versicherungsprämie zu zahlen. Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, werden sie jedoch vom Versicherungsnehmer schuldhaft verletzt, kann es sein, dass der Versicherer keine Versicherungsleistung erbringen muss. Die Obliegenheiten unterscheiden sich je nach Art der Versicherung erheblich. Sie können darin bestehen, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden ergreifen muss, können aber auch nur darin bestehen, den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über den eingetretenen Versicherungsfall zu informieren.
Die vertragliche Hauptleistung des Versicherers ist die so genannte Gefahr- oder Risikotragung, dass heißt im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherer hat nur eine Obliegenheit zu erfüllen. Bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung obliegt es dem Versicherer die eingereichten Unterlagen auch zu prüfen und bei Bedarf Rückfragen zu stellen.
Der Versicherungsnehmer hat die vereinbarte Prämie zu leisten, eine verspätete Leistung kann den Versicherungsschutz für während des Verzugs eintretende Versicherungsfälle beeinträchtigen oder die Unwirksamkeit des Vertrages nach sich ziehen.
Beendigung von Versicherungsverträgen
Versicherungsverträge sind regelmäßig auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Beträgt die vereinbarte Dauer mehr als ein Kalenderjahr, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf von einer der Seiten gekündigt wird. Damit soll der Versicherungsnehmer vor unvorhersehbaren Deckungslücken geschützt werden.
Kündigungsrechte stehen beiden Vertragsparteien aus gesetzlich geregelten Fällen zu: Prämienverzug des Kunden, unberechtigte Leistungsverweigerung des Versicherers und Leistungsfall sind die häufigsten; in der privaten Krankenversicherung verzichtet der Versicherer auf das außerordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall.
Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die entstehenden Abschlusskosten (z.B. für die Vermittlung des Vertrages) häufig "gezillmert". Das bedeutet, dass diese Kosten rechnerisch auf die ersten Jahre der Laufzeit verteilt werden. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert einer Lebens- oder Rentenversicherung in den ersten Jahren trotz Einzahlung in den Vertrag sehr gering oder sogar Null sein kann, da die gezahlten Beiträge Anfangs nur zur Deckung dieser Kosten herangezogen werden.
Versicherungsvertragsarten
Die Versicherungsvertragsarten werden je nach Land auch anders genannt, zum Beispiel "Branchen", "Versicherungszweige" oder "Sparten".
- Lebensversicherung
- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
- fondsgebundene Kapitallebensversicherung
- Rentenversicherung
- fondsgebundene Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- gesetzliche Krankenversicherung
- private Ergänzungstarife zur gesetzlichen KV
- private Krankenversicherung
- Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten)
- Reiseversicherung
- Reisestornoversicherung
- Reisemittelversäumnisversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reiserücktransportversicherung
- Reiseprivathaftpflichtversicherung
- Reiseassistenzversicherung
- Berufsunfähigkeit
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability, GL) und Berufshaftpflichtversicherung (Professional Indemnity, PI)
- Produkthaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (D&O Versicherung)
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Stiftungsräte von Pensionskassen
- EPLI (Employers Practice Liability Versicherung)
- Sachversicherung
- Hausratversicherung
- Gebäudeversicherung
- Gewerbeversicherung, Schweiz: Geschäftsversicherung
- Bauwesenversicherung
- Maschinenkasko- und Maschinenbruchversicherung
- Montageversicherung
- spezielle Erdbebenversicherung
- spezielle Hagelschadenversicherung für Obstkulturen
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-Versicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Tierhalterversicherung
- Kreditversicherung
- Vertrauensschadenversicherung (auch Crime genannt)
- Kidnap&Ransom (Entführung und Lösegeld)
- Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Führerausweisentzug
- Private Arbeitslosenversicherung
siehe auch: Abonnentenversicherung
Weblinks
- [http://www.versicherung.de/ Informationsportal rund um Versicherungen]
- Informationen rund um die verschiedenen Versicherungsarten mit vielen Downloads
- Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- hat unter anderem ein [http://www.gdv.de/von_a_bis_z/index.html Stichwortverzeichnis] vieler Versicherungsbegriffe veröffentlicht
- Der [http://www.vvo.at Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs] bietet einen Überblick und Informationen zur Branche in Österreich
- [http://www.vvw.de/vvw/indexall.asp?breite=1024 Verlag Versicherungswirtschaft]
- i.d.R. sehr gute und fundierte Publikationen zu allen Versicherungsthemen und -sparten
- [http://www.vw.fh-koeln.de/service/vers_internet/ Linkliste des Fachbereichs Versicherungswesen der FH Köln]
- Zusammenfassung verschiedener privater Versicherungen
- [http://www.versicherungsombudsmann.de Homepage des Vereins Versicherungsombudsmann e. V.]
- Als kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle bereinigen diese Streitigkeiten schnell und unbürokratisch.
- [http://www.pkv-ombudsmann.de/ Homepage des PKV-Ombudsmanns.]
- Kostenlose, unabhängige Schlichtungsstelle für den Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
- [http://www.bundderversicherten.de/ Bund der Versicherten e. V.]
- unabhängiger Verein zur Versicherungsberatung
- [http://www.fwdienste.de/ umfangreicher Ratgeber zu den privaten Versicherungsarten]
ja:保険
BauwesenAls Bauwesen bezeichnet man
- das Fachgebiet, das sich mit Bauprozessen und Bauwerken beschäftigt.
- die Bauwirtschaft, also die Wirtschafts-Branche, die Planungs und Bauleistungen aller Art erbringt.
Während die Architektur sich zunächst mit den gestalterischen und kulturellen Aspekten des Bauens beschäftigt, dreht sich beim Bauwesen dann alles um die konkrete Realisierung von Bauwerken und Gebäuden. Eine generelle Trennung in Teilbereiche ist die Unterscheidung von Hochbau und Tiefbau.
Siehe auch
- Portal:Architektur und Bauwesen
- Architektur, Bauingenieurwesen
- Gewerk
- Bauwerk, Gebäude
- Verkehrsbauwesen
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Literatur
- Bauen in der Schweiz, ISBN 3-7643-7058-0 (Das Buch bietet einen Überblick über die Arbeit von Architekten und Ingenieuren in der Schweiz.)
Weblinks
- [http://www.fh-kl.de/kaiserslautern/bi/ Fachbereich Bauingenieurwesen] - An der Fachhochschule Kaiserslautern
- [http://www.bauwesen.uni-dortmund.de/ Fachbereich Bauwesen] - an der Uni Dortmund
- [http://www.baunetz.de BauNetz] - Bekanntestes deutsches Bau- und Architekturportal
- [http://planet.baublog.de planet.baublog.de] - RSS-Aggregator für News und Blogs im Bauwesen
!
Kategorie:Technik
Kategorie:!Hauptkategorie
Kategorie:Thema
ja:Category:技術
Kategorie:BauingenieurKategorie für Bauingenieure. Klassische Baumeister der Geschichte werden in der Unter-:Kategorie:Baumeister aufgelistet.
Verwandte Kategorien:
- :Kategorie:Bauingenieurwesen - Allgemeines zum Fachgebiet
- :Kategorie:Ingenieur, Erfinder, Konstrukteur - Pioniere der Ingenieurkunst
- :Kategorie:Architekt - Bekannte Architekten
Kategorie:Bauingenieurwesen
Kategorie:Ingenieur, Erfinder, Konstrukteur Krita
left
In computing, Krita is the bitmap graphics editor of the KDE KOffice package.
Krita is the painting program and image editor for the KOffice Suite. Krita is designed to be both a painting application and a photo editor - unlike The Gimp which is only a photo editor.
Krita is really far more advanced. In the 1.5 version (release date sometime in early 2006) CMYK, L - a - b and many more colorspaces are available in many bit depths from 8 to 32 bit. This is because of the advanced internal architecture which promises that Krita will outperform long time industry leader Photoshop in the area of photo editing.
The painting features allow the user to create original art as if working with paint and brushes, pencils, pen and ink. Even here very advanced features are planned that will allow the user to paint in very realistic ways with wet paint that you move about and that dries as you work. Some of these feature already exist in development versions and may be released as early as in the 1.5 version.
But although these things looks promising and many things are already there, there are also areas where The Gimp and Photoshop are still more mature. The extremely active development team is however set to change that.
Krita was released for the first time as a part of KOffice at version 1.4.0, on June 21, 2005. In the early days of development before any public release it was known as KImageShop and Krayon, but legal matters caused the change of name.
See also
- List of bitmap graphics editors
- Comparison of bitmap graphics editors
External links
- [http://www.koffice.org/krita/ Krita project webpage]
Category:Bitmap graphics editors
Category:KDE
Category:KOffice
london cheap hotel niusy online casinos sitemap.html gospodarka
|
|
|
|