Home About us Products Services Contact us Bookmark
:: wikimiki.org ::
Bauantrag

Bauantrag

In Deutschland bedarf es in der Regel zur Errichtung eines Bauwerkes der Baugenehmigung, deren Erlangung der Bauantrag dient. Einzelheiten wie z. B. die Legaldefinition des Bauvorhabens regelt die einschlägige Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Bauantragsformulare werden von sehr vielen Behörden (Landratsämter, Gemeinden, und Stadtverwaltungen) zum Download bereitgestellt. Im Normalfall ist für das Erstellen eines Bauantrags ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z. B. Architekt, Vorlageberechtigung durch entsprechende Eintragung bei der Kammer) erforderlich, der die Pläne, die Antragsformulare und die sonstigen Unterlagen mit unterschreibt und stempelt. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen.

Allgemein notwendige Unterlagen eines Bauantrages

Bauzeichnungen

Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1/100 (1 cm entspricht 1 m)

Bauantrag

Ausgefüllter Bauantrag mit statistischem Erhebungsbogen

Lageplan

Katasteramtlicher Lageplan im Maßstab 1/1000 (1 cm entspricht 10 m) bzw. 1/500 (1 cm entspricht 5 m) Dieser ist beim zuständigen Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen.

Baubeschreibung

Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Baumaßnahmen) Durch die Baubeschreibung wird das Vorhaben in seinen technischen Einzelheiten, durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen, erläutert.

Berechnungen

Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes der Grundflächenzahl (GRZ) der Geschossflächenzahl (GFZ) der Wohnfläche oder Nutzfläche Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten

Technische Nachweise

Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis sowie gegebenenfalls der Schallschutznachweis. Diese können zumeist auch im Laufe des Genehmigungsverfahrens nachgereicht werden, bzw. sind bei bestimmten Baumaßnahmen nicht erforderlich.

Betriebsbeschreibung

Bei gewerblichen Bauvorhaben mit Beschreibung und Darstellung der Tätigkeit des Betriebes der Betriebsablauf die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten

Entwässerungsplan

Zeichnerische Darstellung der Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis, Detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen, sowie die Prüfstatik sein. Kategorie:Baurecht

Bauwerk

Ein Bauwerk ist eine von Menschen errichtete Konstruktion. Es ist fest mit dem Untergrund verbunden und unbeweglich (vgl. Immobilie). Es ist in der Regel für eine langfristige Nutzungsdauer konzipiert. Gebäude ist ein Unterbegriff von "Bauwerk" (siehe unten). Der heutige Sprachgebrauch nennt Gebäude aber auch Bauwerk, wenn sie einen besonderen Wert, eine herausragende ideelle Bedeutung oder starke Monumentalität besitzen. Im deutschen Baurecht fallen Bauwerke unter den Oberbegriff der Baulichen Anlagen, der in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert ist.

Differenzierung

Man kann Bauwerke nach allen möglichen Parametern differenzieren, zum Beispiel nach der Konstruktion, nach den verwendeten Baustoffen oder nach der Funktion. Üblich ist jedoch die einfache Unterscheidung von Tiefbau und Hochbau. Daneben gibt es Objekte, bei denen nicht klar ist, ob sie Bauwerke oder natürlichen Ursprungs sind, so z.B. die Pyramideninsel Yonaguni in Japan.

Herstellung

Ein Bauwerk wird im Bauprozess hergestellt, dieser umfasst Bauplanung und die Bauausführung. Ein Bauwerk besteht aus einzelnen Bauteilen, die wiederum aus Baustoffen bestehen. Die Art der Konstruktion und die Verwendung der Baustoffe variiert je nach Standort, Technologie-Stand und Stilepoche.

Funktion

Im Gegensatz zu einem Gebäude ist ein Bauwerk nicht zwingend für den Aufenthalt oder die Lagerung von Menschen, Lebewesen oder Dingen bestimmt. Ein Bauwerk kann verschiedenen Zwecken dienen:
- Gebäude: dienen dem Aufenthalt oder der Lagerung von Menschen, Lebewesen oder Dingen. Beispiele: Hütte, Wohnhaus, Fabrikhalle, Lagerhalle, Kirche
- Verkehrsbauwerke: Brücke, Straße, Tunnel, Stollen
- Versorgungsbauwerke: Wasser- und Abwasserleitungen, Klärwerke, Deich, Staudamm, Staumauer. Unter diese Kategorie fallen auch Sendetürme, Sendemasten und Freileitungsmasten
- Temporäre Bauwerke: Fliegende Bauten, Zelte, Messepavillions, Hilfsbauten

Siehe auch


- Liste von Bauwerken nach ABC geordnet, in Hamburg
- Bauwerkstypen eine Gliederung
- Liste der höchsten Gebäude der Welt
- Portal:Architektur und Bauwesen
- Architektur, Bauingenieurwesen

Weblinks


- [http://www.archinform.net archINFORM] - Datenbank für Architektur
- [http://www.structurae.de Structurae] - Datenbank für Ingenieurbau
- Bilder berühmter Bauwerke: http://www.biw.fh-deggendorf.de/alumni/2001/wintermeier/bauwerke/
- [http://www.das-baulexikon.de/ Baulexikon] !

Baugenehmigung

Die in Deutschland Baugenehmigung genannte Bauerlaubnis oder Baubewilligung (vgl. z. B. BauO NRW § 75 Baugenehmigung und Baubeginn) ist die amtliche Erlaubnis zum Beginn eines Bauvorhabens (Gebäude bzw. sonstige Bauwerke). Die Baugenehmigung oder Bauerlaubnis ist ein Verwaltungsakt. Sie unterliegt in Deutschland neben den allgemeinen Festsetzungen des Baugesetzbuches insbesondere dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, wodurch sich Unterschiede ergeben können.

Deutschland

Voraussetzungen der Genehmigung

Der schriftliche Bescheid wird vom Bauamt bzw. der Baupolizei erst ausgefertigt und dem Bauherrn übermittelt, wenn
- der Bauantrag vollständig ist (Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Energiebilanz usw.),
- der Antrag den zu prüfenden Bauordnungsrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes und den Bauplanungsrechtlichen Vorschriften (Bundesrecht) entspricht (Bauordnung, Raumplanung, Verordnungen, ...),
- im Normalfall läst sich der Bauherr durch Unterschrift der Nachbarn auf der Bauvorlage das Einverständnis bestätigen. Liegt die u. U. notwendige Einverständniserklärung eines Nachbarn nicht vor, so erhält er ein Exemplar der Baugenehmigung zugestellt und kann, wenn er seine Rechte durch das Bauvorhaben beeinträchtigt sieht, Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Die Baubehörde kann zur Klärung von Fragen des Bauvorhabens eine Bauverhandlung durchführen. Die durch Verordnung festgelegte Gebühr ist nach Zustellung der Baugenehmigung zu entrichten. Vorschüsse sind möglich.

Genehmigungspflicht von Vorhaben

Eine Baugenehmigung ist auch für bestimmte Bauänderungen oder Abbruch erforderlich. Sie ist an der Baustelle sichtbar anzubringen. Erst dann darf mit Erdaushub und Bauarbeiten begonnen werden. Der Baubeginn und die Baufirma ist der Behörde zu melden.
Vor dem Bauantrag kann man eine Bauanfrage bzw. Bauvoranfrage stellen, um z. B. die Zulässigkeit bestimmter Nutzungen zu erfahren. Wird ein Bauvorbescheid erlassen, ist die Baubehörde an diesen gebunden. Eine Baugenehmigung wird nach einer bestimmten Zeit ungültig, wenn mit dem Bau nicht begonnen wird. Verlängerungen sind teilweise möglich. Eine Abweichung von genehmigten Plänen bedarf der erneuten Zustimmung der Behörde. In den letzten Jahren besteht die Tendenz zur Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens. Dies zielt auf eine Einschränkung der Anzahl von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, aber auch die Verschlankung des Baugenehmigungsverfahrens durch die Einschränkung des Prüfumfanges (je nach Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens). In einigen Bundesländern wurden Genehmigungsfreistellungsverfahren eingeführt. Die Verantwortung der nicht zu prüfenden Bereiche liegt in diesen Fällen alleine bei Bauherrn und Planfertiger. Weiterhin gibt es die Variante, dass ein Vorhaben anzeigepflichtig ist, in welchem Fall die Behörde in einem bestimmten Zeitraum reagieren muss - ansonsten gilt das Vorhaben als genehmigt.

Bauabnahme

Nach Fertigstellung des Bauwerks (bei großen Bauvorhaben auch zwischendurch) sehen die (Landes)Bauordnungen eine Bauabnahme bzw. Bauzustandsbesichtigung vor, deren Umfang der Baubehörde überlassen ist. Teilweise kann sie durch Architekt und Schornsteinfeger erfolgen. Bei der Abnahme werden eventuelle Baumängel protokolliert, nach deren Beseitigung die Benützungs- bzw. Wohnbewilligung ausgesprochen wird.

Bauverfahren in Österreich

In Österreich (auch Schweiz und Bremen) spricht man von Baubewilligung, um einen Bau beginnen zu dürfen. Sie wird von der Baupolizei oder Gemeinde nach der Bauverhandlung erteilt. Wenn mit dem Bau tatsächlich begonnen wird, so muss dies ebenfalls der Baubehörde mitgeteilt werden. Diese kann noch einmal die Grundmaße nachmessen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn der Bau - durch die Bauklasse beschränkt - nur eine bestimmte Höhe erreichen darf. Ist der Bau vollendet, so teilt man dies der Baubehörde mit, die dann eine Benützungsbewilligung (Kollaudierung) erteilen kann. Ob jeweils eine Beschau vor Ort stattfindet und ob Nachbarn bzw. Anrainer zur Verhandlung eingeladen werden, ist abhängig von der jeweiligen Bauordnung, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sein kann. Auch die Gemeinden können die Bauordnung noch etwas einschränken und sind die Baubehörde erster Instanz. Für kleinere Bauvorhaben ist oft nur eine Mitteilung an die Baubehörde, eine sog. Bauanzeige notwendig, die keine weiteren Verhandlungen nach sich zieht.

Siehe auch


- Baurecht, Bauordnung, Baupolizei, Bauverhandlung
- Bauwich, Brandschutz, Konstruktion, Notausgang, Wärmeschutz
- Portal:Architektur und Bauwesen Kategorie:Baurecht Kategorie:Städtebau

Bauordnung

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes ist in Deutschland wesentlicher Bestandteil des Baurechts. Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung:
- z. B. die Mindestgröße von Grundstücken des Baugebiets (Baulands), die maximale prozentuelle Verbauung oder Bauhöhe (Bauklasse),
- die Einhaltung von Abständen oder Bauwich,
- die äußere Gestaltung (Fassade, Dachform, Balkongröße etc.),
- die Statik (Standsicherheit, Erdbebenschutz ..),
- Bestimmungen für Fluchtwege, Treppenbreite und Notausgang,
- den Lichteinfall - vor allem für Nachbargebäude,
- den Schutz gegen Schall, Feuchtigkeit und Korrosion,
- den Brandschutz und Wärmeschutz, die Art der Heizung,
- die Verkehrssicherheit usw. Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörige Erlasse und Durchführungsbestimmungen, sowie technische Baubestimmungen und Baunormen. Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht - z. B. die Garagenverordnung, Prüfungsbestimmungen zu Schornsteinen und Kaminen, Betrieben, Kleinkraftwerken usw. Gleiches gilt auch für die Bauordnungen der Bundesländer in Österreich. Gewisse Einschränkungen können noch zusätzlich die einzelnen Gemeinden in der Gemeindebauordnung festlegen. Die Bauordnungen der deutschen Bundesländer unterscheiden sich in Einzelheiten. Eine Koordination findet statt im Rahmen der Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU). Diese hat auch ein Muster für die Bauordnungen der Länder erarbeitet, die sogenannte Musterbauordnung, an dem sich die Länder weitgehend orientieren. Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002.

Weblinks


- [http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf Musterbauordnung (PDF-Datei)]
- http://www.bauordnungen.de Alle deutschen, österreichischen und schweizer Bauordnungen Kategorie:Baurecht

Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage stellt in Deutschland die weniger stark normierte Vorform zum Bauantrag dar. Die Bauordnungen der Bundesländer regeln dabei, was ein genehmigungs- oder anzeigepflichtiges Bauvorhaben ist. Neben den Landesbauordnungen wird die Zulässigkeit eines Vorhabens auch im Baugesetzbuch geregelt. Im Gegensatz zum Bauantrag kann die Bauvoranfrage informell, d. h. als Brief, gestellt werden. Üblicherweise kann eine Bauvoranfrage beispielweise darauf gerichtet sein, ob eine bestimmte Nutzungsart oder deren Größe grundsätzlich zulässig ist. Aus Sicht des Anfragenden ist vorteilhaft, dass mit diesem Instrument vor Auslösen von größeren Planungskosten zur Erreichung der Genehmigungsreife geprüft werden kann, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Da diese abgefragten Kriterien in einem "qualifizierten" Bebauungsplan gemäß BauGB § 30 meist enthalten sind, werden Bauvoranfragen in der Regel für Vorhaben im Innenbereich nach BauGB § 34 gestellt. Die Antwort der zuständigen Behörde (meist das Bauordnungsamt) erfolgt in Form des Bauvorbescheides. Dieser ist in der Regel zeitlich befristet gültig (z. B. zwei Jahre, u. U. Verlängerung möglich) und kann mit Kosten verbunden sein. Kategorie:Baurecht

Kategorie:Baurecht

Kategorie:Architektur und Bauwesen Kategorie:Besonderes Verwaltungsrecht Kategorie:Bauplanung Kategorie:Raumplanung

Category:Palaeologus dynasty

Category:Byzantine emperors

anemia wynajem autokarów video poker SYLWESTER low cost car hire










































:: RELATED NEWS ::
Shakespear's Sister
Shakespear's Sister was a band consisting of Siobhan Fahey and Marcella Detroit. The band formed in 1988, the same year that Fahey left Bananarama, and are named after a song by The Smiths, though the term "Shakespeare's Sister" predates the song. Detroit exited the band in 1993, and Fahey admitted herself into a psychiatric unit with severe
Helmond
Helmond is a municipality and a city in the southern Netherlands. The literary translation would be 'Hell-mouth.

Population centres


- Brouwhuis
- Rijpelberg
- Dierdonk
- Helmond
- Mierlo-Hout
-
Sweatshop
A sweatshop, first known as the "sweating system", is a factory commonly misperceived to exist only in developing world. Sweatshops are not defined by their locations but instead their conditions. In sweatshops, people often work for a very small wage or doing piece work, producing a variety of products such as clothes, toy<
Den Helder
right Image:Ltspkr.pngDen Helder is located in the northmost point of North Holland, the Netherlands. As of January 1, 2004, Den Helder counts 59,795 citizens, of which approximately 44,000 live in the city of Den Helder itself, whilst the others live in the towns of Hu
Four on the Floor
Four on the Floor was a sketch comedy series which aired on CBC Television in 1986. Consisting of only 13 episodes, the series was a showcase for The Frantics, a comedy troupe consisting of Paul Chato, Rick Green, Dan Redican and economic activity involving illegal economic dealings, typically the buying and selling of merchandise illegally. The goods may be themselves illegal, such as the sale of prohibited weapons or the illegal drug trade; the merchandise may be stolen; or the merchandise may be otherwise legal goods sold illicitly to avoid tax payments or licensing requirements, such as Victoria (Australia), 162 km southwest of Melbourne. The park contains three camping areas - at Johanna, Aire River and Blanket Bay, and it can be accessed from the north via Forrest or Beech Forest, and from the west via Princetown. The park runs along the coast in the Otway Ranges, offering good access to beaches and to the Otway forest. There are many walking tracks in the park allowing access t
Gouda
:For other uses, see Gouda (disambiguation). Gouda (disambiguation) Gouda (disambiguation) Image:Ltspkr.pngGouda (population 71,797 in 2004) is a city in the western Netherlands, in the province of
All Rights Reserved 2005 wikimiki.org